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. Orhmg<br />
• Wasserschaden/ Pumpen<br />
• Logistik<br />
• Führung/ Kommunikation<br />
• Trinkwasserversorgung<br />
• BIÜckenbau<br />
• Ölschaden<br />
• SEEBA (Schnelle Einsatzeinheit<br />
für Bergungseinsatz Ausland)<br />
Positive Modelle<br />
Die Zusammenarbeit der Organisationen<br />
bewährt sich traditionell<br />
auf der örtlichen Ebene, wo in aller<br />
Regel die Einsätze stattfinden. Das<br />
beginnt mit der örtlichen Vorsorge,<br />
zu der gegebenfalls die Analyse<br />
der kritischen Bereiche gehört, und<br />
reicht über die Aus- und Fortbildung<br />
bis zur Ausarbeitung von<br />
Alarm- und Einsatzplänen. Solche<br />
Einsatzpläne, die das rnw einbeziehen,<br />
gibt es, wie die beigefügten<br />
Beispiele zeigen. Ziel dieser Ausarbeitung<br />
ist es, das Augenmerk auf<br />
die Bereiche zu richten, in denen<br />
solche gemeinsame Planung noch<br />
fehlt. Eine einheitliche Vorgabe für<br />
die Gestaltung dieser Planung<br />
kann es naturgemäß nicht geben.<br />
Als Modell bieten sich - wie im Falle<br />
des Ortsverbands Bad Honnef -<br />
die Vereinbarung mit der politisch<br />
verantwortlichen Kommunalebene,<br />
die an die Amtshilfeverpflichtung<br />
der Bundesanstalt rnw und<br />
ihrer Gliederungen anknüpft, oder<br />
die Alarm- und AusIÜckeordnung<br />
der Freiwilligen Feuerwehr Worrns<br />
an. Damit erschöpft sich die Gestaltungsmäglichkeit<br />
sicherlich nicht.<br />
Nach Einsätzen ist wesentliches<br />
Element der Zusammenarbeit deren<br />
Analyse und Nachbereitung,<br />
woraus sich gegebenfalls Folgerungen<br />
für die Ausbildung wie die<br />
Gestaltung künftiger Einsätze ergeben<br />
können. Aus der Sonderrolle<br />
des rnw bei Katastropheneinsätzen<br />
besteht schließlich ein besonderes<br />
Interesse an der gegenseitigen<br />
Abstimmung von Beschaffung<br />
und Einsatz von Gerät. Hierzu<br />
gehört auch die kritische Prüfung<br />
der Ausrüstung aller Beteiligten,<br />
um Doppelung und damit unwirtschaftlichen<br />
Mitteleinsatz zu ver-<br />
Technisches Hilfsw erk 3/ 01<br />
meiden. Unberührt bleibt davon allerdings<br />
die am Zivilschutz orientierte<br />
besondere Ausstattung des<br />
rnw.<br />
Wachsende Verantwortung<br />
durch auswärtige Beziehungen<br />
Verlässt man die örtliche Einsatzebene,<br />
so wird es grundsätzlicher.<br />
Die Innenressorts der Länder organisieren<br />
unter anderem den Rettungsdienst,<br />
in dem die für den Sanitätsdienst<br />
verantwortlichen Landesorganisationen<br />
mitwirken, und<br />
bei dem das rnw ergänzend technische<br />
Hilfe leistet. Ferner legen sie<br />
die Rahmenbedingungen für<br />
Großeinsätze und überwachen -<br />
im Rahmen der Kommunalaufsicht<br />
und ihrer Zuständigkeit für den Katastrophenschutz<br />
- die örtlichen<br />
Absprachen und Rettungseinsätze.<br />
Vor allem sind sie verantwortlich<br />
für die Sicherung der Finanzierungsgrundlagen<br />
für das örtliche<br />
Rettungswesen.<br />
Auf der Ebene des Bundes reduziert<br />
sich angesichts der Verfassungslage<br />
