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LIVE - THWhS

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<strong>LIVE</strong><br />

Ländern und im Bund bei der Ausgestaltung<br />

von Zivil- und Katastrophenschutz.<br />

Diese Handreichung<br />

sollte in gleicher Weise wie<br />

für Feuerwehren und THW alle anderen<br />

im Rettungswesen und bei<br />

der Bekämpfung von Katastrophen<br />

tätigen Hilfsorganisationen<br />

einbeziehen. Den Bundesgremien<br />

der Letzteren ist das Papier zur<br />

Kenntnis gegeben worden; im<br />

übrigen gehen die Autoren davon<br />

aus, dass es als Empfehlung an<br />

die örtlichen Gliederungen der<br />

Feuerwehren und des THW weitergeleitet<br />

wird.<br />

Die Ausarbeitung ist bewusst<br />

knapp gehalten. Aus gegebener<br />

Veranlassung ist zu betonen: Sie<br />

hat keinerlei Weisungscharakter<br />

und ist ohne amtlichen Auftrag<br />

entstanden, weshalb beispielsweise<br />

Fragen der Finanzierung nicht<br />

behandelt werden. Der Hintergrund<br />

dieser Handreichung ist von<br />

den Beteiligten bisweilen verkannt<br />

worden und hat erhebliche Diskussionen<br />

über ihre Notwendigkeit<br />

ausgelöst und die Abstimmung erheblich<br />

verlängert. Das war kein<br />

Nachteil, als Ergebnis liegt jetzt eine<br />

von breitem Konsens getragene<br />

Ausarbeitung vor.<br />

Optimale Abstimmung<br />

vonnöten<br />

Feuerwehren und THW verfügen<br />

über lange Erfahrung im Katastrophenschutz.<br />

Dabei wird nicht verkannt,<br />

dass das Technische Hilfswerk<br />

wesentlich jünger ist, sein Vorgänger<br />

entstand nach dem Ersten<br />

Weltkrieg, nach der Wieder gründung<br />

in der Anfangszeit der Bundesrepublik<br />

Deutschland hat es gerade<br />

den fünfzigsten Geburtstag<br />

hinter sich. Demgegenüber reichen<br />

die Anfänge von Freiwilligkeit geprägten<br />

deutschen Feuerwehrwesens<br />

ins Mittelalter zurück. Erst<br />

nach großen Brandkatastrophen in<br />

den rasch wachsenden deutschen<br />

Städten wurde das Prinzip der Freiwilligkeit<br />

zu Gunsten eines Berufsfeuerwehrwesens<br />

aufgegeben;<br />

Berlin machte vor ziemlich genau<br />

150 Jahren den Anfang. Parallel<br />

24<br />

dazu haben sich aber die Freiwilligen<br />

Feuerwehren erhalten, insbesondere<br />

in den ländlichen Gemeinden<br />

bilden sie das Rückgrat<br />

des Brandschutz- und Notfallrettungswesens.<br />

Das bedingt auch ihre<br />

unverwechselbare Rolle im Sozialgefüge:<br />

Das Gemeindeleben ist<br />

ohne die Feuerwehren , nicht zuletzt<br />

die Jugendfeuerwehren, nicht vorstellbar,<br />

die damit einen viel zu wenig<br />

gewürdigten Beitrag für Demokratie<br />

von unten leisten. Mit weit<br />

über einer Millionen Mitgliedern in<br />

24.702 Feuerwehren und 16.293<br />

Jugendfeuerwehren sind die Freiwilligen<br />

Feuerwehren die größte<br />

auf Ehrenamtlichkeit beruhende<br />

deutsche Hilfsorganisation.<br />

Das THW mit 665 Ortsverbänden<br />

und 45.000 Aktiven , 10.000 Reservehelfern<br />

und 10.000 Junghelfern<br />

kann da zwar, was Tradition und<br />

Reichweite angeht, nicht mithalten;<br />

