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<strong>LIVE</strong><br />
Ländern und im Bund bei der Ausgestaltung<br />
von Zivil- und Katastrophenschutz.<br />
Diese Handreichung<br />
sollte in gleicher Weise wie<br />
für Feuerwehren und THW alle anderen<br />
im Rettungswesen und bei<br />
der Bekämpfung von Katastrophen<br />
tätigen Hilfsorganisationen<br />
einbeziehen. Den Bundesgremien<br />
der Letzteren ist das Papier zur<br />
Kenntnis gegeben worden; im<br />
übrigen gehen die Autoren davon<br />
aus, dass es als Empfehlung an<br />
die örtlichen Gliederungen der<br />
Feuerwehren und des THW weitergeleitet<br />
wird.<br />
Die Ausarbeitung ist bewusst<br />
knapp gehalten. Aus gegebener<br />
Veranlassung ist zu betonen: Sie<br />
hat keinerlei Weisungscharakter<br />
und ist ohne amtlichen Auftrag<br />
entstanden, weshalb beispielsweise<br />
Fragen der Finanzierung nicht<br />
behandelt werden. Der Hintergrund<br />
dieser Handreichung ist von<br />
den Beteiligten bisweilen verkannt<br />
worden und hat erhebliche Diskussionen<br />
über ihre Notwendigkeit<br />
ausgelöst und die Abstimmung erheblich<br />
verlängert. Das war kein<br />
Nachteil, als Ergebnis liegt jetzt eine<br />
von breitem Konsens getragene<br />
Ausarbeitung vor.<br />
Optimale Abstimmung<br />
vonnöten<br />
Feuerwehren und THW verfügen<br />
über lange Erfahrung im Katastrophenschutz.<br />
Dabei wird nicht verkannt,<br />
dass das Technische Hilfswerk<br />
wesentlich jünger ist, sein Vorgänger<br />
entstand nach dem Ersten<br />
Weltkrieg, nach der Wieder gründung<br />
in der Anfangszeit der Bundesrepublik<br />
Deutschland hat es gerade<br />
den fünfzigsten Geburtstag<br />
hinter sich. Demgegenüber reichen<br />
die Anfänge von Freiwilligkeit geprägten<br />
deutschen Feuerwehrwesens<br />
ins Mittelalter zurück. Erst<br />
nach großen Brandkatastrophen in<br />
den rasch wachsenden deutschen<br />
Städten wurde das Prinzip der Freiwilligkeit<br />
zu Gunsten eines Berufsfeuerwehrwesens<br />
aufgegeben;<br />
Berlin machte vor ziemlich genau<br />
150 Jahren den Anfang. Parallel<br />
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dazu haben sich aber die Freiwilligen<br />
Feuerwehren erhalten, insbesondere<br />
in den ländlichen Gemeinden<br />
bilden sie das Rückgrat<br />
des Brandschutz- und Notfallrettungswesens.<br />
Das bedingt auch ihre<br />
unverwechselbare Rolle im Sozialgefüge:<br />
Das Gemeindeleben ist<br />
ohne die Feuerwehren , nicht zuletzt<br />
die Jugendfeuerwehren, nicht vorstellbar,<br />
die damit einen viel zu wenig<br />
gewürdigten Beitrag für Demokratie<br />
von unten leisten. Mit weit<br />
über einer Millionen Mitgliedern in<br />
24.702 Feuerwehren und 16.293<br />
Jugendfeuerwehren sind die Freiwilligen<br />
Feuerwehren die größte<br />
auf Ehrenamtlichkeit beruhende<br />
deutsche Hilfsorganisation.<br />
Das THW mit 665 Ortsverbänden<br />
und 45.000 Aktiven , 10.000 Reservehelfern<br />
und 10.000 Junghelfern<br />
kann da zwar, was Tradition und<br />
Reichweite angeht, nicht mithalten;<br />
