und Umweltausschuss - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.08.2012<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Sitzungsvorlage<br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />
am 11.09.2012<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 11 Bebauungsplan Nr. 49 A - Schmitzhöhe -<br />
Sachverhalt:<br />
Die Baugr<strong>und</strong>stücks- <strong>und</strong> Wirtschaftsförderungsgesellschaft (BGW) möchte in Schmitzhöhe,<br />
süd-/östlich der <strong>Lindlar</strong>er Straße zwischen der katholischen Kirche <strong>und</strong> dem<br />
evangelischen <strong>Gemeinde</strong>zentrum, ein kleines Wohnbaugebiet realisieren. Nachdem<br />
durch die BGW Baugebiete in Kapellensüng <strong>und</strong> Scheel realisiert wurden, soll nun in<br />
Schmitzhöhe ein weiteres kleines Baugebiet entstehen.<br />
Für das Baugebiet wurden erste Entwurfsskizzen zum Bebauungsplan Nr. 49 A entwickelt.<br />
Die Variante 1 – Ost beplant einen Bereich direkt angrenzend an das kleine Wohngebiet<br />
in der Nähe zum evangelischen <strong>Gemeinde</strong>zentrum. Die Erschließung erfolgt gegenüber<br />
der Straße Im alten Krom <strong>und</strong> erschließt ca. 12 Baugr<strong>und</strong>stücke.<br />
Die Variante 1 – West ist die Erweiterung des Baugebietes der Variante 1 –Ost <strong>und</strong> erhält<br />
eine Erschließung zur Hochstraße. Mit diesem Bauabschnitt werden 7 Baugr<strong>und</strong>stücke<br />
erschlossen.<br />
Die Variante 1 A führt beide Baugebiete zusammen <strong>und</strong> erschließt somit ca. 20 Baugr<strong>und</strong>stücke.<br />
Die Erschließung ist in Abschnitten möglich.<br />
Während bei den Varianten 1 – Ost <strong>und</strong> 1 – West die Verkehrserschließung jeweils<br />
durch eine Stichstraße von der <strong>Lindlar</strong>er Straße bzw. von der Hochstraße erfolgt, ist bei<br />
der Variante 1 A die Erschließung in unterschiedlicher Weise zu gestalten. Dieses kann<br />
sowohl mit Stichstraßen erfolgen, die durch einen Fußweg verb<strong>und</strong>en werden als auch<br />
durch eine verbindende Straße mit Anbindung an die <strong>Lindlar</strong>er Straße <strong>und</strong> Hochstraße.<br />
Hier kann es zu Begegnungsverkehr kommen, aber auch die Möglichkeit der Einbahnregelung<br />
<strong>und</strong> somit der verkehrsberuhigten Gestaltung ist gegeben. Bei einer Einbahnstraßenregelung<br />
sollte die Einfahrt von der <strong>Lindlar</strong>er Straße <strong>und</strong> die Ausfahrt zur Hochstraße<br />
erfolgen. Die erforderlichen öffentlichen Parkplätze können durch Ausweisung<br />
entsprechender Flächen <strong>und</strong> im westlichen Straßenraum platziert werden.<br />
18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 11 BP - Nr. 49 A - Schmitzhöhe -.doc