Abfallentsorgungssatzung - Stadt Leverkusen
Abfallentsorgungssatzung - Stadt Leverkusen
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Im Eisholz 12<br />
51373 <strong>Leverkusen</strong><br />
Abfallentsorgung 3/32/4<br />
inklusive: - Annahmestelle für Kleinmengen nicht thermisch<br />
behandelbarer Abfälle (max. 4 cbm je Abfallart)<br />
- Transportoptimierungsfläche<br />
b) Kompostierungsanlage Burscheid-Heiligeneiche<br />
Berliner Str. (B 51)<br />
51377 Burscheid<br />
c) Wertstoffzentrum und Schadstoffannahmestelle<br />
Dieselstr. 18<br />
51381 <strong>Leverkusen</strong><br />
d) Zentraldeponie Leppe<br />
einschl. Kleinanliefererstelle<br />
Kreisstr. 19<br />
51789 Lindlar<br />
Für im Müllheizkraftwerk <strong>Leverkusen</strong> thermisch nicht behandelbare<br />
anorganische Abfälle.<br />
e) Sortieranlage Bockenberg<br />
Overather Str. 120<br />
51429 Bergisch Gladbach<br />
IV. Pflichten, Gebühren und Verstöße<br />
§ 21<br />
Anmelde-, Abmeldepflicht<br />
(1) Der Grundstückseigentümer und jeder Anschlusspflichtige ist verpflichtet, alle<br />
erforderlichen Maßnahmen zu treffen und alle Auskünfte zu erteilen, um eine<br />
ordnungsgemäße Abfallentsorgung sicherzustellen. Er hat insbesondere der<br />
AVEA den erstmaligen Anfall von Abfällen, die voraussichtliche Menge und<br />
Zusammensetzung, sowie alle für die Erhebung der<br />
Abfallentsorgungsgebühren erforderlichen Angaben zu machen. Jede<br />
Veränderung ist unverzüglich schriftlich mitzuteilen.<br />
(2) Wechselt der Grundstückseigentümer, so ist sowohl der bisherige als auch der<br />
neue Grundstückseigentümer verpflichtet, die AVEA unverzüglich schriftlich zu<br />
benachrichtigen.<br />
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