die Mitwirkung noch<br />
deutlicher auf Grundsatzfragen.<br />
Ohne die Zuständigkeit der Länder<br />
zu beeinträchtigen, sieht sich die<br />
Bundesregierung aus ihrer Verantworhmg<br />
für die auswärtigen Beziehungen<br />
und aus fachlichen Gründen<br />
angesichts der sich ausweitenden<br />
Aktivitäten internationaler Organisation<br />
- EU-Kommission, NA<br />
TO, Vereinte Nationen - immer<br />
mehr in die Pflicht genommen, nationale<br />
Positionen und Interessen<br />
zu vermitteln; das gilt beispielsweise<br />
angesichts fehlender internationaler<br />
Repräsentanz für die deutschen<br />
Feuerwehren. Unabhängig<br />
davon wird der Bund auch zunehmend<br />
aufgefordert, in länderübergreifenden<br />
Fragen des Katastrophenschutzes<br />
eine koordinierende<br />
Rolle wahrzunehmen. Das lässt<br />
sich, ohne die Verfassung zu verbiegen,<br />
auch aus der Kompetenz<br />
des Bundes nach Art. 35 des<br />
Grundgesetzes ableiten, bei besonderen<br />
Gefahrenlagen einzugreifen;<br />
schließlich legitimiert die Verzahnung<br />
des in der ausschließli-<br />
<strong>LIVE</strong><br />
chen Gesetzgebungskompetenz<br />
des Bundes (Art. 73 NI. 1 des<br />
Grundgesetzes) stehenden Zivilschutzes<br />
mit dem Katastrophenschutz<br />
(vgl. den Sechsten Abschnitt<br />
mit den §§ 11 bis 15 des Zivilschutzgesetzes)<br />
vorsorgende<br />
und planende Aktivitäten. Bei<br />
Auslandseinsätzen koordiniert die<br />
Bundesregierung die Beteiligung<br />
der Feuerwehren.<br />
Informationssystem des Bundes<br />
geplant<br />
Im Rahmen der Bundesverantworhmg<br />
organisiert das BMI derzeit<br />
im Einvernehmen mit den Ländern<br />
den Aufbau eines Informationssystems<br />
für den Katastrophenschutz,<br />
das der Vernetzung von<br />
Daten der Länder zum Katastrophenschutz<br />
und der Bereitstellung<br />
von Grundinformationen für nationale<br />
und internationale Einsätze<br />
dienen soll. Geplant ist keine Einsatzzentrale<br />
oder Leitstelle, sondern<br />
ein Dienst des Bundes für den<br />
Katastrophenschutz der Länder<br />
und Kommunen. Als weiteren Service<br />
bietet das BMI künftig über die<br />
Akademie für Notfallplanung und<br />
Zivilschutz (AkNZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler<br />
den Feuerwehren,<br />
aber auch den Spitzenverbänden<br />
der Hilfsorganisationen und<br />
der Kommunen einen intensiveren<br />
Austausch, insbesondere über europäische<br />
und internationale Entwicklungen<br />
an.<br />
Diese Ausarbeitung soll, um es<br />
abschließend zu verdeutlichen, zu<br />
einem unverkrampften Umgang in<br />
Deutschlands Notfallvorsorge beitragen.<br />
Es sollen nicht Kompetenzen<br />
verändert oder neue Weisungsstränge<br />
aufgebaut werden. Die<br />
Verfasser wollen, wo nötig, zur Klimaverbesserung<br />
beitragen und<br />
wünschen sich deshalb eine positive<br />
Aufnahme für ihre Handreichung.<br />
Albrecht Broemme,<br />
Landesbranddirektor Berlin,<br />
Klaus-Henning Rosen,<br />
Ministerialdirektor im<br />
Bundesministeriurn des Innern,<br />
Berlin.<br />
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