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Sicherheitshinweise

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Turmdrehkrane<br />

Betrieb<br />

Gefahr<br />

Schrägzug, Überlastung, falsche Bedienung oder mangelhafte Wartung<br />

können zu schweren Unfällen führen.<br />

● Kran nur von unterwiesenen,<br />

mindestens 18 Jahre alten, körperlich<br />

und geistig geeigneten<br />

Heben Abfahren<br />

Langsam Halt<br />

und vom Unternehmer schriftlich<br />

beauftragten Kranführern<br />

bedienen lassen.<br />

Senken<br />

B 59<br />

● Einweiser einsetzen, wenn<br />

der Kranführer die Last nicht<br />

beobachten kann. Verständigung<br />

mit dem Einweiser durch<br />

festgelegte Handzeichen <br />

oder Sprechfunk .<br />

● Bei Überschneidung von<br />

Arbeitsbereichen mehrerer<br />

Krane Arbeitsabläufe vorher<br />

festlegen und für einwandfreie<br />

Verständigung untereinander<br />

sorgen, z. B. durch Sprechfunk.<br />

● Gewicht von Lasten vor dem<br />

Anheben feststellen. Überlastsicherung<br />

nicht als Waage<br />

benutzen.<br />

Weitere Informationen in den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherung, Kapitel „Krane“<br />

06/05 Copyright by Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft überreicht durch ASSOCIATION D’ASSURANCE CONTRE LES ACCIDENTS<br />

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