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Prime Standard und General Standard – International ... - Xetra

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<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong><br />

<strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente<br />

Zulassungsvoraussetzungen <strong>und</strong> wesentliche Folgepflichten<br />

Marktsegmente für Aktien<br />

Zwei Zugänge zum<br />

Kapitalmarkt<br />

Deutsche Börse Primärmarktsegmente<br />

für Aktien<br />

Ein Listing an der Deutschen Börse auf <strong>Xetra</strong> ® ist für Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, ihr Wachstum zu finanzieren<br />

<strong>und</strong> ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen vom Anstieg ihres Bekanntheitsgrades <strong>und</strong> höherer Liquidität<br />

innerhalb einer regulierten Marktstruktur, die einer unabhängigen Aufsicht unterliegt. Als Segmente des EU-regulierten<br />

Marktes stellen <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> höchste europäische Transparenzanforderungen <strong>–</strong> eine der Voraussetzungen,<br />

um weltweit Investoren ansprechen zu können.<br />

Zulassungsvoraussetzungen 1)<br />

Antragsteller<br />

Wertpapierprospekt<br />

<strong>und</strong><br />

Sprache<br />

Rechnungs-<br />

legungs-<br />

standards<br />

<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />

für Aktien<br />

EU-regulierter Markt<br />

(Regulated Market)<br />

<strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

für Aktien<br />

<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />

Zulassung von Wertpapieren: Emittent, zusammen mit einem<br />

Mitantragsteller (Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder<br />

ein Unternehmen, das nach §53 Abs. 1 Satz 1 oder §53 b Abs. 1<br />

Satz 1 Kreditwesengesetz tätig ist). Das Institut oder Unternehmen<br />

muss an einer inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme<br />

am Handel zugelassen sein <strong>und</strong> ein haftendes Eigenkapital im<br />

Gegenwert von mindestens 730.000 € aufweisen<br />

Für aktienvertretende Zertifikate: Emittent der Zertifikate <strong>und</strong><br />

Emittent der vertretenen Aktien zusammen mit einem Mitantragsteller<br />

Einführung von Wertpapieren zum Handel: Emittent<br />

. Ein nach den Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)<br />

von der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />

oder einer zuständigen Behörde eines EU- oder EWR-Staates gebilligter<br />

oder bescheinigter Wertpapierprospekt<br />

. Prospektsprache: Deutsch oder Englisch mit einer deutschen Zusammenfassung,<br />

wenn der Prospekt in einem anderen EU/EWR-<br />

Staat außerhalb Deutschlands gebilligt wurde oder die Wertpapiere<br />

auch in einem anderen EU/EWR-Staat öffentlich angeboten werden<br />

. Für Emittenten mit Sitz in einem EU/EWR-Staat:<br />

<strong>International</strong> Financial Reporting <strong>Standard</strong>s (IFRS), wenn der<br />

Emittent zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet<br />

ist; andernfalls: nationale GAAP . Für Emittenten aus Drittstaaten: IFRS oder als gleichwertig<br />

anerkannte Rechnungslegungsstandards<br />

Börsenregulierter Markt<br />

(Open Market)<br />

Entry <strong>Standard</strong><br />

für Aktien<br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong>


2<br />

<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong> <strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente<br />

Zulassungsvoraussetzungen 1)<br />

Berichtshistorie<br />

Mindestgr<strong>und</strong>-<br />

kapital/Markt-<br />

kapitalisierung<br />

Mindestemissionsvolumen/<br />

Streubesitz<br />

Zulässige Wert-<br />

papierarten<br />

Weitere<br />

Anforderungen<br />

Clearing <strong>und</strong><br />

Settlement<br />

Wesentliche Folgepflichten<br />

Jahresfinanzbericht<br />

Halbjahres-<br />

finanzbericht<br />

<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />

Drei Jahre. Ausnahmen sind möglich für den Fall, dass der<br />

Emittent zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht drei<br />

Jahre als Unternehmen bestanden hat.<br />

Der voraussichtliche Kurswert oder, falls seine Schätzung nicht<br />

möglich ist, das Eigenkapital der Gesellschaft, muss mindestens<br />

1,25 Mio. € betragen.<br />

. Mindestens 10.000 Aktien . Mindestens 25 Prozent Streuung der zuzulassenden<br />

