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Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum

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den Dachterrassen der Nachbarwohnungen<br />

werden Sichtschutzelemente errichtet.<br />

14. Außenanlage Gärten (Sondernutzung)<br />

Die den Erdgeschoss-Wohnungen zugeordneten<br />

Gärten werden gemäß Planzeichnung ausgeführt.<br />

15. Außenanlage Gemeinschaft<br />

Die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt gemäß<br />

der vorliegenden Planung und in Abstimmung<br />

mit den zuständigen Behörden. Zuwege,<br />

Zufahrten und Freifl ächen werden unter Berücksichtigung<br />

des Bestandes gestaltet. Zur Abfall-<br />

bzw. Wertstoffl agerung werden an den in<br />

der Planung vorgesehenen Stellen abgetrennte<br />

Bereiche errichtet.<br />

16. Sonstiges<br />

16.1 Grundreinigung<br />

Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe<br />

der Wohneinheiten wird eine Grundreinigung<br />

durchgeführt.<br />

16.2 Änderungen<br />

Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese<br />

erst im Ausbau als erforderlich erkannt werden<br />

und durch Veränderungen keine Wertminderung<br />

entsteht. Änderungen werden die Wohnqualität<br />

sowie Raumgrößen nicht verändern, es<br />

sei denn, sie sind aus statischen, baurechtlichen<br />

oder denkmalrechtlichen Gründen unabdingbar<br />

und notwendig.<br />

17. Schlussbestimmungen<br />

Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach<br />

den anerkannten Regeln der Technik sowie den<br />

einschlägigen DIN-Vorschriften durchgeführt,<br />

soweit es der Gebäudezustand zulässt.<br />

Da es sich bei den Bauleistungen um Sanierungsleistungen<br />

an einem Bestandsgebäude<br />

· 71 ·<br />

BAUBESCHREIBUNG<br />

handelt, wird darauf hingewiesen, dass diese im<br />

Bereich des Schall- und Wärmeschutzes teilweise<br />

nicht entsprechend aller aktuellen Vorschriften<br />

für Neubauten hergestellt werden können.<br />

Bei Unterschieden zwischen Plandarstellung<br />

und der Baubeschreibung ist letztere maßgebend.<br />

Bestimmte Bauteile bedürfen zur ordentlichen<br />

und sachgemäßen Unterhaltung einer<br />

laufenden Wartung und Pfl ege, ferner auch der<br />

Erneuerung in üblichen, turnusmäßigen Abständen;<br />

dies gilt insbesondere für Anstriche auf<br />

allen Metallteilen und der Außenfassade. Generell<br />

gilt dies auch für alle mechanisch bewegten<br />

Teile wie Tür- und Fensterbeschläge, aber auch<br />

für dauerelastische Fugen. Die hierzu notwendige<br />

Wartung und Pfl ege obliegt ab dem Zeitpunkt<br />

der Fertigstellung und Besitzübergabe<br />

dem Käufer.<br />

Für die eingebauten Geräte, Schalt- und Sicherungsorgane<br />

sowie Verschleißteile gelten die<br />

Gewährleistungsbedingungen der Hersteller.<br />

Leitungsinstallationen (Satellit) für TV bzw.<br />

Radio werden gegebenenfalls, je nach den Vertragsbedingungen<br />

des jeweiligen Anbieters bzw.<br />

Betreibers, an selbigen übereignet und sodann<br />

ebenso auf Mietbasis betrieben.<br />

Die Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt,<br />

dass keine Umplanungen erforderlich sind.<br />

Diese können beispielsweise Auswirkungen auf<br />

die Raumaufteilung und Raumgröße haben.<br />

Insofern werden diesbezüglich keine Zusicherungen<br />

abgegeben. Maßgeblich sind die Angaben<br />

im Kaufvertrag.

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