und Umweltausschuss - Gemeinde Lindlar
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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 23.08.2012<br />
Bauen, Planen, Umwelt,<br />
Denkmalschutz<br />
Sitzungsvorlage<br />
für die Sitzung des<br />
Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />
am 11.09.2012<br />
- öffentliche Sitzung -<br />
TOP 13 Antrag auf LVXIII. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine<br />
Grünfläche im Bereich des Kastanienweges<br />
Vorberaten im am TOP<br />
Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> 28.06.2011 12<br />
Sachverhalt:<br />
Mit dem Schreiben vom 06.02.2011 haben die Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes Gemarkung<br />
<strong>Lindlar</strong>, Flur 53, Flurstück 60 (Kastanienweg 9) eine Änderung des Flächenutzungsplanes<br />
beantragt. Das Verfahren zur LXVIII. Änderung des Flächenutzungsplanes<br />
der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> sollte, vorbehaltlich eines Erwerbs des Flurstückes Nr. 60 der<br />
<strong>Gemeinde</strong> oder die BGW, eingeleitet werden. Auf die Vorlage zur Sitzung vom<br />
28.06.2011 wird verwiesen.<br />
Mit dem Schreiben vom 19.10.2011 beantragen die Eigentümer des o. g. Gr<strong>und</strong>stückes<br />
die LXVIII. Änderung des Flächennutzungsplanes ohne Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong><br />
durchführen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> sieht keinen Bedarf hier bauleitplanerisch tätig zu<br />
werden, wenn nicht im Ergebnis die gemeindliche Grünfläche ebenfalls zu Wohnbaufläche<br />
umgewandelt wird <strong>und</strong> die entstehende Wohnbaufläche auch ein für die <strong>Gemeinde</strong><br />
vermarktbares Gr<strong>und</strong>stück ergibt. Deshalb sollte aus Sicht der Verwaltung an dem am<br />
28.06.2011 gefassten Beschluss:<br />
„Das Verfahren zur LXVIII. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />
<strong>Lindlar</strong> wird, vorbehaltlich eines Erwerbs des Flurstückes Nr. 60 durch die <strong>Gemeinde</strong><br />
oder die BGW, eingeleitet. Die Darstellung eines Teilbereichs der öffentlichen<br />
Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz soll in Wohnbaufläche<br />
geändert werden, um das Flurstück Nr. 60 <strong>und</strong> die angrenzende gemeindliche<br />
Parzelle, die jetzt als Grünfläche genutzt wird, einer Wohnbaunutzung zuführen<br />
zu können. Eine Teilfläche von ca. 90 m² soll im Flächennutzungsplan als Spielplatzfläche<br />
ausgewiesen werden. Die Planungs-, Verfahrens-, <strong>und</strong> Erschließungskosten<br />
trägt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> oder ggf. die BGW, werden aber bei der<br />
Kaufpreisbildung für den Gr<strong>und</strong>erwerb in Ansatz gebracht.“<br />
festgehalten werden.<br />
18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 13 Antrag auf LVXIII. Änderung des Flächennutzungsplanes Grünfläche Bereich<br />
Kastanienweg.doc