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Inhalt Verlautbarungen der deutschen Bischöfe - DiAG, Muenster ...

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88<br />

Kirchliches Amtsblatt Münster 2010 Nr. 6<br />

Verordnungen und <strong>Verlautbarungen</strong> des Bischöflichen Generalvikariates<br />

Art. 79 Erhebung von Gebühren durch<br />

katholische Kirchengemeinden für die nutzung<br />

kirchengemeindlicher Einrichtungen<br />

Die pfarrlichen Räume in katholischen Kirchengemeinden<br />

dienen grundsätzlich <strong>der</strong> Erhaltung und<br />

För<strong>der</strong>ung des kirchlichen Lebens und sollten sowohl<br />

den Aktivitäten <strong>der</strong> Gruppen und Gruppierungen<br />

<strong>der</strong> Kirchengemeinde als auch im Rahmen <strong>der</strong><br />

zur Verfügung stehenden Nutzungskapazitäten den<br />

Aktivitäten an<strong>der</strong>er kath. Träger offen stehen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />

(Bildungs-), Veranstaltungen <strong>der</strong> katholischen<br />

Träger <strong>der</strong> Erwachsenen-, Familien- und<br />

Jugendbildung sowie <strong>der</strong> katholischen Jugend- und<br />

Erwachsenenverbände sind als Teil <strong>der</strong> pastoralen<br />

Arbeit <strong>der</strong> jeweiligen Kirchengemeinde anzusehen.<br />

Da zum Zwecke <strong>der</strong> Erhaltung und För<strong>der</strong>ung<br />

kirchlichen Lebens den Kirchengemeinden im nrw-<br />

Teil des Bistums i.d.R. Schlüsselzuweisungsmittel<br />

in ausreichen<strong>der</strong> Höhe gewährt werden, sind für die<br />

Benutzung <strong>der</strong> pfarrlichen Räume von den vorbezeichneten<br />

Trägern grundsätzlich keine Mietzahlungen<br />

zu for<strong>der</strong>n. Auch zur Deckung <strong>der</strong> Betriebskosten<br />

gegenüber den vorbezeichneten Trägern sollten<br />

die Kirchengemeinden Gebühren in <strong>der</strong> Regel nicht<br />

erheben. Eine Erhöhung <strong>der</strong> Bistumszuweisung aus<br />

Kirchensteuermitteln an die vorbezeichneten katholischen<br />

Träger zur Zahlung von Mieten und Nutzungsentschädigungen<br />

an Kirchengemeinden würde<br />

in <strong>der</strong> Folge eine Doppelfinanzierung pfarrlicher<br />

Räume bewirken und erfolgt deshalb nicht. Nachgewiesene<br />

außergewöhnliche Mehrausgaben für die<br />

Bewirtschaftung <strong>der</strong> genutzten Räume können mit<br />

dem Träger <strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung abgerechnet<br />

werden.<br />

Eine Gebührenerhebung für die Raumnutzung<br />

durch die vorgenannten Träger kann seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinden<br />

nur in Ausnahmefällen in Erwägung<br />

gezogen werden, die dann vorliegen, wenn die Ist-<br />

Gemeinbedarfsfläche von <strong>der</strong> Soll-Gemeinbedarfsfläche<br />

abweicht und in begründeten Einzelfällen <strong>der</strong><br />

Gemeinbedarfsflächenüberhang nicht abbaubar ist<br />

und damit Schlüsselzuweisungsmittel nicht in ausreichen<strong>der</strong><br />

Höhe zur Verfügung stehen.<br />

Sofern eine Gebührensatzung für die Nutzung<br />

pfarrlicher Räume erlassen wird, bedarf diese <strong>der</strong><br />

kirchenaufsichtlichen Genehmigung, die über die<br />

Gruppe 629 – Haushaltswirtschaft Kirchengemeinden<br />

– bei <strong>der</strong> Abteilung 110 – Rechtsfragen – zu beantragen<br />

ist.<br />

Gleiches gilt für die regelmäßige o<strong>der</strong> sporadische<br />

Nutzung pfarrlicher Einrichtungen bei anerkannter<br />

Ausgebaute Brutto Grundrissfläche (A-BGF) durch<br />

die vom Bistum geför<strong>der</strong>ten muttersprachlichen<br />

Missionen bzw. Gemeinden. Abweichende Regelungen<br />

bedürfen <strong>der</strong> Vertragsform und ebenso <strong>der</strong><br />

kirchenaufsichtlichen Genehmigung.<br />

AZ: HA 600/HA 200 18.2.10<br />

Art. 80 Weltgebetstag um geistliche Berufe<br />

am 25. april 2010<br />

Am 4. Ostersonntag, 25. April 2010, ist <strong>der</strong> Weltgebetstag<br />

um geistliche Berufe. Er steht unter dem<br />

Motto: „Quo vadis. Wohin gehst Du?“<br />

Allen Priestern, Diakonen, Pastoralreferenten,<br />

Pastoralreferentinnen und Ordensgemeinschaften<br />

werden ein Werkheft mit liturgischen Hilfen, ein<br />

Gebetsbild und eine Postkarte zur Bestellung weiterer<br />

Materialien zugesandt. Außerdem haben alle<br />

Priester im aktiven Dienst und alle Ordensgemeinschaften<br />

ein Ankündigungsplakat erhalten.<br />

Zusätzliche Plakate und Gebetsbildchen können<br />

in <strong>der</strong> Diözesanstelle „Berufe <strong>der</strong> Kirche“ angefor<strong>der</strong>t<br />

werden. Die für die Liturgie Verantwortlichen<br />

werden gebeten, das Anliegen <strong>der</strong> geistlichen Berufe<br />

in den Sonntagsgottesdiensten aufzugreifen.<br />

Die liturgischen Hilfen bieten viele Möglichkeiten<br />

für die Gestaltung <strong>der</strong> Eucharistiefeiern, aber<br />

auch <strong>der</strong> Vesper o<strong>der</strong> einer Andacht. Durch Predigt<br />

und Gebet können die Gemeinden in ihrer Sorge um<br />

geistliche Berufe aufmerksam und bestärkt werden.<br />

Es gibt auch die Möglichkeit, dass an diesem Tag<br />

Personen im Gottesdienst von ihrer Berufung erzählen.<br />

Falls Interesse besteht, dass ein Priesteramtskandidat<br />

o<strong>der</strong> Ordenschrist ein Glaubenszeugnis ablegt,<br />

d. h. über die eigene Berufung spricht, ist die Diözesanstelle<br />

gern bereit, bei <strong>der</strong> Suche zu helfen.<br />

Die Pontifikalvesper im Dom zu Münster am Tag<br />

<strong>der</strong> geistlichen Berufe findet um 15:00 Uhr statt. Zur<br />

Mitfeier wird herzlich eingeladen.<br />

Informationen und nähere Einzelheiten bei <strong>der</strong><br />

Diözesanstelle Berufe <strong>der</strong> Kirche (Tel.: 0251/495-<br />

272 o<strong>der</strong> berufe-<strong>der</strong>-kirche@bistum-muenster.de).<br />

AZ: 502 1.3.10

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