Abfallentsorgungssatzung - Stadt Leverkusen
Abfallentsorgungssatzung - Stadt Leverkusen
Abfallentsorgungssatzung - Stadt Leverkusen
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
Abfallentsorgung 3/32/4<br />
c) eine Nutzung der Abfallbehälter, die zu einer unzulässigen<br />
Inanspruchnahme des öffentlichen Straßenraums führt,<br />
d) Handlungen auf dem Grundstück und/oder an den Abfallbehältern, die<br />
im Vergleich zu den Bestimmungen dieser Satzung zu einer<br />
Abänderung des Ablaufs der Abfallentsorgung führen, wenn<br />
tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass durch die<br />
beabsichtigte oder durchgeführte Abänderung<br />
Gesundheitsgefährdungen zu besorgen sind,<br />
e) sowie alle sonstigen Handlungen, die geeignet sind zu einer<br />
Beschädigung oder einem vorzeitigen Verschleiß der Abfallbehälter<br />
oder daraus folgenden Beschädigungen der kommunalen<br />
Abfallentsorgungseinrichtung führen (z. B. das Einfüllen von Schnee,<br />
Eis, sperrigen, flüssigen oder brennenden bzw. heißen Abfällen)<br />
(3) Die Abfallbehälter sind schonend zu behandeln. Sie dürfen nur<br />
zweckentsprechend verwendet und nur soweit gefüllt werden, dass sich ihr<br />
Deckel schließen lässt. Sie sind geschlossen zu halten.<br />
(4) Die Reinigungspflicht der Abfallbehälter obliegt grundsätzlich dem<br />
Grundstückseigentümer. Sofern darüber hinaus Restmüllbehälter von der<br />
AVEA gereinigt werden, wird der Zeitpunkt öffentlich bekannt gemacht.<br />
(5) Krankenhausspezifische Abfälle sind wie folgt in die Arzttonne einzufüllen:<br />
• spitz- oder scharfkantige Abfälle, in bruchsicheren, schnitt- und stichfesten<br />
Behältern,<br />
• die anderen Abfälle im Sinne dieses Absatzes in verschlossenen Säcken.<br />
(6) Das zulässige Füllgewicht wird für die Abfallbehältergrößen wie folgt<br />
festgesetzt:<br />
Behältergröße in Liter Füllgewicht in kg<br />
60 12<br />
120 24<br />
240 48<br />
660 132<br />
770 154<br />
1.100 220<br />
2.500 500<br />
5.000 1.000<br />
(7) Werden die Abfallbehälter nicht entsprechend Abs. 2 bis 5 bereitgestellt,<br />
besteht keine Verpflichtung der AVEA zur Einsammlung und Abfuhr.<br />
Stand 01/10 15