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. Orhmg<br />

• Wasserschaden/ Pumpen<br />

• Logistik<br />

• Führung/ Kommunikation<br />

• Trinkwasserversorgung<br />

• BIÜckenbau<br />

• Ölschaden<br />

• SEEBA (Schnelle Einsatzeinheit<br />

für Bergungseinsatz Ausland)<br />

Positive Modelle<br />

Die Zusammenarbeit der Organisationen<br />

bewährt sich traditionell<br />

auf der örtlichen Ebene, wo in aller<br />

Regel die Einsätze stattfinden. Das<br />

beginnt mit der örtlichen Vorsorge,<br />

zu der gegebenfalls die Analyse<br />

der kritischen Bereiche gehört, und<br />

reicht über die Aus- und Fortbildung<br />

bis zur Ausarbeitung von<br />

Alarm- und Einsatzplänen. Solche<br />

Einsatzpläne, die das rnw einbeziehen,<br />

gibt es, wie die beigefügten<br />

Beispiele zeigen. Ziel dieser Ausarbeitung<br />

ist es, das Augenmerk auf<br />

die Bereiche zu richten, in denen<br />

solche gemeinsame Planung noch<br />

fehlt. Eine einheitliche Vorgabe für<br />

die Gestaltung dieser Planung<br />

kann es naturgemäß nicht geben.<br />

Als Modell bieten sich - wie im Falle<br />

des Ortsverbands Bad Honnef -<br />

die Vereinbarung mit der politisch<br />

verantwortlichen Kommunalebene,<br />

die an die Amtshilfeverpflichtung<br />

der Bundesanstalt rnw und<br />

ihrer Gliederungen anknüpft, oder<br />

die Alarm- und AusIÜckeordnung<br />

der Freiwilligen Feuerwehr Worrns<br />

an. Damit erschöpft sich die Gestaltungsmäglichkeit<br />

sicherlich nicht.<br />

Nach Einsätzen ist wesentliches<br />

Element der Zusammenarbeit deren<br />

Analyse und Nachbereitung,<br />

woraus sich gegebenfalls Folgerungen<br />

für die Ausbildung wie die<br />

Gestaltung künftiger Einsätze ergeben<br />

können. Aus der Sonderrolle<br />

des rnw bei Katastropheneinsätzen<br />

besteht schließlich ein besonderes<br />

Interesse an der gegenseitigen<br />

Abstimmung von Beschaffung<br />

und Einsatz von Gerät. Hierzu<br />

gehört auch die kritische Prüfung<br />

der Ausrüstung aller Beteiligten,<br />

um Doppelung und damit unwirtschaftlichen<br />

Mitteleinsatz zu ver-<br />

Technisches Hilfsw erk 3/ 01<br />

meiden. Unberührt bleibt davon allerdings<br />

die am Zivilschutz orientierte<br />

besondere Ausstattung des<br />

rnw.<br />

Wachsende Verantwortung<br />

durch auswärtige Beziehungen<br />

Verlässt man die örtliche Einsatzebene,<br />

so wird es grundsätzlicher.<br />

Die Innenressorts der Länder organisieren<br />

unter anderem den Rettungsdienst,<br />

in dem die für den Sanitätsdienst<br />

verantwortlichen Landesorganisationen<br />

mitwirken, und<br />

bei dem das rnw ergänzend technische<br />

Hilfe leistet. Ferner legen sie<br />

die Rahmenbedingungen für<br />

Großeinsätze und überwachen -<br />

im Rahmen der Kommunalaufsicht<br />

und ihrer Zuständigkeit für den Katastrophenschutz<br />

- die örtlichen<br />

Absprachen und Rettungseinsätze.<br />

Vor allem sind sie verantwortlich<br />

für die Sicherung der Finanzierungsgrundlagen<br />

für das örtliche<br />

Rettungswesen.<br />

Auf der Ebene des Bundes reduziert<br />

sich angesichts der Verfassungslage<br />

