Inhalt Verlautbarungen der deutschen Bischöfe - DiAG, Muenster ...
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Kirchliches Amtsblatt Münster 2010 Nr. 6<br />
Verordnungen und <strong>Verlautbarungen</strong> des Bischöflichen Generalvikariates<br />
Art. 79 Erhebung von Gebühren durch<br />
katholische Kirchengemeinden für die nutzung<br />
kirchengemeindlicher Einrichtungen<br />
Die pfarrlichen Räume in katholischen Kirchengemeinden<br />
dienen grundsätzlich <strong>der</strong> Erhaltung und<br />
För<strong>der</strong>ung des kirchlichen Lebens und sollten sowohl<br />
den Aktivitäten <strong>der</strong> Gruppen und Gruppierungen<br />
<strong>der</strong> Kirchengemeinde als auch im Rahmen <strong>der</strong><br />
zur Verfügung stehenden Nutzungskapazitäten den<br />
Aktivitäten an<strong>der</strong>er kath. Träger offen stehen. Insbeson<strong>der</strong>e<br />
(Bildungs-), Veranstaltungen <strong>der</strong> katholischen<br />
Träger <strong>der</strong> Erwachsenen-, Familien- und<br />
Jugendbildung sowie <strong>der</strong> katholischen Jugend- und<br />
Erwachsenenverbände sind als Teil <strong>der</strong> pastoralen<br />
Arbeit <strong>der</strong> jeweiligen Kirchengemeinde anzusehen.<br />
Da zum Zwecke <strong>der</strong> Erhaltung und För<strong>der</strong>ung<br />
kirchlichen Lebens den Kirchengemeinden im nrw-<br />
Teil des Bistums i.d.R. Schlüsselzuweisungsmittel<br />
in ausreichen<strong>der</strong> Höhe gewährt werden, sind für die<br />
Benutzung <strong>der</strong> pfarrlichen Räume von den vorbezeichneten<br />
Trägern grundsätzlich keine Mietzahlungen<br />
zu for<strong>der</strong>n. Auch zur Deckung <strong>der</strong> Betriebskosten<br />
gegenüber den vorbezeichneten Trägern sollten<br />
die Kirchengemeinden Gebühren in <strong>der</strong> Regel nicht<br />
erheben. Eine Erhöhung <strong>der</strong> Bistumszuweisung aus<br />
Kirchensteuermitteln an die vorbezeichneten katholischen<br />
Träger zur Zahlung von Mieten und Nutzungsentschädigungen<br />
an Kirchengemeinden würde<br />
in <strong>der</strong> Folge eine Doppelfinanzierung pfarrlicher<br />
Räume bewirken und erfolgt deshalb nicht. Nachgewiesene<br />
außergewöhnliche Mehrausgaben für die<br />
Bewirtschaftung <strong>der</strong> genutzten Räume können mit<br />
dem Träger <strong>der</strong> jeweiligen Veranstaltung abgerechnet<br />
werden.<br />
Eine Gebührenerhebung für die Raumnutzung<br />
durch die vorgenannten Träger kann seitens <strong>der</strong> Kirchengemeinden<br />
nur in Ausnahmefällen in Erwägung<br />
gezogen werden, die dann vorliegen, wenn die Ist-<br />
Gemeinbedarfsfläche von <strong>der</strong> Soll-Gemeinbedarfsfläche<br />
abweicht und in begründeten Einzelfällen <strong>der</strong><br />
Gemeinbedarfsflächenüberhang nicht abbaubar ist<br />
und damit Schlüsselzuweisungsmittel nicht in ausreichen<strong>der</strong><br />
Höhe zur Verfügung stehen.<br />
Sofern eine Gebührensatzung für die Nutzung<br />
pfarrlicher Räume erlassen wird, bedarf diese <strong>der</strong><br />
kirchenaufsichtlichen Genehmigung, die über die<br />
Gruppe 629 – Haushaltswirtschaft Kirchengemeinden<br />
– bei <strong>der</strong> Abteilung 110 – Rechtsfragen – zu beantragen<br />
ist.<br />
Gleiches gilt für die regelmäßige o<strong>der</strong> sporadische<br />
Nutzung pfarrlicher Einrichtungen bei anerkannter<br />
Ausgebaute Brutto Grundrissfläche (A-BGF) durch<br />
die vom Bistum geför<strong>der</strong>ten muttersprachlichen<br />
Missionen bzw. Gemeinden. Abweichende Regelungen<br />
bedürfen <strong>der</strong> Vertragsform und ebenso <strong>der</strong><br />
kirchenaufsichtlichen Genehmigung.<br />
AZ: HA 600/HA 200 18.2.10<br />
Art. 80 Weltgebetstag um geistliche Berufe<br />
am 25. april 2010<br />
Am 4. Ostersonntag, 25. April 2010, ist <strong>der</strong> Weltgebetstag<br />
um geistliche Berufe. Er steht unter dem<br />
Motto: „Quo vadis. Wohin gehst Du?“<br />
Allen Priestern, Diakonen, Pastoralreferenten,<br />
Pastoralreferentinnen und Ordensgemeinschaften<br />
werden ein Werkheft mit liturgischen Hilfen, ein<br />
Gebetsbild und eine Postkarte zur Bestellung weiterer<br />
Materialien zugesandt. Außerdem haben alle<br />
Priester im aktiven Dienst und alle Ordensgemeinschaften<br />
ein Ankündigungsplakat erhalten.<br />
Zusätzliche Plakate und Gebetsbildchen können<br />
in <strong>der</strong> Diözesanstelle „Berufe <strong>der</strong> Kirche“ angefor<strong>der</strong>t<br />
werden. Die für die Liturgie Verantwortlichen<br />
werden gebeten, das Anliegen <strong>der</strong> geistlichen Berufe<br />
in den Sonntagsgottesdiensten aufzugreifen.<br />
Die liturgischen Hilfen bieten viele Möglichkeiten<br />
für die Gestaltung <strong>der</strong> Eucharistiefeiern, aber<br />
auch <strong>der</strong> Vesper o<strong>der</strong> einer Andacht. Durch Predigt<br />
und Gebet können die Gemeinden in ihrer Sorge um<br />
geistliche Berufe aufmerksam und bestärkt werden.<br />
Es gibt auch die Möglichkeit, dass an diesem Tag<br />
Personen im Gottesdienst von ihrer Berufung erzählen.<br />
Falls Interesse besteht, dass ein Priesteramtskandidat<br />
o<strong>der</strong> Ordenschrist ein Glaubenszeugnis ablegt,<br />
d. h. über die eigene Berufung spricht, ist die Diözesanstelle<br />
gern bereit, bei <strong>der</strong> Suche zu helfen.<br />
Die Pontifikalvesper im Dom zu Münster am Tag<br />
<strong>der</strong> geistlichen Berufe findet um 15:00 Uhr statt. Zur<br />
Mitfeier wird herzlich eingeladen.<br />
Informationen und nähere Einzelheiten bei <strong>der</strong><br />
Diözesanstelle Berufe <strong>der</strong> Kirche (Tel.: 0251/495-<br />
272 o<strong>der</strong> berufe-<strong>der</strong>-kirche@bistum-muenster.de).<br />
AZ: 502 1.3.10