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Sicherheitshinweise

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Kleingerüste und fahrbare<br />

Arbeitsbühnen<br />

Gefahr<br />

Wenn das Gerüst infolge mangelnder Stabilität oder beim Verfahren<br />

umstürzt, kann es zu gefährlichen Verletzungen kommen.<br />

● Kleingerüste und fahrbare<br />

Arbeitsbühnen nach Gebrauchsbzw.<br />

Verwendungsanleitung des<br />

Herstellers errichten. Zulässige<br />

Belastung beachten.<br />

● An Kleingerüsten und<br />

fahrbaren Arbeitsbühnen muss<br />

ab 2,00 m Belaghöhe ein<br />

dreiteiliger Seitenschutz<br />

vorhanden sein .<br />

● Kleingerüste und fahrbare<br />

Arbeitsbühnen nur langsam und<br />

auf ebenem, tragfähigem und<br />

hindernisfreiem Untergrund<br />

verfahren.<br />

● Fahrrollen müssen unverlierbar<br />

befestigt sein und nach<br />

dem Verfahren durch Bremshebel<br />

festgesetzt werden .<br />

● Jeglichen Anprall vermeiden.<br />

● Nur in Längsrichtung oder<br />

über Eck verfahren.<br />

● Vor dem Verfahren lose Teile<br />

gegen Herabfallen sichern.<br />

● Nicht auf Belagflächen<br />

abspringen.<br />

Zusätzliche Hinweise für<br />

Kleingerüste<br />

● Ab mehr als 1,00 m<br />

Belaghöhe muss ein Aufstieg<br />

vorhanden sein .<br />

● Die maximale Belaghöhe<br />

beträgt 2,00 m.<br />

● Gerüstbelagbreite<br />

mindestens 50 cm.<br />

➭<br />

3<br />

C 23<br />

Weitere Informationen in den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherung, Kapitel „Bauarbeiten<br />

und Arbeiten des Ausbaus“<br />

06/05 Copyright by Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft überreicht durch ASSOCIATION D’ASSURANCE CONTRE LES ACCIDENTS<br />

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