Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />
<strong>Gemeinde</strong>werk Abwasserbeseitigung<br />
für die Sitzung des<br />
<strong>Gemeinde</strong>rates<br />
am 29.10.2008<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 16: Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />
Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />
Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />
Sachverhalt:<br />
16.04.2008<br />
11.06.2008<br />
18.09.2008<br />
27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 16 Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr.doc<br />
8 + 9<br />
6<br />
5<br />
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.05.2008 die Rechtsprechung<br />
des OVG NRW (Urteil vom 18.12.2007) bestätigt, so dass nunmehr die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />
in Nordrhein-Westfalen verpflichtet sind, die Kosten der Regenwasserbeseitigung<br />
über eine gesonderte Regenwassergebühr abzurechnen.<br />
Für den weiteren Verfahrensablauf zur Einführung der getrennten Regenwassergebühr<br />
sind insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Versendung der Erhebungsbögen<br />
sowie notwendige Änderungen in der Entwässerungssatzung und in der Beitrags-<br />
und Gebührensatzung entsprechende Beschlüsse zu fassen.<br />
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser hat hierzu in der Sitzung am 18.09.2008<br />
(TOP 5) einzelne Beschlussempfehlungen an den <strong>Gemeinde</strong>rat gefasst. Auf den Inhalt<br />
der Vorlage zu dieser Sitzung und auf die entsprechende Niederschrift vom 24.09.2008<br />
wird verwiesen.<br />
1. Definitionen für vollversiegelte und teilversiegelte abflusswirksame Flä-<br />
chen sowie für unversiegelte Flächen<br />
Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />
folgenden<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Die vom Betriebsausschuss Wasser/Abwasser festgelegten Definitionen für vollversiegelte<br />
und abflusswirksame Flächen, teilversiegelte und abflusswirksame Flächen sowie<br />
für unversiegelte Flächen werden beschlossen und in die Neufassung der Entwässe-