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Sicherheitshinweise

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Steinstäube<br />

Gefahr<br />

Werden quarzhaltige Natursteine wie Granite, Quarzite, Sandsteine oder<br />

Kunststeine wie Beton- oder Terrazzomaterialien bearbeitet, tritt Feinstaub<br />

auf, der zu Staublungenerkrankungen führen kann.<br />

Bei der Bearbeitung entsteht<br />

neben Grobstaub auch<br />

Feinstaub. Feinstaub (Partikel<br />

< 1/5000 mm) ist mit dem<br />

Auge nicht mehr sichtbar und<br />

kann beim Einatmen bis in die<br />

Lunge gelangen. Erkrankungen<br />

der Atemorgane wie z. B.<br />

Entzündungen oder Bronchitis<br />

können die Folge sein. Enthält<br />

der Feinstaub freie kristalline<br />

Kieselsäure, die bei der<br />

Bearbeitung quarzhaltiger<br />

Gesteine freigesetzt wird,<br />

besteht die Gefahr einer<br />

Staublungenerkrankung<br />

(Silikose) mit starker Atemnot.<br />

Luftgrenzwerte:<br />

Quarzfeinstaub 0,15 mg/m 3<br />

Allgemeiner Staubgrenzwert:<br />

6,0 mg/m 3 (Feinstaub)<br />

● Mindestraumbedarf von ca.<br />

30 m 3 pro Person nicht unterschreiten.<br />

Je kleiner ein Raum<br />

D 168<br />

und je dichter die Belegung,<br />

um so höher ist die<br />

Staubgefährdung.<br />

● Zur Gefährdungsbeurteilung<br />

Staubkonzentration am<br />

Arbeitsplatz ermitteln.<br />

● Staubgefährdete Arbeitsbereiche<br />

von den übrigen<br />

Arbeitsplätzen durch bauliche<br />

Maßnahmen trennen.<br />

● Staubarme Arbeitsverfahren<br />

und -geräte auswählen;<br />

schnelllaufende und trocken<br />

arbeitende Geräte ohne<br />

Absaugung, z. B. Trennschleifer,<br />

nicht verwenden.<br />

● Staubschutzmaßnahmen<br />

nicht auf eine Möglichkeit<br />

begrenzen; in vielen Fällen führen<br />

nur parallele Maßnahmen<br />

zum Erfolg, z. B. räumliche<br />

Abtrennung, staubarme<br />

Arbeitsverfahren und -geräte.<br />

● Arbeitsräume, Maschinen<br />

und Geräte regelmäßig von<br />

Staubablagerungen reinigen.<br />

● Nicht mit Druckluft reinigen,<br />

nicht kehren sondern saugen.<br />

Grobe Stücke mit Rechen<br />

einsammeln.<br />

● Für Reinigungsarbeiten nur<br />

geprüfte Industriestaubsauger<br />

verwenden.<br />

● Betriebsanweisung erstellen<br />

und Arbeitnehmer regelmäßig<br />

unterweisen.<br />

Weitere Informationen in den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherung, Kapitel „Allgemeine<br />

Vorschriften“; „Gesundheitsgefährlicher mineralischer Staub“<br />

06/05 Copyright by Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft überreicht durch ASSOCIATION D’ASSURANCE CONTRE LES ACCIDENTS<br />

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