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Abfallentsorgungssatzung - Stadt Leverkusen

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Abfallentsorgung 3/32/4<br />

behördliche Verfügungen oder Verlegungen des Zeitpunktes der Abfuhr, so<br />

wird sie sobald wie möglich nachgeholt.<br />

(2) In diesen Fällen besteht kein Anspruch auf Ermäßigung der Gebühren oder<br />

auf Schadensersatz.<br />

§ 19<br />

Anfall von Abfällen, Eigentumsübergang und Benutzung der kommunalen<br />

Abfallentsorgungseinrichtungen<br />

(1) Abfälle gelten zum Einsammeln und Befördern als angefallen, wenn die<br />

Voraussetzungen des Abfallbegriffs gem. § 3 Abs. 1 – 4 KrW-/AbfG erstmals<br />

erfüllt sind.<br />

(2) Die gebührenpflichtige Benutzung der kommunalen<br />

Abfallentsorgungseinrichtung beginnt, wenn dem anschluss- und<br />

benutzungspflichtigen Abfallerzeuger und jedem anderen Abfallbesitzer die<br />

nach dieser Satzung festgelegten Abfallbehälter zur Verfügung gestellt werden.<br />

(3) Die andienungspflichtigen Abfälle gemäß Anlage 3 gelten als überlassen,<br />

sobald diese eingesammelt und in das Sammelfahrzeug entleert wurden oder<br />

bei den Abfallentsorgungsanlagen und Sammelstellen der AVEA als<br />

satzungsgemäße, andienungspflichtige Abfälle angenommen sind. Zum<br />

gleichen Zeitpunkt geht auch das Eigentum an diesen Abfällen auf die AVEA<br />

über.<br />

(4) Die Benutzung der von der AVEA zur Verfügung gestellten<br />

Abfallentsorgungsanlagen richtet sich nach den jeweils aktuellen<br />

Benutzungsordnungen der Anlagen.<br />

(5) Die AVEA ist nicht verpflichtet, im Abfall nach verlorenen Gegenständen zu<br />

suchen oder suchen zu lassen. Im Abfall vorgefundene Wertgegenstände<br />

werden als Fundsachen behandelt.<br />

(6) Unbefugten ist nicht gestattet, angefallene und zur Abholung bereitgestellte<br />

Abfälle zu durchsuchen oder wegzunehmen.<br />

§ 20<br />

Entsorgungsanlagen<br />

Die AVEA stellt für Abfälle, die nicht gem. § 3 Abs. 1 von der Entsorgung durch die<br />

<strong>Stadt</strong> ausgeschlossen sind, folgende eigene Abfallentsorgungsanlagen zur<br />

Verfügung:<br />

a) Müllheizkraftwerk <strong>Leverkusen</strong><br />

Stand 01/10 19

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