Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG
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GUTZWILLER TWO — <strong>Prospekt</strong> <strong>mit</strong> <strong>integr</strong>iertem <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> (01.07.2012) Seite 14<br />
zurückzuweisen sowie gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und<br />
Gebieten den Verkauf, die Ver<strong>mit</strong>tlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder begrenzen.<br />
Der Nettoinventarwert eines Anteils eines Teilvermögens ergibt sich aus dem Verkehrswert des<br />
Vermögens dieses Teilvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten dieses Teilvermögens und<br />
dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Anteile. Er wird auf 0.10 Rechnungseinheiten<br />
auf- bzw. abgerundet.<br />
Der Ausgabepreis entspricht dem Nettoinventarwert, zuzüglich einer allfälligen Ausgabekommission. Der<br />
Rücknahmepreis entspricht dem Nettoinventarwert, abzüglich einer allfälligen Rücknahmekommission.<br />
Die Höhe der Ausgabe- und der Rücknahmekommission sind aus der nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich.<br />
Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen,<br />
Abgaben usw.), die dem entsprechenden Teilvermögen aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw.<br />
aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden<br />
dem entsprechenden Teilvermögen belastet. Diese Nebenkosten fallen nur beim Teilvermögen<br />
GUTZWILLER TWO (USD) an und entfallen beim Teilvermögen GUTZWILLER TWO (CHF);<br />
hingegen gehen die Kosten der Währungsabsicherung zulasten des letzteren Teilvermögens.<br />
Die Anteile an Teilvermögen werden grundsätzlich nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Der<br />
Anleger kann bei der Depotbank jedoch die Aushändigung eines Anteilscheins verlangen. Es werden<br />
Zertifikate über einen oder mehrere Anteile ausgestellt; Fraktionsanteile werden nicht verbrieft. Die<br />
Depotbank stellt dem Anleger pro Auslieferung eine Kommission in Rechnung, zuzüglich der allfällig<br />
anfallenden Mehrwertsteuer für Zusendungen in der Schweiz. Die Höhe der Kommission ist aus der<br />
nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich.<br />
Wurden Anteilscheine ausgeliefert, so sind diese im Falle eines Rücknahmeantrags zurückzugegeben.<br />
5.3 Vergütungen und Nebenkosten<br />
a) Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 18 des <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong>es)<br />
- Ausgabekommission zugunsten der <strong>Fonds</strong>leitung, Depotbank und/oder<br />
Vertriebsträgern im In- und Ausland ..........................................................................................6%<br />
- Rücknahmekommission zugunsten der <strong>Fonds</strong>leitung, Depotbank und/oder<br />
Vertriebsträgern im In- und Ausland (für Rückgaben per Quartalsende).....................derzeit keine<br />
- Kommission für Wechsel (Umtausch) von einem Teilvermögen zu einem<br />
anderen .........................................................................................................................derzeit keine<br />
- Kommission für ausserordentliche Rücknahmen (d.h. Rücknahmen nicht<br />
auf ein Quartalsende) zugunsten des entsprechenden Teilvermögens..........................pauschal 4%<br />
- Kosten für die Auslieferung von Anteilscheinzertifikaten (ggf. zuzügl.<br />
Mehrwertsteuer) ........................................................................................................... CHF 250.00<br />
b) Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Teilvermögens (Auszug aus § 19 des <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong>es)<br />
- Verwaltungskommission der <strong>Fonds</strong>leitung, verwendet für die<br />
Leitung, das Asset <strong>Management</strong> und den Vertrieb des<br />
Teilvermögens GUTZWILLER TWO (USD)................................................ höchstens 1.50% p.a.<br />
- dito des Teilvermögens GUTZWILLER TWO (CHF) .................................. höchstens 0.06% p.a.<br />
- Depotbankkommission der Depotbank für das Teilvermögen<br />
GUTZWILLER TWO (USD)......................................................................... höchstens 0.20% p.a.<br />
- dito für das Teilvermögen GUTZWILLER TWO (CHF) .............................. höchstens 0.01% p.a.<br />
Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich.<br />
Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass im Teilvermögen GUTZWILLER TWO (CHF)<br />
zusätzlich die Verwaltungs- und Depotbankkommission des Teilvermögens GUTZWILLER TWO