ungeachtet dessen hat es sich<br />

aber neben den Feuerwehren eine<br />

spezifische Kompetenz erworben.<br />

Umso wichtiger ist es, im Sinne effektiver<br />

und effizienter Einsätze<br />

Ausbildung, Ausstattung und Einsatzkonzepte<br />

optimal aufeinander<br />

abzustimmen.<br />

Nach den sechzehn Landesgesetzen<br />

über den Katastrophenschutz<br />

wirken die Feuerwehren als kommunale<br />

Einrichtungen im Zivil- und<br />

Katastrophenschutz mit. Ihre Aufgaben<br />

haben sich längst über den<br />

klassischen Brandschutz hinaus<br />

weiterentwickelt und umfassen<br />

nunmehr auch<br />

• Menschen- und Tierrettung,<br />

• gegebenfalls Rettungsdienst,<br />

• Umwelt- und ABC-Schutz,<br />

• vorbeugender Brandschutz,<br />

• technische Hilfeleistungen.<br />

Die Feuerwehren werden von<br />

ihren örtlichen Leitern kommandiert,<br />

verantwortlich ist der politisch<br />

verantwortliche Bürgermeister<br />

bzw. Landrat. Die Freiwilligen Feuerwehren<br />

sind im Deutschen Feuerwehrverband<br />

organisiert, der<br />

sich in die mit den Ländern identischen<br />

Landesverbände gliedert.<br />

Die 96 Berufsfeuerwehren arbeiten<br />

in der Arbeitsgemeinschaft der Berufsfeuerwehren<br />

(AGBF) zusammen.<br />

Ein wichtiges Element des Katastrophenschutzes<br />

bilden die für<br />

Großbetriebe obligatorischen 897<br />

Werkfeuerwehren.<br />

Das Technische Hilfswerk ist demgegenüber<br />

als eine Bundesanstalt<br />

organisiert; es untergliedert sich in<br />

die acht Landes- bzw. Länderverbände,<br />

in denen z.T. mehrere Bundesländer<br />

zusammengefasst sind,<br />

lokal in die von 66 Geschäftsstellen<br />

betreuten, ausschließlich aus ehrenamtlichen<br />

Mitgliedern bestehenden<br />

665 Ortsverbände. Aufgaben<br />

des THW nach dem Helferrechtsgesetz<br />

sind die<br />

• technische Hilfe im Zivilschutz,<br />

• technische Hilfe im Auftrag der<br />

Bundesregierung außerhalb<br />

des Geltungsbereiches dieses<br />

Gesetzes,<br />

• technische Hilfe bei der<br />

Bekämpfung von Katastrophen,<br />

öffentlichen Notständen<br />

und Unglücksfällen größeren<br />

Ausmaßes auf Anforderung der<br />

für die Gefahrenabwehr zuständigen<br />

Stellen, insbesondere im<br />

Bergungs- und Instandsetzungsdienst.<br />

Wichtig ist, dass die Mitwirkung<br />

des THW im örtlichen Katastrophenschutz<br />

auf der Amtshilfeverpflichtung<br />

nach Art. 35 des Grundgesetzes<br />

beruht; ungeachtet dessen<br />

können die THW-Ortsverbände<br />

hier nur auf Anforderung durch die<br />

örtlich für die Gefahrenabwehr zuständigen<br />

Leitstellen tätig werden.<br />

Wichtig ist, auch für das Selbstverständnis<br />

des THW, dass es in der<br />

zweiten Welle antritt. Für den Zivilschutz<br />

und die internationalen<br />

Einsätze gilt dies nicht, da er eine<br />

Bundesaufgabe ist. Das Aufgabenspektrum<br />

des THW, das von Fachgruppen<br />

des THW wahrgenommen<br />

wird, umfasst<br />

• Rettung, Bergung<br />

• Infrastruktur<br />

• Räumung<br />

• Wassergefahren<br />

• Elektroversorgung<br />

Technisches Hilfswerk 3/ 0 I

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