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2011-1 gesamt - Evangelische Kirche in Wiesenbach

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terschiedliche, aber immer demokratische<br />

Strukturen gegeben:<br />

Beratungsgremien und den Parlamenten<br />

ähnliche Synoden entscheiden<br />

auf Geme<strong>in</strong> deebene<br />

und Bezirksebene, auf der Ebene<br />

der Landeskirche und der EKD.<br />

Die Mitglieder dieser parlamentarischen<br />

Gremien s<strong>in</strong>d durch die<br />

Mitglieder gewählt oder aus gewählten<br />

Gremien bestimmt. Gerade<br />

diese breite demokratische<br />

Mitwirkung schafft die große<br />

Vielfalt der Systeme <strong>in</strong> der evangelischen<br />

<strong>Kirche</strong>. Die oft beklagte<br />

Intransparenz hat nichts mit der<br />

<strong>Kirche</strong>nsteuer zu tun und besteht<br />

auch nur sche<strong>in</strong>bar: Alle Haushaltspläne<br />

<strong>in</strong> der evangelischen<br />

<strong>Kirche</strong> - von der <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>de<br />

bis zur EKD - s<strong>in</strong>d öffentlich.<br />

Aber es bedeutet e<strong>in</strong>ige Mühe, sie<br />

zu lesen.<br />

Irrtum 4: „Die <strong>Kirche</strong>nsteuer<br />

verletzt das Pr<strong>in</strong>zip der<br />

Trennung von <strong>Kirche</strong> und<br />

Staat.“<br />

Als 1905 die <strong>Kirche</strong>nsteuer <strong>in</strong><br />

Preußen e<strong>in</strong>geführt wurde, schuf<br />

das die f<strong>in</strong>anzielle Voraussetzung<br />

für die Trennung von Staat und<br />

<strong>Kirche</strong>, die dann <strong>in</strong> der Weimarer<br />

Republik vollzogen wurde. Folgerichtig<br />

verankerte die Weimarer<br />

Reichsverfassung (und heute das<br />

Grundgesetz) das Steuererhebungsrecht<br />

der <strong>Kirche</strong>n – um so<br />

deren Unabhängigkeit zu sichern<br />

– vom Staat ebenso wie von reichen<br />

Gönnern oder den Interessen<br />

von e<strong>in</strong>zelnen Gruppen.<br />

Irrtum 5: „E<strong>in</strong>e spendenf<strong>in</strong>anzierte<br />

<strong>Kirche</strong> erhält höhere<br />

Beiträge.“<br />

E<strong>in</strong> spendenf<strong>in</strong>anziertes System<br />

ermöglicht e<strong>in</strong>igen <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den<br />

<strong>in</strong> der Tat höhere Beiträge<br />

– was vielen anderen <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den<br />

wegen ihrer Lage und<br />

Struktur nicht möglich wäre, und<br />

etliche <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den würde<br />

es gar nicht erst geben. Vergleiche<br />

mit den USA zeigen allerd<strong>in</strong>gs,<br />

dass dort die Beiträge für „Religiöses“<br />

durchschnittlich niedriger<br />

s<strong>in</strong>d als <strong>in</strong> Deutschland – wegen<br />

der <strong>Kirche</strong>nsteuer. Auch <strong>in</strong> deutschen<br />

freikirchlichen <strong>Kirche</strong>ngeme<strong>in</strong>den<br />

ist das Geben des Zehnten<br />

Teils vom E<strong>in</strong>kommen verbreitet<br />

– aber die Mitgliederzahl<br />

der freikirchlichen Geme<strong>in</strong>deglieder<br />

<strong>in</strong>s<strong>gesamt</strong> ist weit niedriger<br />

als <strong>in</strong> den evangelischen Landeskirchen.<br />

Die <strong>Kirche</strong>nsteuer knüpft<br />

dagegen an der wirtschaftlichen<br />

Leistungsfähigkeit der <strong>Kirche</strong>nsteuerzahler<br />

an, beträgt im Durchschnitt<br />

nur 1% vom Brutto (und<br />

maximal 3%) – ist aber e<strong>in</strong>e be-

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