Prime Standard und General Standard – International ... - Xetra
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<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong><br />
<strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente<br />
Zulassungsvoraussetzungen <strong>und</strong> wesentliche Folgepflichten<br />
Marktsegmente für Aktien<br />
Zwei Zugänge zum<br />
Kapitalmarkt<br />
Deutsche Börse Primärmarktsegmente<br />
für Aktien<br />
Ein Listing an der Deutschen Börse auf <strong>Xetra</strong> ® ist für Unternehmen eine effiziente Möglichkeit, ihr Wachstum zu finanzieren<br />
<strong>und</strong> ihre Ziele zu erreichen. Gleichzeitig profitieren Unternehmen vom Anstieg ihres Bekanntheitsgrades <strong>und</strong> höherer Liquidität<br />
innerhalb einer regulierten Marktstruktur, die einer unabhängigen Aufsicht unterliegt. Als Segmente des EU-regulierten<br />
Marktes stellen <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> höchste europäische Transparenzanforderungen <strong>–</strong> eine der Voraussetzungen,<br />
um weltweit Investoren ansprechen zu können.<br />
Zulassungsvoraussetzungen 1)<br />
Antragsteller<br />
Wertpapierprospekt<br />
<strong>und</strong><br />
Sprache<br />
Rechnungs-<br />
legungs-<br />
standards<br />
<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />
für Aktien<br />
EU-regulierter Markt<br />
(Regulated Market)<br />
<strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
für Aktien<br />
<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />
Zulassung von Wertpapieren: Emittent, zusammen mit einem<br />
Mitantragsteller (Kreditinstitut, Finanzdienstleistungsinstitut oder<br />
ein Unternehmen, das nach §53 Abs. 1 Satz 1 oder §53 b Abs. 1<br />
Satz 1 Kreditwesengesetz tätig ist). Das Institut oder Unternehmen<br />
muss an einer inländischen Wertpapierbörse mit dem Recht zur Teilnahme<br />
am Handel zugelassen sein <strong>und</strong> ein haftendes Eigenkapital im<br />
Gegenwert von mindestens 730.000 € aufweisen<br />
Für aktienvertretende Zertifikate: Emittent der Zertifikate <strong>und</strong><br />
Emittent der vertretenen Aktien zusammen mit einem Mitantragsteller<br />
Einführung von Wertpapieren zum Handel: Emittent<br />
. Ein nach den Vorschriften des Wertpapierprospektgesetzes (WpPG)<br />
von der B<strong>und</strong>esanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)<br />
oder einer zuständigen Behörde eines EU- oder EWR-Staates gebilligter<br />
oder bescheinigter Wertpapierprospekt<br />
. Prospektsprache: Deutsch oder Englisch mit einer deutschen Zusammenfassung,<br />
wenn der Prospekt in einem anderen EU/EWR-<br />
Staat außerhalb Deutschlands gebilligt wurde oder die Wertpapiere<br />
auch in einem anderen EU/EWR-Staat öffentlich angeboten werden<br />
. Für Emittenten mit Sitz in einem EU/EWR-Staat:<br />
<strong>International</strong> Financial Reporting <strong>Standard</strong>s (IFRS), wenn der<br />
Emittent zur Aufstellung eines Konzernabschlusses verpflichtet<br />
ist; andernfalls: nationale GAAP . Für Emittenten aus Drittstaaten: IFRS oder als gleichwertig<br />
anerkannte Rechnungslegungsstandards<br />
Börsenregulierter Markt<br />
(Open Market)<br />
Entry <strong>Standard</strong><br />
für Aktien<br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong>
2<br />
<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong> <strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente<br />
Zulassungsvoraussetzungen 1)<br />
Berichtshistorie<br />
Mindestgr<strong>und</strong>-<br />
kapital/Markt-<br />
kapitalisierung<br />
Mindestemissionsvolumen/<br />
Streubesitz<br />
Zulässige Wert-<br />
papierarten<br />
Weitere<br />
Anforderungen<br />
Clearing <strong>und</strong><br />
Settlement<br />
Wesentliche Folgepflichten<br />
Jahresfinanzbericht<br />
Halbjahres-<br />
finanzbericht<br />
<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />
Drei Jahre. Ausnahmen sind möglich für den Fall, dass der<br />
Emittent zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht drei<br />
Jahre als Unternehmen bestanden hat.<br />
Der voraussichtliche Kurswert oder, falls seine Schätzung nicht<br />
möglich ist, das Eigenkapital der Gesellschaft, muss mindestens<br />
1,25 Mio. € betragen.<br />
. Mindestens 10.000 Aktien . Mindestens 25 Prozent Streuung der zuzulassenden<br />
Aktien im Publikum eines Mitgliedstaats oder mehrerer<br />
Mitgliedsstaaten der EU oder des EWR; Ausnahmen<br />
möglich<br />
Aktien (Stamm- oder Vorzugsaktien) sowie aktienvertretende<br />
Zertifikate (ADRs, GDRs)<br />
Offenlegung der Jahresabschlüsse für die drei dem Zulassungsantrag<br />
