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Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG

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GUTZWILLER TWO — <strong>Prospekt</strong> <strong>mit</strong> <strong>integr</strong>iertem <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> (01.07.2012) Seite 7<br />

1.6.1 Diversifikation der event-driven <strong>Fonds</strong><br />

Die Umsetzung der Anlagepolitik von GUTZWILLER TWO umfasst eine breite Diversifikation in<br />

verschiedene event-driven <strong>Fonds</strong>.<br />

Daneben kann die <strong>Fonds</strong>leitung zusätzlich angemessene flüssige Mittel halten.<br />

Die <strong>Fonds</strong>leitung behält sich im Interesse des Anlegers das jederzeitige Recht vor, die Zusammensetzung<br />

des Portefeuilles des Teilvermögens GUTZWILLER TWO (USD) sowohl zu modifizieren als auch die<br />

Anzahl der Zielfonds zu erhöhen oder zu reduzieren, wobei höchstens 20% des Teilvermögens in einen<br />

einzelnen Zielfonds investiert werden darf.<br />

Die in Ziff. 1.6.2 angeführten Anlagestile werden breit diversifiziert, d.h. das Teilvermögen<br />

GUTZWILLER TWO (USD) investiert in mindestens drei unterschiedliche event-driven Anlagestile.<br />

Die Investitionspolitik bzw. deren Umsetzung (Anlagestrategie) unterliegen den Anlagebeschränkungen<br />

des <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong>es (§ 15) und werden nachfolgend in Ziff. 1.7 des <strong>Prospekt</strong>s dargelegt.<br />

1.6.2 Definition von „event-driven“<br />

Der Begriff „event-driven“ umfasst verschiedene alternative Anlagestile:<br />

- Investitionen in Unternehmen, die einer Reorganisation/Restrukturierung ausgesetzt sind<br />

(Spezialsituationen);<br />

- Investitionen in Unternehmen, die einem Konkursverfahren ausgesetzt sind (Distressed Securities);<br />

- Investitionen in Unternehmen, die Ziel einer Übernahme, einer Fusion, eines Leveraged oder eines<br />

<strong>Management</strong> Buy-out sind (Merger Arbitrage);<br />

- Investitionen in unterbewertete und/oder schlecht geführte Gesellschaften, die einen katalytischen<br />

Wechsel brauchen (Proactive Investing);<br />

- Arbitrage in Wandelanleihen (Convertible Arbitrage).<br />

1.7 Anlagebeschränkungen<br />

- Mindestens zwei Drittel des Vermögens des Teilvermögens GUTZWILLER TWO (USD), nach<br />

Abzug der flüssigen Mittel, wird in nicht-traditionelle <strong>Fonds</strong> (Hedge Funds) investiert. Bei diesen<br />

Anlagen handelt es sich um Open-end Funds oder Closed-end Funds, wobei letztere an einer Börse<br />

oder an einem anderen geregelten, dem Publikum offenstehenden Markt gehandelt werden.<br />

- Das Vermögen des Teilvermögens GUTZWILLER TWO (USD) darf bis zu 20% in einen einzelnen<br />

Zielfonds, das Vermögen des Teilvermögens GUTZWILLER TWO (CHF) wird zu 100% in<br />

GUTZWILLER TWO (USD) investiert.<br />

- Die <strong>Fonds</strong>leitung darf keine Anteile an Fund of Funds erwerben. Vorbehalten bleibt der Erwerb von<br />

Anteilen von GUTZWILLER TWO (USD) für die beiden andern Teilvermögen.<br />

- Guthaben auf Sicht und auf Zeit dürfen bis höchstens 20% bei der gleichen Bank angelegt werden.<br />

- Die <strong>Fonds</strong>leitung darf keine Direktanlagen tätigen.<br />

- Der Erwerb von Zielfonds, die von der eigenen <strong>Fonds</strong>leitung oder dieser nahestehenden Personen<br />

geführt werden, ist nicht gestattet.<br />

- Höchstens zwei Zielfonds oder 30% des Vermögens des Teilvermögens GUTZWILLER TWO<br />

(USD) dürfen durch den gleichen <strong>Fonds</strong>manager verwaltet werden.<br />

- Die <strong>Fonds</strong>leitung darf keine Einzelmandate zur Vermögensverwaltung (sog. Managed Accounts)<br />

erteilen.<br />

- Es wird nur in Finanzinstrumente im weiteren Sinne investiert; die <strong>Fonds</strong>leitung wie auch die<br />

einzelnen Zielfonds dürfen nicht direkt in physische Waren (Commodities, Kunstgegenstände,<br />

Antiquitäten oder Ähnliches) investieren. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne<br />

Zielfonds vorübergehend Positionen in Commodities übernehmen müssen.

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