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Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG

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GUTZWILLER TWO — <strong>Prospekt</strong> <strong>mit</strong> <strong>integr</strong>iertem <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> (01.07.2012) Seite 14<br />

zurückzuweisen sowie gegenüber natürlichen oder juristischen Personen in bestimmten Ländern und<br />

Gebieten den Verkauf, die Ver<strong>mit</strong>tlung oder Übertragung von Anteilen untersagen oder begrenzen.<br />

Der Nettoinventarwert eines Anteils eines Teilvermögens ergibt sich aus dem Verkehrswert des<br />

Vermögens dieses Teilvermögens, vermindert um allfällige Verbindlichkeiten dieses Teilvermögens und<br />

dividiert durch die Anzahl der sich im Umlauf befindenden Anteile. Er wird auf 0.10 Rechnungseinheiten<br />

auf- bzw. abgerundet.<br />

Der Ausgabepreis entspricht dem Nettoinventarwert, zuzüglich einer allfälligen Ausgabekommission. Der<br />

Rücknahmepreis entspricht dem Nettoinventarwert, abzüglich einer allfälligen Rücknahmekommission.<br />

Die Höhe der Ausgabe- und der Rücknahmekommission sind aus der nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich.<br />

Die Nebenkosten für den An- und Verkauf der Anlagen (marktkonforme Courtagen, Kommissionen,<br />

Abgaben usw.), die dem entsprechenden Teilvermögen aus der Anlage des einbezahlten Betrages bzw.<br />

aus dem Verkauf eines dem gekündigten Anteil entsprechenden Teils der Anlagen erwachsen, werden<br />

dem entsprechenden Teilvermögen belastet. Diese Nebenkosten fallen nur beim Teilvermögen<br />

GUTZWILLER TWO (USD) an und entfallen beim Teilvermögen GUTZWILLER TWO (CHF);<br />

hingegen gehen die Kosten der Währungsabsicherung zulasten des letzteren Teilvermögens.<br />

Die Anteile an Teilvermögen werden grundsätzlich nicht verbrieft, sondern buchmässig geführt. Der<br />

Anleger kann bei der Depotbank jedoch die Aushändigung eines Anteilscheins verlangen. Es werden<br />

Zertifikate über einen oder mehrere Anteile ausgestellt; Fraktionsanteile werden nicht verbrieft. Die<br />

Depotbank stellt dem Anleger pro Auslieferung eine Kommission in Rechnung, zuzüglich der allfällig<br />

anfallenden Mehrwertsteuer für Zusendungen in der Schweiz. Die Höhe der Kommission ist aus der<br />

nachfolgenden Ziff. 5.3 ersichtlich.<br />

Wurden Anteilscheine ausgeliefert, so sind diese im Falle eines Rücknahmeantrags zurückzugegeben.<br />

5.3 Vergütungen und Nebenkosten<br />

a) Vergütungen und Nebenkosten zulasten der Anleger (Auszug aus § 18 des <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong>es)<br />

- Ausgabekommission zugunsten der <strong>Fonds</strong>leitung, Depotbank und/oder<br />

Vertriebsträgern im In- und Ausland ..........................................................................................6%<br />

- Rücknahmekommission zugunsten der <strong>Fonds</strong>leitung, Depotbank und/oder<br />

Vertriebsträgern im In- und Ausland (für Rückgaben per Quartalsende).....................derzeit keine<br />

- Kommission für Wechsel (Umtausch) von einem Teilvermögen zu einem<br />

anderen .........................................................................................................................derzeit keine<br />

- Kommission für ausserordentliche Rücknahmen (d.h. Rücknahmen nicht<br />

auf ein Quartalsende) zugunsten des entsprechenden Teilvermögens..........................pauschal 4%<br />

- Kosten für die Auslieferung von Anteilscheinzertifikaten (ggf. zuzügl.<br />

Mehrwertsteuer) ........................................................................................................... CHF 250.00<br />

b) Vergütungen und Nebenkosten zulasten des Teilvermögens (Auszug aus § 19 des <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong>es)<br />

- Verwaltungskommission der <strong>Fonds</strong>leitung, verwendet für die<br />

Leitung, das Asset <strong>Management</strong> und den Vertrieb des<br />

Teilvermögens GUTZWILLER TWO (USD)................................................ höchstens 1.50% p.a.<br />

- dito des Teilvermögens GUTZWILLER TWO (CHF) .................................. höchstens 0.06% p.a.<br />

- Depotbankkommission der Depotbank für das Teilvermögen<br />

GUTZWILLER TWO (USD)......................................................................... höchstens 0.20% p.a.<br />

- dito für das Teilvermögen GUTZWILLER TWO (CHF) .............................. höchstens 0.01% p.a.<br />

Die effektiv angewandten Sätze sind jeweils aus dem Jahres- und Halbjahresbericht ersichtlich.<br />

Die Anleger werden darauf hingewiesen, dass im Teilvermögen GUTZWILLER TWO (CHF)<br />

zusätzlich die Verwaltungs- und Depotbankkommission des Teilvermögens GUTZWILLER TWO

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