27.02.2013 Aufrufe

Inhalt Verlautbarungen der deutschen Bischöfe - DiAG, Muenster ...

Inhalt Verlautbarungen der deutschen Bischöfe - DiAG, Muenster ...

Inhalt Verlautbarungen der deutschen Bischöfe - DiAG, Muenster ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

90<br />

Es wurde entpflichtet:<br />

N a c h t w e y , Uwe, mit Datum vom 26. Februar<br />

2010 entpflichtet als Pfarrer in Rees-Hal<strong>der</strong>n St. Georg<br />

und in Rees-Millingen St. Quirinus.<br />

Es wurde emeritiert:<br />

F r e n z e l , Johannes, Pfarrer im Seelsorgeteam<br />

(can. 517,1 CIC) in Ochtrup St. Lambertus, mit Ablauf<br />

des 15. März 2010.<br />

Kirchliches Amtsblatt Münster 2010 Nr. 6<br />

tätigkeit im Bistum Münster beendet:<br />

B e e m s t e r b o e r , P. Anton OCarm., mit Ablauf<br />

des 30. April 2010 entpflichtet als Vicarius Cooperator<br />

in Kamp-Lintfort St. Josef.<br />

AZ: HA 500 1.3.10<br />

Verordnungen und <strong>Verlautbarungen</strong> des Bischöflich Münsterschen Offizialates in Vechta<br />

Art. 83 Beschluss des Kirchensteuerrates<br />

des Offizialatsbezirkes Oldenburg über<br />

den Wirtschaftsplan – Rechnungsjahr 2010<br />

Der Kirchensteuerrat des Offizialatsbezirkes Oldenburg<br />

hat in seiner Sitzung am 28. November<br />

2009 den Wirtschaftsplan des Rechnungsjahres<br />

2010 <strong>der</strong> röm.-kath. Kirche im oldenburgischen Teil<br />

<strong>der</strong> Diözese Münster festgesetzt.<br />

I. Erfolgsrechnung – Rechnungsjahr 2010<br />

Die Erfolgsrechnung des Rechnungsjahres<br />

2010 <strong>der</strong> römisch-katholischen Kirche im oldenburgischen<br />

Teil <strong>der</strong> Diözese Münster wird<br />

wie folgt festgesetzt:<br />

in <strong>der</strong> Einnahme mit 65.471.149 EUR<br />

in <strong>der</strong> Ausgabe mit 65.298.513 EUR<br />

und einem Ergebnis von 172.636 EUR<br />

II. Investitionsför<strong>der</strong>ungen 2010<br />

a) Genehmigte Einzelmaßnahmen<br />

11.469.742 EUR<br />

b) Zur Finanzierung <strong>der</strong> Investitionsför<strong>der</strong>ungen<br />

wird eine Rücklagenentnahme in Höhe<br />

von 2.761.562,00 EUR genehmigt.<br />

Vechta, 18. Februar 2010<br />

L. S. † Heinrich Timmerevers<br />

Bischöflicher Offizial<br />

Weihbischof<br />

Art. 84 ausführungsbestimmungen<br />

zu § 3 abs. 2 <strong>der</strong> Son<strong>der</strong>bestimmung<br />

zu § 25 MaVO für den Offizialatsbezirk<br />

Mitglie<strong>der</strong> <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft sind die Mitarbeitervertretungen<br />

<strong>der</strong> Schulen im Bereich <strong>der</strong><br />

Römisch-Katholischen Kirche im oldenburgischen<br />

Teil <strong>der</strong> Diözese Münster, die unter die Grundordnung<br />

des kirchlichen Dienstes fallen.<br />

1. Schulträger und Arbeitsgemeinschaft informieren<br />

sich gegenseitig rechtzeitig über Angelegenheiten,<br />

die die Dienstgemeinschaft <strong>der</strong> Lehrer<br />

betreffen.<br />

2. Die Arbeitsgemeinschaft wird in folgenden Fällen<br />

angehört:<br />

- Grundsatzfragen zur Fassung von Dienstverträgen,<br />

- Maßnahmen <strong>der</strong> Fort- und Weiterbildung,<br />

- Maßnahmen zur Unfallverhütung und Gesundheitsför<strong>der</strong>ung,<br />

wenn sie in ihrer Natur<br />

nach eine überörtliche Regelung verlangen.<br />

3. Die Arbeitsgemeinschaft wählt die Mitglie<strong>der</strong><br />

für den ständigen Ausschuss <strong>der</strong> Lehrer <strong>der</strong><br />

KODA.<br />

4. Die Arbeitsgemeinschaft gibt Anregungen an<br />

den ständigen Ausschuss <strong>der</strong> Lehrer und diskutiert<br />

Rückmeldungen.<br />

5. Die Arbeitsgemeinschaft kann allgemeine<br />

Maßnahmen, die den Lehrern dienen, beantragen.<br />

Dazu gehören auch Än<strong>der</strong>ungen dieser<br />

Ausführungsbestimmungen.<br />

6. Die Arbeitsgemeinschaft hat Anträge und Beschwerden<br />

<strong>der</strong> Lehrer entgegenzunehmen und,<br />

falls sie insbeson<strong>der</strong>e aufgrund <strong>der</strong> geltenden<br />

Gesetze, Verordnungen und Dienstverträge berechtigt<br />

erscheinen, durch Verhandlungen mit<br />

dem Schulträger auf ihre Erledigung hinzuwirken.<br />

Sie kann eine diesbezügliche Angelegenheit<br />

an die Mitarbeitervertretung <strong>der</strong> Schule<br />

zurückweisen.<br />

7. Die Arbeitsgemeinschaft ist zu Maßnahmen,<br />

bei denen sie mitwirkt (siehe Ziffer 2.), rechtzeitig<br />

anzuhören. Erhebt sie binnen einer Frist<br />

von drei Wochen keine Einwendungen, so gilt<br />

die geplante Maßnahme als nicht beanstandet.<br />

Auf Antrag <strong>der</strong> Arbeitsgemeinschaft kann <strong>der</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!