Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG
Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG
Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
GUTZWILLER TWO — <strong>Prospekt</strong> <strong>mit</strong> <strong>integr</strong>iertem <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> (01.07.2012) Seite 15<br />
(USD) enthalten ist, da dieses Teilvermögen vollständig in Anteile des Teilvermögens<br />
GUTZWILLER TWO (USD) angelegt wird. So<strong>mit</strong> liegt die TER (Total Expense Ratio) des<br />
Teilvermögens GUTZWILLER TWO (CHF) geringfügig über der TER des Teilvermögens<br />
GUTZWILLER TWO (USD).<br />
Zusätzlich können den Vermögen der Teilvermögen die weiteren in § 19 des <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong>es<br />
aufgeführten Vergütungen und Nebenkosten in Rechnung gestellt werden.<br />
c) Die <strong>Fonds</strong>leitung kann aus dem Bestandteil Vertrieb an die folgenden institutionellen Anleger,<br />
welche bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise die <strong>Fonds</strong>anteile für Dritte halten, Rückvergütungen<br />
bezahlen:<br />
- Lebensversicherungsgesellschaften<br />
- Pensionskassen und andere Vorsorgeeinrichtungen<br />
- Anlagestiftungen<br />
- Schweizerische <strong>Fonds</strong>leitungen<br />
- Ausländische <strong>Fonds</strong>leitungen und -gesellschaften<br />
- Investmentgesellschaften<br />
d) Sodann kann die <strong>Fonds</strong>leitung aus dem Bestandteil Vertrieb an die nachstehend bezeichneten<br />
Vertriebsträger und -partner Bestandespflegekommissionen bezahlen:<br />
- bewilligte Vertriebsträger<br />
- <strong>Fonds</strong>leitungen, Banken, Effektenhändler, die Schweizerische Post sowie<br />
Versicherungsgesellschaften<br />
- Vertriebspartner, die <strong>Fonds</strong>anteile ausschliesslich bei institutionellen Anlegern<br />
<strong>mit</strong> professioneller Tresorerie platzieren<br />
- Vermögensverwalter<br />
e) Gebührenteilungsvereinbarungen und geldwerte Vorteile (“soft commissions“)<br />
Die <strong>Fonds</strong>leitung hat weder Vereinbarungen bezüglich einer Gebührenteilung noch sogenannter<br />
„soft commissions“ geschlossen.<br />
5.4 Publikationen des Anlagefonds<br />
Weitere Informationen über den Anlagefonds sind im letzten Jahres- bzw. Halbjahresbericht enthalten.<br />
Zudem können aktuellste Informationen im Internet auf der Homepage der <strong>Fonds</strong>leitung unter<br />
www.gutzwiller-funds.com oder auf der unabhängigen, von der FINMA anerkannten Plattform der Swiss<br />
Fund Data <strong>AG</strong> unter www.swissfunddata.ch abgerufen werden.<br />
Der <strong>Prospekt</strong> <strong>mit</strong> <strong>integr</strong>iertem <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> und die Jahres- bzw. Halbjahresberichte können bei der<br />
<strong>Fonds</strong>leitung, der Depotbank und allen Vertriebsträgern kostenlos bezogen oder im Internet unter<br />
www.gutzwiller-funds.com oder www.swissfunddata.ch abgerufen werden.<br />
Bei einer <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong>sänderung, einem Wechsel der <strong>Fonds</strong>leitung oder der Depotbank sowie der<br />
Auflösung des Anlagefonds erfolgt die Veröffentlichung durch die <strong>Fonds</strong>leitung im Schweizerischen<br />
Handelsamtsblatt (SHAB) und auf der unabhängigen, von der FINMA anerkannten Internetplattform der<br />
Swiss Fund Data <strong>AG</strong> (www.swissfunddata.ch).<br />
Preisveröffentlichungen erfolgen bei jeder Ausgabe und Rücknahme von Anteilen, mindestens aber jeden<br />
1. und 3. Montag im Monat, auf der unabhängigen, von der FINMA anerkannten Internetplattform der<br />
Swiss Fund Data <strong>AG</strong> (www.swissfunddata.ch). Weitere Publikationen erfolgen in den nachstehenden<br />
Medien:<br />
- Neue Zürcher Zeitung (NZZ), Zürich (täglich)<br />
- Le Temps, Genève (täglich)<br />
- International Herald Tribune, Paris (täglich)