01.03.2013 Aufrufe

und Umweltausschuss - Gemeinde Lindlar

und Umweltausschuss - Gemeinde Lindlar

und Umweltausschuss - Gemeinde Lindlar

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 25.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 12 Bebauungsplan Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -, II. Änderung<br />

Bürgerantrag vom 17.07.2012<br />

Sachverhalt:<br />

Das Wohnbaugebiet Altenrath/Ponyweg wurde vor ca. 10 Jahren beplant mit dem Bebauungsplan<br />

Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -. Das Wohnbaugebiet ist bis auf einzelne<br />

Gr<strong>und</strong>stücke wohnbaulich genutzt.<br />

Der Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes Altenrather Weg Nr. 16 hatte sein Wohnhaus ohne<br />

die Errichtung eines überdachten Stellplatzes geplant <strong>und</strong> errichtet. Inzwischen wünscht<br />

der Eigentümer einen überdachten Stellplatz. Hierzu ist beabsichtigt auf dem Gr<strong>und</strong>stück,<br />

nördlich des Wohnhauses, ein Doppelcarport mit Geräteraum zu errichten.<br />

Entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in diesem Bereich die Errichtung<br />

von Garagen <strong>und</strong> Carports nicht zulässig. Zur Schaffung des Baurechts ist diese<br />

Fläche in die überbaubare Fläche einzubeziehen. Daher wird eine Änderung des<br />

Bebauungsplanes nach § 13 BauGB erforderlich. Mit Aktenvermerk (Anlage 1) vom<br />

17.07.2012 wurde der Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes gestellt. Der Entwurf<br />

(Anlage 2) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes ist beigefügt.<br />

Beschlussvorschlag:<br />

Das Verfahren zur II. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 52 A - Altenrath/Ponyweg -<br />

wird eingeleitet. Mit der II. Änderung des Bebauungsplanes ist beabsichtigt, die überbaubare<br />

Fläche auf dem Gr<strong>und</strong>stück Nr. 317 (Altenrather Weg Nr. 16) nach Norden zu<br />

erweitern. Die Erweiterung der überbaubaren Fläche erfolgt in der Form, dass ein überdachter<br />

Stellplatz in einer Größenordnung von ca. 6,00 m x 7,50 m realisiert werden<br />

kann. Die geringfügige Inanspruchnahme der Fläche für Anpflanzungen wird zum Teil<br />

durch eine Erweiterung im nördlichen Gr<strong>und</strong>stücksbereich ausgeglichen.<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 12 BP Nr. 52 A Altenrath_Ponyweg, II. Änd..doc

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!