Aktien im Publikum eines Mitgliedstaats oder mehrerer<br />

Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR; Ausnahmen<br />

möglich<br />

Aktien (Stamm- oder Vorzugsaktien) sowie aktienvertretende<br />

Zertifikate (ADRs, GDRs)<br />

Offenlegung der Jahresabschlüsse für die drei dem Zulassungsantrag<br />

vorangegangen Geschäftsjahre. Darüber hinaus<br />

haben die Antragsteller weitere Unterlagen einzureichen. Dazu<br />

zählen: beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, Satzung<br />

oder Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung, Beschlüsse<br />

des Vorstands/Aufsichtsrats, Gründungsurk<strong>und</strong>e, Kopie der<br />

Globalurk<strong>und</strong>e oder sonstiger Nachweis der Verbriefung,<br />

Erklärung über die Verbriefung, gebilligter oder bescheinigter<br />

Prospekt, Billigungsbescheinigung, Veröffentlichung des Prospektes,<br />

ggf. Rechtsgutachten etc.<br />

Die Wertpapiere müssen über Clearstream lieferbar sein.<br />

<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />

Für Inlandsemittenten: 2) Veröffentlichung des Jahresfinanz-<br />

berichts der Gesellschaft nicht später als vier Monate nach<br />

Ende des Geschäftsjahres<br />

Ausnahmen: Wenn der Emittent seinen Sitz in einem Drittstaat<br />

3) hat <strong>und</strong> im betreffenden Drittstaat gleichwertigen<br />

Regeln unterliegt, kann die BaFin von Fall zu Fall Ausnahmen<br />

gewähren.<br />

Für Inlandsemittenten: Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts<br />

für die ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres<br />

innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des<br />

jeweiligen Berichtszeitraums<br />

Für Emittenten von aktienvertretenden Zertifikaten:<br />

Halbjahresfinanzbericht nicht erforderlich<br />

Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“<br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Erstellung des Jahresfinanzberichts der Gesellschaft <strong>und</strong><br />

Übermittlung nicht später als vier Monate nach Ende des<br />

Geschäftsjahres<br />

Ausnahmen: Von der BaFin gewährte Ausnahmen gelten<br />

unmittelbar. Darüber hinaus kann die Geschäftsführung der<br />

FWB Ausnahmen gewähren, wenn der Emittent seinen Sitz in<br />

einem Drittstaat hat <strong>und</strong> dort gleichwertigen Regeln unterliegt.<br />

Erstellung eines Halbjahresfinanzberichts für die ersten sechs<br />

Monate des Geschäftsjahres <strong>und</strong> Übermittlung innerhalb von<br />

zwei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums<br />

Für Emittenten aus Drittstaaten: Erstellung eines Halbjahres-<br />

finanzberichts für die ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres<br />

<strong>und</strong> Übermittlung innerhalb von drei Monaten nach dem<br />

Ende des jeweiligen Berichtszeitraums<br />

Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“


Quartalsfinanzbericht/Zwischenmitteilung<br />

Mitteilungs-<br />

pflichten<br />

Veröffentlichungssprache<br />

Anerkennung von<br />

Gr<strong>und</strong>sätzen zur<br />

Unternehmensführung<br />

Unternehmenskalender<br />

Analysten-<br />

konferenz<br />

Insiderhandel/<br />

Marktmissbrauch<br />

Weitere<br />

Informationen<br />

Gebühren<br />

Zulassung<br />

Einführung/<br />

Einbeziehung<br />

Jährliche<br />

Notierungsgebühr<br />

Für Inlandsemittenten von Aktien: Veröffentlichung einer<br />

Zwischenmitteilung in einem Zeitraum von zehn Wochen<br />

nach Beginn <strong>und</strong> sechs Wochen vor dem Ende der ersten <strong>und</strong><br />

zweiten Hälfte des Geschäftsjahres<br />

Für Emittenten von aktienvertretenden Zertifikaten:<br />

Zwischenmitteilung nicht erforderlich<br />

Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“<br />

Ad-hoc-Mitteilungen, Directors’ Dealings, Stimmrechtsmitteilungen<br />

der Aktionäre/Inhaber von aktienvertretenden Zertifikaten,<br />

Veröffentlichung von Informationen zu Kapitalmaßnahmen<br />

Gr<strong>und</strong>sätzlich Deutsch oder Englisch<br />

Soweit nach nationaler Rechtsordnung des Emittenten<br />

erforderlich<br />

Nicht erforderlich<br />

Nicht erforderlich<br />

Beides verboten (Marktmissbrauchsrichtlinie),<br />

Insiderverzeichnis erforderlich<br />

. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) . Wertpapierprospektgesetz (WpPG)<br />

<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong> <strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente 3<br />