vorangegangen Geschäftsjahre. Darüber hinaus<br />
haben die Antragsteller weitere Unterlagen einzureichen. Dazu<br />
zählen: beglaubigter Auszug aus dem Handelsregister, Satzung<br />
oder Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung, Beschlüsse<br />
des Vorstands/Aufsichtsrats, Gründungsurk<strong>und</strong>e, Kopie der<br />
Globalurk<strong>und</strong>e oder sonstiger Nachweis der Verbriefung,<br />
Erklärung über die Verbriefung, gebilligter oder bescheinigter<br />
Prospekt, Billigungsbescheinigung, Veröffentlichung des Prospektes,<br />
ggf. Rechtsgutachten etc.<br />
Die Wertpapiere müssen über Clearstream lieferbar sein.<br />
<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />
Für Inlandsemittenten: 2) Veröffentlichung des Jahresfinanz-<br />
berichts der Gesellschaft nicht später als vier Monate nach<br />
Ende des Geschäftsjahres<br />
Ausnahmen: Wenn der Emittent seinen Sitz in einem Drittstaat<br />
3) hat <strong>und</strong> im betreffenden Drittstaat gleichwertigen<br />
Regeln unterliegt, kann die BaFin von Fall zu Fall Ausnahmen<br />
gewähren.<br />
Für Inlandsemittenten: Veröffentlichung eines Halbjahresfinanzberichts<br />
für die ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres<br />
innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des<br />
jeweiligen Berichtszeitraums<br />
Für Emittenten von aktienvertretenden Zertifikaten:<br />
Halbjahresfinanzbericht nicht erforderlich<br />
Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“<br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Erstellung des Jahresfinanzberichts der Gesellschaft <strong>und</strong><br />
Übermittlung nicht später als vier Monate nach Ende des<br />
Geschäftsjahres<br />
Ausnahmen: Von der BaFin gewährte Ausnahmen gelten<br />
unmittelbar. Darüber hinaus kann die Geschäftsführung der<br />
FWB Ausnahmen gewähren, wenn der Emittent seinen Sitz in<br />
einem Drittstaat hat <strong>und</strong> dort gleichwertigen Regeln unterliegt.<br />
Erstellung eines Halbjahresfinanzberichts für die ersten sechs<br />
Monate des Geschäftsjahres <strong>und</strong> Übermittlung innerhalb von<br />
zwei Monaten nach dem Ende des Berichtszeitraums<br />
Für Emittenten aus Drittstaaten: Erstellung eines Halbjahres-<br />
finanzberichts für die ersten sechs Monate eines Geschäftsjahres<br />
<strong>und</strong> Übermittlung innerhalb von drei Monaten nach dem<br />
Ende des jeweiligen Berichtszeitraums<br />
Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“
Quartalsfinanzbericht/Zwischenmitteilung<br />
Mitteilungs-<br />
pflichten<br />
Veröffentlichungssprache<br />
Anerkennung von<br />
Gr<strong>und</strong>sätzen zur<br />
Unternehmensführung<br />
Unternehmenskalender<br />
Analysten-<br />
konferenz<br />
Insiderhandel/<br />
Marktmissbrauch<br />
Weitere<br />
Informationen<br />
Gebühren<br />
Zulassung<br />
Einführung/<br />
Einbeziehung<br />
Jährliche<br />
Notierungsgebühr<br />
Für Inlandsemittenten von Aktien: Veröffentlichung einer<br />
Zwischenmitteilung in einem Zeitraum von zehn Wochen<br />
nach Beginn <strong>und</strong> sechs Wochen vor dem Ende der ersten <strong>und</strong><br />
zweiten Hälfte des Geschäftsjahres<br />
Für Emittenten von aktienvertretenden Zertifikaten:<br />
Zwischenmitteilung nicht erforderlich<br />
Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“<br />
Ad-hoc-Mitteilungen, Directors’ Dealings, Stimmrechtsmitteilungen<br />
der Aktionäre/Inhaber von aktienvertretenden Zertifikaten,<br />
Veröffentlichung von Informationen zu Kapitalmaßnahmen<br />
Gr<strong>und</strong>sätzlich Deutsch oder Englisch<br />
Soweit nach nationaler Rechtsordnung des Emittenten<br />
erforderlich<br />
Nicht erforderlich<br />
Nicht erforderlich<br />
Beides verboten (Marktmissbrauchsrichtlinie),<br />
Insiderverzeichnis erforderlich<br />
. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) . Wertpapierprospektgesetz (WpPG)<br />
<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong> <strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente 3<br />
Erstellung eines Quartalsfinanzberichtes für das erste <strong>und</strong><br />
dritte Quartal eines jeden Geschäftsjahres <strong>und</strong> Übermittlung<br />
innerhalb von zwei Monaten nach dem Ende des jeweiligen<br />
Berichtszeitraums<br />
Für Emittenten aus Drittstaaten: Erstellung eines Quartalsfinanzberichts<br />
für das erste <strong>und</strong> dritte Quartal eines jeden<br />
Geschäftsjahres <strong>und</strong> Übermittlung innerhalb von drei Monaten<br />
nach dem Ende des jeweiligen Berichtszeitraums<br />
Ausnahmen: vgl. „Jahresfinanzbericht“<br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong>;<br />