die Mitwirkung noch<br />

deutlicher auf Grundsatzfragen.<br />

Ohne die Zuständigkeit der Länder<br />

zu beeinträchtigen, sieht sich die<br />

Bundesregierung aus ihrer Verantworhmg<br />

für die auswärtigen Beziehungen<br />

und aus fachlichen Gründen<br />

angesichts der sich ausweitenden<br />

Aktivitäten internationaler Organisation<br />

- EU-Kommission, NA­<br />

TO, Vereinte Nationen - immer<br />

mehr in die Pflicht genommen, nationale<br />

Positionen und Interessen<br />

zu vermitteln; das gilt beispielsweise<br />

angesichts fehlender internationaler<br />

Repräsentanz für die deutschen<br />

Feuerwehren. Unabhängig<br />

davon wird der Bund auch zunehmend<br />

aufgefordert, in länderübergreifenden<br />

Fragen des Katastrophenschutzes<br />

eine koordinierende<br />

Rolle wahrzunehmen. Das lässt<br />

sich, ohne die Verfassung zu verbiegen,<br />

auch aus der Kompetenz<br />

des Bundes nach Art. 35 des<br />

Grundgesetzes ableiten, bei besonderen<br />

Gefahrenlagen einzugreifen;<br />

schließlich legitimiert die Verzahnung<br />

des in der ausschließli-<br />

<strong>LIVE</strong><br />

chen Gesetzgebungskompetenz<br />

des Bundes (Art. 73 NI. 1 des<br />

Grundgesetzes) stehenden Zivilschutzes<br />

mit dem Katastrophenschutz<br />

(vgl. den Sechsten Abschnitt<br />

mit den §§ 11 bis 15 des Zivilschutzgesetzes)<br />

vorsorgende<br />

und planende Aktivitäten. Bei<br />

Auslandseinsätzen koordiniert die<br />

Bundesregierung die Beteiligung<br />

der Feuerwehren.<br />

Informationssystem des Bundes<br />

geplant<br />

Im Rahmen der Bundesverantworhmg<br />

organisiert das BMI derzeit<br />

im Einvernehmen mit den Ländern<br />

den Aufbau eines Informationssystems<br />

für den Katastrophenschutz,<br />

das der Vernetzung von<br />

Daten der Länder zum Katastrophenschutz<br />

und der Bereitstellung<br />

von Grundinformationen für nationale<br />

und internationale Einsätze<br />

dienen soll. Geplant ist keine Einsatzzentrale<br />

oder Leitstelle, sondern<br />

ein Dienst des Bundes für den<br />

Katastrophenschutz der Länder<br />

und Kommunen. Als weiteren Service<br />

bietet das BMI künftig über die<br />

Akademie für Notfallplanung und<br />

Zivilschutz (AkNZ) in Bad Neuenahr-Ahrweiler<br />

den Feuerwehren,<br />

aber auch den Spitzenverbänden<br />

der Hilfsorganisationen und<br />

der Kommunen einen intensiveren<br />

Austausch, insbesondere über europäische<br />

und internationale Entwicklungen<br />

an.<br />

Diese Ausarbeitung soll, um es<br />

abschließend zu verdeutlichen, zu<br />

einem unverkrampften Umgang in<br />

Deutschlands Notfallvorsorge beitragen.<br />

Es sollen nicht Kompetenzen<br />

verändert oder neue Weisungsstränge<br />

aufgebaut werden. Die<br />

Verfasser wollen, wo nötig, zur Klimaverbesserung<br />

beitragen und<br />

wünschen sich deshalb eine positive<br />

Aufnahme für ihre Handreichung.<br />

Albrecht Broemme,<br />

Landesbranddirektor Berlin,<br />

Klaus-Henning Rosen,<br />

Ministerialdirektor im<br />

Bundesministeriurn des Innern,<br />

Berlin.<br />

25

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