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Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 16.09.2008<br />

Personal<br />

<strong>Sitzungsvorlage</strong><br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 11: Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 des Landespersonalvertretungsgesetzes<br />

(LPVG/NW)<br />

Sachverhalt:<br />

Die Beschäftigten der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> haben am 10.06.2008 einen neuen Personalrat<br />

für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Gem. § 67 LPVG/NW wird bei jeder obersten<br />

Dienstbehörde für die Dauer der Wahlperiode der Personalvertretung eine Einigungsstelle<br />

gebildet. Oberste Dienstbehörde ist in der <strong>Gemeinde</strong> der Rat (§ 41 GO/NW in<br />

Verbindung mit § 3 LBG). Die Einigungsstelle besteht aus einem unparteiischen Vorsitzenden,<br />

seinem Stellvertreter und Beisitzern. Auf die Person des Vorsitzenden und seines<br />

Stellvertreters sowie über die Zahl der Beisitzer haben sich der <strong>Gemeinde</strong>rat und<br />

die Personalvertretung zu einigen. Die Beisitzer, die Beschäftigte im Geltungsbereich<br />

eines Personalvertretungsgesetzes sein müssen, werden von beiden Seiten je zur Hälfte<br />

bestellt. In den vergangenen Jahren wurden von jeder Seite 6 Beisitzer benannt.<br />

Bisher gehörten der Einigungsstelle an:<br />

Vorsitzender: Knippenberg, Karl-Heinz, <strong>Lindlar</strong><br />

stellv. Vorsitzender: Wolff, Hermann-Josef, <strong>Lindlar</strong><br />

6 vom Rat benannte Beisitzer: 6 vom Personalrat benannte Beisitzer:<br />

Klauß, Dieter Hinterding, Sebastian<br />

Walter, Ortwin Imscheid-Hombach, Annemarie<br />

Herbstritt-Jungbluth, Michael Kierdorf, Ilse<br />

Dreiner-Wirz, Jürgen Schreiner, Markus<br />

Dr. Tebroke, Hermann-Josef (Bürgermeister) Siebert, Reiner<br />

Broich, Franz (Allgemeiner Vertreter) Ufer, Angela<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 11 Bildung einer Einigungsstelle gem. § 67 Landespersonalvertretungsgesetz.doc

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