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und Umweltausschuss - Gemeinde Lindlar

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<strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> <strong>Lindlar</strong>, 23.08.2012<br />

Bauen, Planen, Umwelt,<br />

Denkmalschutz<br />

Sitzungsvorlage<br />

für die Sitzung des<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong>es<br />

am 11.09.2012<br />

- öffentliche Sitzung -<br />

TOP 13 Antrag auf LVXIII. Änderung des Flächennutzungsplanes für eine<br />

Grünfläche im Bereich des Kastanienweges<br />

Vorberaten im am TOP<br />

Bau-, Planungs- <strong>und</strong> <strong>Umweltausschuss</strong> 28.06.2011 12<br />

Sachverhalt:<br />

Mit dem Schreiben vom 06.02.2011 haben die Eigentümer des Gr<strong>und</strong>stückes Gemarkung<br />

<strong>Lindlar</strong>, Flur 53, Flurstück 60 (Kastanienweg 9) eine Änderung des Flächenutzungsplanes<br />

beantragt. Das Verfahren zur LXVIII. Änderung des Flächenutzungsplanes<br />

der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> sollte, vorbehaltlich eines Erwerbs des Flurstückes Nr. 60 der<br />

<strong>Gemeinde</strong> oder die BGW, eingeleitet werden. Auf die Vorlage zur Sitzung vom<br />

28.06.2011 wird verwiesen.<br />

Mit dem Schreiben vom 19.10.2011 beantragen die Eigentümer des o. g. Gr<strong>und</strong>stückes<br />

die LXVIII. Änderung des Flächennutzungsplanes ohne Beteiligung der <strong>Gemeinde</strong><br />

durchführen. Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> sieht keinen Bedarf hier bauleitplanerisch tätig zu<br />

werden, wenn nicht im Ergebnis die gemeindliche Grünfläche ebenfalls zu Wohnbaufläche<br />

umgewandelt wird <strong>und</strong> die entstehende Wohnbaufläche auch ein für die <strong>Gemeinde</strong><br />

vermarktbares Gr<strong>und</strong>stück ergibt. Deshalb sollte aus Sicht der Verwaltung an dem am<br />

28.06.2011 gefassten Beschluss:<br />

„Das Verfahren zur LXVIII. Änderung des Flächennutzungsplanes der <strong>Gemeinde</strong><br />

<strong>Lindlar</strong> wird, vorbehaltlich eines Erwerbs des Flurstückes Nr. 60 durch die <strong>Gemeinde</strong><br />

oder die BGW, eingeleitet. Die Darstellung eines Teilbereichs der öffentlichen<br />

Grünfläche mit der Zweckbestimmung Spielplatz soll in Wohnbaufläche<br />

geändert werden, um das Flurstück Nr. 60 <strong>und</strong> die angrenzende gemeindliche<br />

Parzelle, die jetzt als Grünfläche genutzt wird, einer Wohnbaunutzung zuführen<br />

zu können. Eine Teilfläche von ca. 90 m² soll im Flächennutzungsplan als Spielplatzfläche<br />

ausgewiesen werden. Die Planungs-, Verfahrens-, <strong>und</strong> Erschließungskosten<br />

trägt die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Lindlar</strong> oder ggf. die BGW, werden aber bei der<br />

Kaufpreisbildung für den Gr<strong>und</strong>erwerb in Ansatz gebracht.“<br />

festgehalten werden.<br />

18. Sitzung BPUA 11.09.2012 TOP 13 Antrag auf LVXIII. Änderung des Flächennutzungsplanes Grünfläche Bereich<br />

Kastanienweg.doc

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