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Rahmenvertrag nach § 79 Abs. 1 SGB XII (RV 79 ...

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(2) Dieser externe Sachverständige wird im Einvernehmen mit dem Träger der Einrichtung<br />

bestellt. Kommt innerhalb einer Frist von 15 Werktagen <strong>nach</strong> Anhörung des Trägers<br />

keine Einigung zustande, kann der Sozialhilfeträger den externen Sachverständigen<br />

ohne Einvernehmen bestellen. 6)<br />

<strong>§</strong> 25<br />

Folgen der Wirtschaftlichkeitsprüfung<br />

(1) Das Prüfungsergebnis ist in der nächstmöglichen Vergütungs- und Leistungsvereinbarung<br />

mit Wirkung für die Zukunft zu berücksichtigen.<br />

(2) Das Kündigungsrecht <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 78 <strong>SGB</strong> <strong>XII</strong> bleibt unberührt.<br />

(3) Die Unterrichtung der Leistungsempfänger bestimmt sich <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 76 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>SGB</strong> <strong>XII</strong>.<br />

VI. Verfahren<br />

__________________________________________________________________________<br />

<strong>§</strong> 26<br />

Verfahren zum <strong>Abs</strong>chluss von Vereinbarungen<br />

(1) Für den <strong>Abs</strong>chluss von Vereinbarungen <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 76 <strong>Abs</strong>. 3 <strong>SGB</strong> <strong>XII</strong> ist ein schriftliches<br />

Angebot vorzulegen. Der Einrichtungsträger reicht sein Angebot über den zuständigen<br />

Verband beim Landesamt für Soziales und Versorgung ein. Kommunale Einrichtungsträger<br />

und Träger, die keinem Trägerverband angehören, leiten ihr Angebot<br />

unmittelbar dem Landesamt für Soziales und Versorgung zu.<br />

(2) Die Angebote auf Vereinbarung der Vergütungen sollen spätestens zwei Monate vor<br />

Beginn des neuen Vereinbarungszeitraumes vollständig vorliegen. Die vollständigen<br />

Unterlagen sind in einer Anlage zu benennen.<br />

(3) Ist ein Kalkulationsblatt vorzulegen, prüft der zuständige Verband die im Kalkulationsblatt<br />

genannten Sach- und Personalaufwendungen auf Vollständigkeit sowie<br />

sach- und periodengerechte Zuordnung. Die Richtigkeit der Angabe ist zu testieren.<br />

(4) Ergeben sich bei der Prüfung des Kalkulationsblattes Unklarheiten oder sind Angaben<br />

unvollständig, kann das Landesamt für Soziales und Versorgung zusätzliche<br />

Nachweise und Erklärungen einfordern. Die vereinbarte Vergütung wird der Geschäftsstelle<br />

der Brandenburger Kommission <strong>nach</strong> <strong>§</strong> 75 <strong>SGB</strong> <strong>XII</strong> sowie dem zuständigen<br />

Verband mitgeteilt.<br />

6) Ein weitergehendes Verfahren wird bei Bedarf vereinbart.<br />

<strong>Rahmenvertrag</strong> <strong>nach</strong> <strong>§</strong> <strong>79</strong> <strong>Abs</strong>. 1 <strong>SGB</strong> <strong>XII</strong>

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