28.09.2012 Aufrufe

Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG

Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG

Prospekt mit integr. Fondsvertrag - Gutzwiller Fonds Management AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

GUTZWILLER TWO — <strong>Prospekt</strong> <strong>mit</strong> <strong>integr</strong>iertem <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> (01.07.2012) Seite 3<br />

Teil I <strong>Prospekt</strong><br />

Dieser <strong>Prospekt</strong> <strong>mit</strong> <strong>integr</strong>iertem <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> sowie der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht (falls nach<br />

dem letzten Jahresbericht veröffentlicht) sind Grundlage für alle Zeichnungen von Anteilen der<br />

Teilvermögen von GUTZWILLER TWO.<br />

Gültigkeit haben nur Informationen, die im <strong>Prospekt</strong> und im <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> enthalten sind.<br />

1 Informationen über den Anlagefonds<br />

1.1 Allgemeine Angaben zum Anlagefonds<br />

GUTZWILLER TWO ist ein vertraglicher Anlagefonds schweizerischen Rechts <strong>mit</strong> besonderem Risiko<br />

<strong>mit</strong> mehreren Teilvermögen (Umbrella-Struktur) der Art «Übrige <strong>Fonds</strong> für alternative Anlagen» gemäss<br />

Bundesgesetzes über die kollektiven Kapitalanlagen vom 23. Juni 2006 (K<strong>AG</strong>). Der <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> wurde<br />

von der <strong>Gutzwiller</strong> <strong>Fonds</strong> <strong>Management</strong> <strong>AG</strong>, Basel, als <strong>Fonds</strong>leitung aufgestellt und <strong>mit</strong> Zustimmung der<br />

E. <strong>Gutzwiller</strong> & Cie, Banquiers, Basel, als Depotbank der Eidgenössischen Bankenkommission (EBK,<br />

heute: FINMA) unterbreitet und von dieser erstmals am 31. Januar 2002 zum öffentlichen Vertrieb in und<br />

von der Schweiz aus genehmigt.<br />

Der Anlagefonds basiert auf einem Kollektivanlagevertrag (<strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong>), in dem sich die <strong>Fonds</strong>leitung<br />

verpflichtet, den Anleger 1 nach Massgabe der von ihm erworbenen <strong>Fonds</strong>anteile am Anlagefonds zu<br />

beteiligen und diesen gemäss den Bestimmungen von Gesetz und <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> selbständig und im<br />

eigenen Namen zu verwalten. Die Depotbank nimmt nach Massgabe der ihr durch Gesetz und<br />

<strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> übertragenen Aufgaben am <strong><strong>Fonds</strong>vertrag</strong> teil.<br />

Gegenwärtig bestehen die folgenden Teilvermögen:<br />

Bezeichnung des Teilvermögens Anlagewährung Referenzwährung Rechnungswährung<br />

GUTZWILLER TWO (USD) USD USD USD<br />

GUTZWILLER TWO (CHF) USD CHF CHF<br />

Der in Klammer gesetzte Namensteil jedes Teilvermögens (USD bzw. CHF) bezeichnet die<br />

Referenzwährung des entsprechenden Teilvermögens. Die Referenzwährung dient der Bestimmung der<br />

Performance und Zwecken der Rechnungslegung und muss nicht zwingend <strong>mit</strong> der Anlagewährung<br />

übereinstimmen. Anlagewährung aller Teilvermögen ist der USD. Referenz- und Rechnungswährung für<br />

GUTZWILLER TWO (USD) ist der USD und für GUTZWILLER TWO (CHF) der CHF. Für die<br />

einzelnen Begriffe wird auf Teil III, Glossar, verwiesen.<br />

Vergütungen und Kosten werden nur demjenigen Teilvermögen belastet, welchem eine bestimmte<br />

Leistung zukommt. Kosten, die nicht eindeutig einem Teilvermögen zugeordnet werden können und<br />

gemeinsam anfallen, werden den einzelnen Teilvermögen im Verhältnis zum Vermögen des<br />

<strong>Fonds</strong>vermögens belastet. Der Anleger ist nur am Vermögen und Ertrag desjenigen Teilvermögen<br />

berechtigt, an welchem er beteiligt ist. Für die auf ein einzelnes Teilvermögen entfallenden<br />

Verbindlichkeiten haftet nur das betreffende Teilvermögen.<br />

Auf den Zeitpunkt der Erstausgabe der Teilvermögen wurden die bisherigen Anteile des Anlagefonds<br />

GUTZWILLER TWO, welcher am 30. April 2002 erstmals begeben wurde (von der EBK, heute FINMA,<br />

am 31. Januar 2002 bewilligt), auf Kosten der Depotbank im Verhältnis 1:1 in Anteile des Teilvermögen<br />

GUTZWILLER TWO (USD) umgetauscht.<br />

1 Aus Gründen der einfacheren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Differenzierung, z.B. Anlegerinnen und Anleger,<br />

verzichtet. Entsprechende Begriffe gelten grundsätzlich für beide Geschlechter.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!