zusätzlich: Ad-hoc Mitteilungen zeitgleich in Englisch<br />
Deutsch <strong>und</strong> Englisch;<br />
Emittenten mit Sitz im Ausland: Englisch ausreichend für<br />
Finanzberichte<br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
Erforderlich<br />
Mindestens einmal jährlich<br />
<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />
3.000 €<br />
2.500 €<br />
7.500 € pro Jahr<br />
Entsprechend dem <strong>General</strong> <strong>Standard</strong><br />
. Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) . Wertpapierprospektgesetz (WpPG) . Börsenordnung der Frankfurter Wertpapierbörse<br />
3.000 €<br />
2.500 €<br />
10.000 € pro Jahr
4<br />
<strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong> <strong>und</strong> <strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>–</strong> <strong>International</strong> anerkannte Marktsegmente<br />
Indizes<br />
Auswahl-<br />
Indizes<br />
Sektor-Indizes<br />
All Shares-Indizes<br />
Herausgeber<br />
Deutsche Börse AG<br />
60485 Frankfurt am Main<br />
www.xetra.com/listing<br />
September 2012<br />
Bestellnummer 1100 - 4338<br />
<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> <strong>Prime</strong> <strong>Standard</strong><br />
<strong>General</strong> <strong>Standard</strong> Index, DAX ® <strong>International</strong>100 <strong>und</strong><br />
DAX ® <strong>International</strong> Mid100 . Es besteht die Möglichkeit Aktien in einen Index aufzunehmen,<br />
der als Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex<br />
berechnet wird.<br />
DAXsector All (18), DAXsubsector All (63) . Die Einbeziehung von Aktien erfolgt automatisch.<br />
. Die Berechnung erfolgt im Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex.<br />
<strong>General</strong> All Share . Die Einbeziehung von Aktien erfolgt automatisch.<br />
. Die Berechnung erfolgt im Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex.<br />
Eingetragene Marken<br />
DAX ® , DAX ® <strong>International</strong>,<br />
DAX ® <strong>International</strong> Mid 100,<br />
FWB ® , MDAX ® , SDAX ® <strong>und</strong> TecDAX ®<br />
sind eingetragene Marken der<br />
Deutsche Börse AG.<br />
DAX ® , MDAX ® , SDAX ® , TecDAX ® , DAX ® <strong>International</strong> <strong>und</strong><br />
DAX ® <strong>International</strong> Mid100 . Es besteht die Möglichkeit Aktien in einen Index aufzunehmen,<br />
der als Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex<br />
berechnet wird.<br />
DAXsupersector (9), DAXsector (18), DAXsubsector (63),<br />
DAXsector All (18), DAXsubsector All (63) . Die Einbeziehung von Aktien erfolgt automatisch.<br />
. Die Berechnung erfolgt im Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex.<br />
<strong>Prime</strong> All Share . Die Einbeziehung von Aktien erfolgt automatisch.<br />
. Die Berechnung erfolgt im Kurs- <strong>und</strong> Performanceindex.<br />
1) Die Angaben gelten sowohl für Aktien als auch für aktienvertretende Zertifikate, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes genannt.<br />
2) „Inlandsemittent“ bezeichnet gemäß § 2 Abs. 7 Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) einen Emittenten, für den die B<strong>und</strong>esrepublik Deutschland Herkunftsstaat gemäß<br />
§ 2 Abs. 6 WpHG ist <strong>und</strong> der seine Wertpapiere im Inland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen hat sowie einen Emittenten, dessen Herkunftsstaat ein<br />
Mitgliedsstaat der EU bzw. des EWR ist <strong>und</strong> der seine Wertpapiere ausschließlich im Inland zum Handel an einem organisierten Markt zugelassen hat.<br />
3) Emittenten aus Drittstaaten sind definiert als Emittenten, die ihren Sitz weder in einem Mitgliedsstaat der EU noch in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums<br />
(EWR) haben.<br />
Haftungsausschluss<br />
Alle in dieser Broschüre enthaltenen Angaben<br />
können sich jederzeit <strong>und</strong> ohne Vorankündigung<br />
ändern, eine Gewährleistung hinsichtlich<br />
der Genauigkeit, Vollständigkeit, Richtigkeit<br />
oder der Verwendbarkeit für einen bestimmten<br />
Zweck wird nicht übernommen.<br />
Diese Broschüre stellt keine Rechts- oder<br />
Finanzberatung dar <strong>und</strong> begründet keine<br />
Verpflichtung der Frankfurter Wertpapierbörse,<br />
der Deutsche Börse AG oder einer ihrer Tochtergesellschaften.<br />
Insbesondere entbindet dieses<br />
Dokument den Leser nicht von einer eigenständigen<br />
Prüfung <strong>und</strong> Einhaltung der rechtlichen<br />
Voraussetzungen des Verfahrens zur Börsenzulassung<br />
<strong>und</strong> der Folgepflichten einer Börsennotierung.