Erstellung eines Quartalsfinanzberichtes für das erste <strong>und</strong><br />

dritte Quartal eines jeden Geschäftsjahres <strong>und</strong> Übermittlung<br />

innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des jeweiligen<br />

Berichtszeitraums<br />

Für Emittenten aus Drittstaaten: Erstellung eines Quartalsfinanzberichts<br />

für das erste <strong>und</strong> dritte Quartal eines jeden<br />

Geschäftsjahres <strong>und</strong> Übermittlung innerhalb von drei Monaten<br />

nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums<br />

Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“<br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong>;<br />

zusätzlich: Ad-hoc Mitteilungen zeitgleich in Englisch<br />

Deutsch <strong>und</strong> Englisch;<br />

Emittenten mit Sitz im Ausland: Englisch ausreichend für<br />

Finanzberichte<br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

Erforderlich<br />

Mindestens einmal jährlich<br />

<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />

3.000 €<br />

2.500 €<br />

7.500 € pro Jahr<br />

Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />

. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) . Wertpapierprospektgesetz (WpPG) . Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse<br />

3.000 €<br />

2.500 €<br />

10.000 € pro Jahr


4<br />

<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong> <strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente<br />

Indizes<br />

Auswahl-<br />

Indizes<br />

Sektor-Indizes<br />

All Shares-Indizes<br />

Herausgeber<br />

Deutsche Börse AG<br />

60485 Frankfurt am Main<br />

www.xetra.com/listing<br />

September 2012<br />

Bestellnummer 1100 - 4338<br />

<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />

<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> Index, DAX ® <strong>International</strong>100 <strong>und</strong><br />

DAX ® <strong>International</strong> Mid100 . Es besteht die Möglichkeit Aktien in einen Index aufzunehmen,<br />

der als Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex<br />

berechnet wird.<br />

DAXsector All (18), DAXsubsector All (63) . Die Einbeziehung von Aktien erfolgt automatisch.<br />

. Die Berechnung erfolgt im Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex.<br />

<strong>General</strong> All Share . Die Einbeziehung von Aktien erfolgt automatisch.<br />

. Die Berechnung erfolgt im Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex.<br />

Eingetragene Marken<br />

DAX ® , DAX ® <strong>International</strong>,<br />

DAX ® <strong>International</strong> Mid 100,<br />

FWB ® , MDAX ® , SDAX ® <strong>und</strong> TecDAX ®<br />

sind eingetragene Marken der<br />

Deutsche Börse AG.<br />

DAX ® , MDAX ® , SDAX ® , TecDAX ® , DAX ® <strong>International</strong> <strong>und</strong><br />

DAX ® <strong>International</strong> Mid100 . Es besteht die Möglichkeit Aktien in einen Index aufzunehmen,<br />

der als Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex<br />

berechnet wird.<br />

DAXsupersector (9), DAXsector (18), DAXsubsector (63),<br />

DAXsector All (18), DAXsubsector All (63) . Die Einbeziehung von Aktien erfolgt automatisch.<br />

. Die Berechnung erfolgt im Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex.<br />

<strong>Prime</strong> All Share . Die Einbeziehung von Aktien erfolgt automatisch.<br />

. Die Berechnung erfolgt im Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex.<br />

1) Die Angaben gelten sowohl für Aktien als auch für aktienvertretende Zertifikate, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes genannt.<br />

2) „Inlandsemittent“ bezeichnet gemäß § 2 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einen Emittenten, für den die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland Herkunftsstaat gemäß<br />

§ 2 Abs. 6 WpHG ist <strong>und</strong> der seine Wertpapiere im Inland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen hat sowie einen Emittenten, dessen Herkunftsstaat ein<br />

Mitgliedsstaat der EU bzw. des EWR ist <strong>und</strong> der seine Wertpapiere ausschließlich im Inland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen hat.<br />

3) Emittenten aus Drittstaaten sind definiert als Emittenten, die ihren Sitz weder in einem Mitgliedsstaat der EU noch in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums<br />

(EWR) haben.<br />

Haftungsausschluss<br />

Alle in dieser Broschüre enthaltenen Angaben<br />

können sich jederzeit <strong>und</strong> ohne Vorankündigung<br />

ändern, eine Gewährleistung hinsichtlich<br />

der Genauigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit<br />

oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten<br />

Zweck wird nicht übernommen.<br />

Diese Broschüre stellt keine Rechts- oder<br />

Finanzberatung dar <strong>und</strong> begründet keine<br />

Verpflichtung der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />

der Deutsche Börse AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften.<br />

Insbesondere entbindet dieses<br />

Dokument den Leser nicht von einer eigenständigen<br />

Prüfung <strong>und</strong> Einhaltung der rechtlichen<br />

Voraussetzungen des Verfahrens zur Börsenzulassung<br />

<strong>und</strong> der Folgepflichten einer Börsennotierung.

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