ungeachtet dessen hat es sich<br />
aber neben den Feuerwehren eine<br />
spezifische Kompetenz erworben.<br />
Umso wichtiger ist es, im Sinne effektiver<br />
und effizienter Einsätze<br />
Ausbildung, Ausstattung und Einsatzkonzepte<br />
optimal aufeinander<br />
abzustimmen.<br />
Nach den sechzehn Landesgesetzen<br />
über den Katastrophenschutz<br />
wirken die Feuerwehren als kommunale<br />
Einrichtungen im Zivil- und<br />
Katastrophenschutz mit. Ihre Aufgaben<br />
haben sich längst über den<br />
klassischen Brandschutz hinaus<br />
weiterentwickelt und umfassen<br />
nunmehr auch<br />
• Menschen- und Tierrettung,<br />
• gegebenfalls Rettungsdienst,<br />
• Umwelt- und ABC-Schutz,<br />
• vorbeugender Brandschutz,<br />
• technische Hilfeleistungen.<br />
Die Feuerwehren werden von<br />
ihren örtlichen Leitern kommandiert,<br />
verantwortlich ist der politisch<br />
verantwortliche Bürgermeister<br />
bzw. Landrat. Die Freiwilligen Feuerwehren<br />
sind im Deutschen Feuerwehrverband<br />
organisiert, der<br />
sich in die mit den Ländern identischen<br />
Landesverbände gliedert.<br />
Die 96 Berufsfeuerwehren arbeiten<br />
in der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren<br />
(AGBF) zusammen.<br />
Ein wichtiges Element des Katastrophenschutzes<br />
bilden die für<br />
Großbetriebe obligatorischen 897<br />
Werkfeuerwehren.<br />
Das Technische Hilfswerk ist demgegenüber<br />
als eine Bundesanstalt<br />
organisiert; es untergliedert sich in<br />
die acht Landes- bzw. Länderverbände,<br />
in denen z.T. mehrere Bundesländer<br />
zusammengefasst sind,<br />
lokal in die von 66 Geschäftsstellen<br />
betreuten, ausschließlich aus ehrenamtlichen<br />
Mitgliedern bestehenden<br />
665 Ortsverbände. Aufgaben<br />
des THW nach dem Helferrechtsgesetz<br />
sind die<br />
• technische Hilfe im Zivilschutz,<br />
• technische Hilfe im Auftrag der<br />
Bundesregierung außerhalb<br />
des Geltungsbereiches dieses<br />
Gesetzes,<br />
• technische Hilfe bei der<br />
Bekämpfung von Katastrophen,<br />
öffentlichen Notständen<br />
und Unglücksfällen größeren<br />
Ausmaßes auf Anforderung der<br />
für die Gefahrenabwehr zuständigen<br />
Stellen, insbesondere im<br />
Bergungs- und Instandsetzungsdienst.<br />
Wichtig ist, dass die Mitwirkung<br />
des THW im örtlichen Katastrophenschutz<br />
auf der Amtshilfeverpflichtung<br />
nach Art. 35 des Grundgesetzes<br />
beruht; ungeachtet dessen<br />
können die THW-Ortsverbände<br />
hier nur auf Anforderung durch die<br />
örtlich für die Gefahrenabwehr zuständigen<br />
Leitstellen tätig werden.<br />
Wichtig ist, auch für das Selbstverständnis<br />
des THW, dass es in der<br />
zweiten Welle antritt. Für den Zivilschutz<br />
und die internationalen<br />
Einsätze gilt dies nicht, da er eine<br />
Bundesaufgabe ist. Das Aufgabenspektrum<br />
des THW, das von Fachgruppen<br />
des THW wahrgenommen<br />
wird, umfasst<br />
• Rettung, Bergung<br />
• Infrastruktur<br />
• Räumung<br />
• Wassergefahren<br />
• Elektroversorgung<br />
Technisches Hilfswerk 3/ 0 I