2011-1 gesamt - Evangelische Kirche in Wiesenbach
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terschiedliche, aber immer demokratische<br />
Strukturen gegeben:<br />
Beratungsgremien und den Parlamenten<br />
ähnliche Synoden entscheiden<br />
auf Geme<strong>in</strong> deebene<br />
und Bezirksebene, auf der Ebene<br />
der Landeskirche und der EKD.<br />
Die Mitglieder dieser parlamentarischen<br />
Gremien s<strong>in</strong>d durch die<br />
Mitglieder gewählt oder aus gewählten<br />
Gremien bestimmt. Gerade<br />
diese breite demokratische<br />
Mitwirkung schafft die große<br />
Vielfalt der Systeme <strong>in</strong> der evangelischen<br />
<strong>Kirche</strong>. Die oft beklagte<br />
Intransparenz hat nichts mit der<br />
<strong>Kirche</strong>nsteuer zu tun und besteht<br />
auch nur sche<strong>in</strong>bar: Alle Haushaltspläne<br />
<strong>in</strong> der evangelischen<br />
<strong>Kirche</strong> - von der <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>de<br />
bis zur EKD - s<strong>in</strong>d öffentlich.<br />
Aber es bedeutet e<strong>in</strong>ige Mühe, sie<br />
zu lesen.<br />
Irrtum 4: „Die <strong>Kirche</strong>nsteuer<br />
verletzt das Pr<strong>in</strong>zip der<br />
Trennung von <strong>Kirche</strong> und<br />
Staat.“<br />
Als 1905 die <strong>Kirche</strong>nsteuer <strong>in</strong><br />
Preußen e<strong>in</strong>geführt wurde, schuf<br />
das die f<strong>in</strong>anzielle Voraussetzung<br />
für die Trennung von Staat und<br />
<strong>Kirche</strong>, die dann <strong>in</strong> der Weimarer<br />
Republik vollzogen wurde. Folgerichtig<br />
verankerte die Weimarer<br />
Reichsverfassung (und heute das<br />
Grundgesetz) das Steuererhebungsrecht<br />
der <strong>Kirche</strong>n – um so<br />
deren Unabhängigkeit zu sichern<br />
– vom Staat ebenso wie von reichen<br />
Gönnern oder den Interessen<br />
von e<strong>in</strong>zelnen Gruppen.<br />
Irrtum 5: „E<strong>in</strong>e spendenf<strong>in</strong>anzierte<br />
<strong>Kirche</strong> erhält höhere<br />
Beiträge.“<br />
E<strong>in</strong> spendenf<strong>in</strong>anziertes System<br />
ermöglicht e<strong>in</strong>igen <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den<br />
<strong>in</strong> der Tat höhere Beiträge<br />
– was vielen anderen <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den<br />
wegen ihrer Lage und<br />
Struktur nicht möglich wäre, und<br />
etliche <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den würde<br />
es gar nicht erst geben. Vergleiche<br />
mit den USA zeigen allerd<strong>in</strong>gs,<br />
dass dort die Beiträge für „Religiöses“<br />
durchschnittlich niedriger<br />
s<strong>in</strong>d als <strong>in</strong> Deutschland – wegen<br />
der <strong>Kirche</strong>nsteuer. Auch <strong>in</strong> deutschen<br />
freikirchlichen <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den<br />
ist das Geben des Zehnten<br />
Teils vom E<strong>in</strong>kommen verbreitet<br />
– aber die Mitgliederzahl<br />
der freikirchlichen Geme<strong>in</strong>deglieder<br />
<strong>in</strong>s<strong>gesamt</strong> ist weit niedriger<br />
als <strong>in</strong> den evangelischen Landeskirchen.<br />
Die <strong>Kirche</strong>nsteuer knüpft<br />
dagegen an der wirtschaftlichen<br />
Leistungsfähigkeit der <strong>Kirche</strong>nsteuerzahler<br />
an, beträgt im Durchschnitt<br />
nur 1% vom Brutto (und<br />
maximal 3%) – ist aber e<strong>in</strong>e be-