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Sicherheitshinweise

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● Arbeiten im Bereich spannungführender<br />

elektrischer<br />

Freileitungen nur durchführen,<br />

wenn die Hubarbeitsbühne entsprechend<br />

der Nennspannung,<br />

mindestens aber für 1000 V,<br />

isoliert ist. Bei diesen Arbeiten<br />

müssen sich mindestens zwei<br />

Personen auf der Arbeitsbühne<br />

aufhalten.<br />

● Klappbare Schutzgeländer<br />

vor Arbeitsbeginn in Schutzstellung<br />

bringen .<br />

● Vor und beim Betrieb auf einwandfreien<br />

Zustand und Wirk-<br />

samkeit der Sicherheitseinrichtungen<br />

achten.<br />

● Hubarbeitsbühnen je nach<br />

Bedarf, mindestens jedoch einmal<br />

jährlich, von einem Sachkundigen<br />

prüfen lassen. Nachweis<br />

dem Prüfbuch beiheften.<br />

● Arbeitstäglich Funktionsproben<br />

durchführen.<br />

● Beim Verfahren der Hubarbeitsbühne<br />

dürfen sich<br />

Beschäftigte nur auf der<br />

Arbeitsbühne aufhalten,<br />

wenn dies im Prüfbuch<br />

bescheinigt ist.<br />

● Für die Bedienung von Hubarbeitsbühnen<br />

nur Personen einsetzen,<br />

die<br />

– mindestens 18 Jahre alt und<br />

zuverlässig sind,<br />

– in der Bedienung besonders<br />

unterwiesen sind,<br />

– vom Unternehmer hierzu<br />

schriftlich beauftragt sind.<br />

● Die körperliche Eignung sollte<br />

durch arbeitsmedizinische<br />

Vorsorgeuntersuchungen festgestellt<br />

werden.

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