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2011-1 gesamt - Evangelische Kirche in Wiesenbach

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Das Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zip<br />

Meistens handelt es sich bei solchen<br />

Missverständnissen um f<strong>in</strong>anzielle<br />

Leistungen <strong>in</strong> Folge des<br />

verfassungsrechtlich gebotenen<br />

Subsidiaritätspr<strong>in</strong>zips. Dieses<br />

Pr<strong>in</strong>zip be<strong>in</strong>haltet, dass gesellschaftliche<br />

Aufgaben nicht zuerst<br />

vom Staat, sondern <strong>in</strong> eigenverantwortlichem<br />

Handeln von gesellschaftlichen<br />

Gruppierungen<br />

gelöst werden sollen. Erst wenn<br />

diese hierzu nicht <strong>in</strong> der Lage<br />

s<strong>in</strong>d, darf die übergeordnete E<strong>in</strong>heit<br />

e<strong>in</strong>greifen. Diese ist <strong>in</strong>des<br />

gehalten, jene bei der Lösung<br />

dieser Aufgaben zu unterstützen –<br />

sowohl durch die Rechtsetzung<br />

als auch natürlich f<strong>in</strong>anziell. Dieses<br />

Pr<strong>in</strong>zip bestimmt also, dass<br />

staatliches Handeln immer dann<br />

nachrangig ist, wenn das Handeln<br />

eigenständiger verantwortlicher<br />

Träger möglich ist. Ihm kommt<br />

besondere Bedeutung <strong>in</strong> der K<strong>in</strong>der-,<br />

Jugend-, und Sozialhilfe zu.<br />

Erziehung…<br />

So wird die gesetzliche Verpflichtung<br />

des Staates für die Bereitstellung<br />

e<strong>in</strong>es K<strong>in</strong>dertagesstättenplatzes<br />

etwa durch freigeme<strong>in</strong>nützige<br />

und kirchliche Träger<br />

realisiert, die dafür entsprechend<br />

durch den Staat – da sie staatliche<br />

Aufgaben erfüllen – f<strong>in</strong>anziell<br />

unterstützt werden. Es handelt<br />

sich bei entsprechenden f<strong>in</strong>anziellen<br />

Leistungen also nicht um e<strong>in</strong>e<br />

"Subvention der <strong>Kirche</strong>n", sondern<br />

um e<strong>in</strong>en f<strong>in</strong>anziellen Beitrag<br />

der öffentlichen Hand für die<br />

gesellschaftlich gewünschte Leistung.<br />

Die evangelische <strong>Kirche</strong><br />

wendet für K<strong>in</strong>dergärten <strong>in</strong> ihrem<br />

Bereich etwa 1,9 Milliarden Euro<br />

auf, davon entfallen ca. 1,3 Milliarden<br />

auf kommunale bzw. staatliche<br />

Zuschüsse.<br />

Gelegentlich ist gar von "öffentlichen<br />

Milliardenhilfen für E<strong>in</strong>richtungen<br />

von Diakonie und Caritas"<br />

zu lesen; es wird dabei völlig<br />

übersehen, dass es sich nicht um<br />

"Hilfen" handelt, sondern um das<br />

Entgelten von Leistungen kirchlicher<br />

E<strong>in</strong>richtungen (und E<strong>in</strong>richtungen<br />

anderer Träger), die auf<br />

der Grundlage allgeme<strong>in</strong> gültiger<br />

gesetzlicher Regelungen erbracht<br />

werden, um gesellschaftlich notwendige<br />

soziale Aufgaben zu<br />

bewältigen.<br />

…und Wissenschaft<br />

Manchmal wird auch die Ausbildung<br />

an den staatlichen theologischen<br />

Fakultäten als Subvention<br />

der <strong>Kirche</strong>n bezeichnet. Aber<br />

auch hier gilt: universitäre Bildung<br />

und Forschung ist e<strong>in</strong> <strong>gesamt</strong>gesellschaftlicher<br />

Auftrag.

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