Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 16.09.2008<br />
Personal<br />
<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 11: Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />
(LPVG/NW)<br />
Sachverhalt:<br />
Die Beschäftigten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> haben am 10.06.2008 einen neuen Personalrat<br />
für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Gem. § 67 LPVG/NW wird bei jeder obersten<br />
Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle<br />
gebildet. Oberste Dienstbehörde ist in der <strong>Gemeinde</strong> der Rat (§ 41 GO/NW in<br />
Verbindung mit § 3 LBG). Die Einigungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden,<br />
seinem Stellvertreter und Beisitzern. Auf die Person des Vorsitzenden und seines<br />
Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich der <strong>Gemeinde</strong>rat und<br />
die Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich<br />
eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte<br />
bestellt. In den vergangenen Jahren wurden von jeder Seite 6 Beisitzer benannt.<br />
Bisher gehörten der Einigungsstelle an:<br />
Vorsitzender: Knippenberg, Karl-Heinz, <strong>Lindlar</strong><br />
stellv. Vorsitzender: Wolff, Hermann-Josef, <strong>Lindlar</strong><br />
6 vom Rat benannte Beisitzer: 6 vom Personalrat benannte Beisitzer:<br />
Klauß, Dieter Hinterding, Sebastian<br />
Walter, Ortwin Imscheid-Hombach, Annemarie<br />
Herbstritt-Jungbluth, Michael Kierdorf, Ilse<br />
Dreiner-Wirz, Jürgen Schreiner, Markus<br />
Dr. Tebroke, Hermann-Josef (Bürgermeister) Siebert, Reiner<br />
Broich, Franz (Allgemeiner Vertreter) Ufer, Angela<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 11 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz.doc