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Sicherheitshinweise

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Geböschte Baugruben<br />

Gefahr<br />

Mangelhaft gesicherte Baugrubenwände können einstürzen und die<br />

Beschäftigten erheblich gefährden.<br />

● Standsicherheit der an die<br />

Baugrube angrenzenden<br />

Bauwerke gewährleisten.<br />

● Vorhandene Ver- und<br />

Entsorgungsleitungen (Gas,<br />

Wasser, Abwasser, Strom,<br />

Telephon usw.) gegen<br />

Beschädigungen sichern.<br />

● Baugrubenbreite<br />

5<br />

entsprechend den auszuführenden<br />

Arbeiten festlegen.<br />

Arbeitsraumbreiten<br />

≥ 0,50 m .<br />

● Baugrubenwände der Bodenart<br />

und den örtlichen Verhältnissen<br />

entsprechend abböschen.<br />

Böschungswinkel einhalten .<br />

● Standsicherheit nachweisen,<br />

D 114<br />

wenn<br />

– die Böschung höher als<br />

5,00 m ist<br />

– die in Abbildung genannten<br />

Böschungswinkel<br />

überschritten werden<br />

– vorhandene Leitungen oder<br />

bauliche Anlagen gefährdet<br />

werden können. ➭<br />

≥ 0,60 m<br />

β<br />

Böschungswinkel<br />

≥ 0,50 m<br />

Weitere Informationen in den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherung, Kapitel „Bauarbeiten<br />

und Arbeiten des Ausbaus“<br />

06/05 Copyright by Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft überreicht durch ASSOCIATION D’ASSURANCE CONTRE LES ACCIDENTS<br />

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