und Umweltausschuss - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.08.2012<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Sitzungsvorlage<br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />
am 11.09.2012<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 12 Bebauungsplan Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -, II. Änderung<br />
Bürgerantrag vom 17.07.2012<br />
Sachverhalt:<br />
Das Wohnbaugebiet Altenrath/Ponyweg wurde vor ca. 10 Jahren beplant mit dem Bebauungsplan<br />
Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -. Das Wohnbaugebiet ist bis auf einzelne<br />
Gr<strong>und</strong>stücke wohnbaulich genutzt.<br />
Der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes Altenrather Weg Nr. 16 hatte sein Wohnhaus ohne<br />
die Errichtung eines überdachten Stellplatzes geplant <strong>und</strong> errichtet. Inzwischen wünscht<br />
der Eigentümer einen überdachten Stellplatz. Hierzu ist beabsichtigt auf dem Gr<strong>und</strong>stück,<br />
nördlich des Wohnhauses, ein Doppelcarport mit Geräteraum zu errichten.<br />
Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in diesem Bereich die Errichtung<br />
von Garagen <strong>und</strong> Carports nicht zulässig. Zur Schaffung des Baurechts ist diese<br />
Fläche in die überbaubare Fläche einzubeziehen. Daher wird eine Änderung des<br />
Bebauungsplanes nach § 13 BauGB erforderlich. Mit Aktenvermerk (Anlage 1) vom<br />
17.07.2012 wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Der Entwurf<br />
(Anlage 2) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist beigefügt.<br />
Beschlussvorschlag:<br />
Das Verfahren zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -<br />
wird eingeleitet. Mit der II. Änderung des Bebauungsplanes ist beabsichtigt, die überbaubare<br />
Fläche auf dem Gr<strong>und</strong>stück Nr. 317 (Altenrather Weg Nr. 16) nach Norden zu<br />
erweitern. Die Erweiterung der überbaubaren Fläche erfolgt in der Form, dass ein überdachter<br />
Stellplatz in einer Größenordnung von ca. 6,00 m x 7,50 m realisiert werden<br />
kann. Die geringfügige Inanspruchnahme der Fläche für Anpflanzungen wird zum Teil<br />
durch eine Erweiterung im nördlichen Gr<strong>und</strong>stücksbereich ausgeglichen.<br />
18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 12 BP Nr. 52 A Altenrath_Ponyweg, II. Änd..doc