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Sitzungsvorlage - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 06.10.2008<br />

<strong>Gemeinde</strong>werk Abwasserbeseitigung<br />

für die Sitzung des<br />

<strong>Gemeinde</strong>rates<br />

am 29.10.2008<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 16: Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />

Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />

Betriebsausschuss Wasser / Abwasser<br />

Sachverhalt:<br />

16.04.2008<br />

11.06.2008<br />

18.09.2008<br />

27. Sitzung <strong>Gemeinde</strong>rat 29.10.2008 TOP 16 Einführung einer getrennten Niederschlagswassergebühr.doc<br />

8 + 9<br />

6<br />

5<br />

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 13.05.2008 die Rechtsprechung<br />

des OVG NRW (Urteil vom 18.12.2007) bestätigt, so dass nunmehr die Städte und <strong>Gemeinde</strong>n<br />

in Nordrhein-Westfalen verpflichtet sind, die Kosten der Regenwasserbeseitigung<br />

über eine gesonderte Regenwassergebühr abzurechnen.<br />

Für den weiteren Verfahrensablauf zur Einführung der getrennten Regenwassergebühr<br />

sind insbesondere im Hinblick auf die Erarbeitung und Versendung der Erhebungsbögen<br />

sowie notwendige Änderungen in der Entwässerungssatzung und in der Beitrags-<br />

und Gebührensatzung entsprechende Beschlüsse zu fassen.<br />

Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser hat hierzu in der Sitzung am 18.09.2008<br />

(TOP 5) einzelne Beschlussempfehlungen an den <strong>Gemeinde</strong>rat gefasst. Auf den Inhalt<br />

der Vorlage zu dieser Sitzung und auf die entsprechende Niederschrift vom 24.09.2008<br />

wird verwiesen.<br />

1. Definitionen für vollversiegelte und teilversiegelte abflusswirksame Flä-<br />

chen sowie für unversiegelte Flächen<br />

Der Betriebsausschuss Wasser/Abwasser unterbreitet dem <strong>Gemeinde</strong>rat einstimmig<br />

folgenden<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Die vom Betriebsausschuss Wasser/Abwasser festgelegten Definitionen für vollversiegelte<br />

und abflusswirksame Flächen, teilversiegelte und abflusswirksame Flächen sowie<br />

für unversiegelte Flächen werden beschlossen und in die Neufassung der Entwässe-

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