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Abfallentsorgungssatzung - Stadt Leverkusen

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Abfallentsorgung 3/32/4<br />

c) eine Nutzung der Abfallbehälter, die zu einer unzulässigen<br />

Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums führt,<br />

d) Handlungen auf dem Grundstück und/oder an den Abfallbehältern, die<br />

im Vergleich zu den Bestimmungen dieser Satzung zu einer<br />

Abänderung des Ablaufs der Abfallentsorgung führen, wenn<br />

tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die<br />

beabsichtigte oder durchgeführte Abänderung<br />

Gesundheitsgefährdungen zu besorgen sind,<br />

e) sowie alle sonstigen Handlungen, die geeignet sind zu einer<br />

Beschädigung oder einem vorzeitigen Verschleiß der Abfallbehälter<br />

oder daraus folgenden Beschädigungen der kommunalen<br />

Abfallentsorgungseinrichtung führen (z. B. das Einfüllen von Schnee,<br />

Eis, sperrigen, flüssigen oder brennenden bzw. heißen Abfällen)<br />

(3) Die Abfallbehälter sind schonend zu behandeln. Sie dürfen nur<br />

zweckentsprechend verwendet und nur soweit gefüllt werden, dass sich ihr<br />

Deckel schließen lässt. Sie sind geschlossen zu halten.<br />

(4) Die Reinigungspflicht der Abfallbehälter obliegt grundsätzlich dem<br />

Grundstückseigentümer. Sofern darüber hinaus Restmüllbehälter von der<br />

AVEA gereinigt werden, wird der Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht.<br />

(5) Krankenhausspezifische Abfälle sind wie folgt in die Arzttonne einzufüllen:<br />

• spitz- oder scharfkantige Abfälle, in bruchsicheren, schnitt- und stichfesten<br />

Behältern,<br />

• die anderen Abfälle im Sinne dieses Absatzes in verschlossenen Säcken.<br />

(6) Das zulässige Füllgewicht wird für die Abfallbehältergrößen wie folgt<br />

festgesetzt:<br />

Behältergröße in Liter Füllgewicht in kg<br />

60 12<br />

120 24<br />

240 48<br />

660 132<br />

770 154<br />

1.100 220<br />

2.500 500<br />

5.000 1.000<br />

(7) Werden die Abfallbehälter nicht entsprechend Abs. 2 bis 5 bereitgestellt,<br />

besteht keine Verpflichtung der AVEA zur Einsammlung und Abfuhr.<br />

Stand 01/10 15

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