Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum
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den Dachterrassen der Nachbarwohnungen<br />
werden Sichtschutzelemente errichtet.<br />
14. Außenanlage Gärten (Sondernutzung)<br />
Die den Erdgeschoss-Wohnungen zugeordneten<br />
Gärten werden gemäß Planzeichnung ausgeführt.<br />
15. Außenanlage Gemeinschaft<br />
Die Gestaltung der Außenanlagen erfolgt gemäß<br />
der vorliegenden Planung und in Abstimmung<br />
mit den zuständigen Behörden. Zuwege,<br />
Zufahrten und Freifl ächen werden unter Berücksichtigung<br />
des Bestandes gestaltet. Zur Abfall-<br />
bzw. Wertstoffl agerung werden an den in<br />
der Planung vorgesehenen Stellen abgetrennte<br />
Bereiche errichtet.<br />
16. Sonstiges<br />
16.1 Grundreinigung<br />
Nach Abschluss der Bauarbeiten und vor Übergabe<br />
der Wohneinheiten wird eine Grundreinigung<br />
durchgeführt.<br />
16.2 Änderungen<br />
Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese<br />
erst im Ausbau als erforderlich erkannt werden<br />
und durch Veränderungen keine Wertminderung<br />
entsteht. Änderungen werden die Wohnqualität<br />
sowie Raumgrößen nicht verändern, es<br />
sei denn, sie sind aus statischen, baurechtlichen<br />
oder denkmalrechtlichen Gründen unabdingbar<br />
und notwendig.<br />
17. Schlussbestimmungen<br />
Sämtliche neuen Bauleistungen werden nach<br />
den anerkannten Regeln der Technik sowie den<br />
einschlägigen DIN-Vorschriften durchgeführt,<br />
soweit es der Gebäudezustand zulässt.<br />
Da es sich bei den Bauleistungen um Sanierungsleistungen<br />
an einem Bestandsgebäude<br />
· 71 ·<br />
BAUBESCHREIBUNG<br />
handelt, wird darauf hingewiesen, dass diese im<br />
Bereich des Schall- und Wärmeschutzes teilweise<br />
nicht entsprechend aller aktuellen Vorschriften<br />
für Neubauten hergestellt werden können.<br />
Bei Unterschieden zwischen Plandarstellung<br />
und der Baubeschreibung ist letztere maßgebend.<br />
Bestimmte Bauteile bedürfen zur ordentlichen<br />
und sachgemäßen Unterhaltung einer<br />
laufenden Wartung und Pfl ege, ferner auch der<br />
Erneuerung in üblichen, turnusmäßigen Abständen;<br />
dies gilt insbesondere für Anstriche auf<br />
allen Metallteilen und der Außenfassade. Generell<br />
gilt dies auch für alle mechanisch bewegten<br />
Teile wie Tür- und Fensterbeschläge, aber auch<br />
für dauerelastische Fugen. Die hierzu notwendige<br />
Wartung und Pfl ege obliegt ab dem Zeitpunkt<br />
der Fertigstellung und Besitzübergabe<br />
dem Käufer.<br />
Für die eingebauten Geräte, Schalt- und Sicherungsorgane<br />
sowie Verschleißteile gelten die<br />
Gewährleistungsbedingungen der Hersteller.<br />
Leitungsinstallationen (Satellit) für TV bzw.<br />
Radio werden gegebenenfalls, je nach den Vertragsbedingungen<br />
des jeweiligen Anbieters bzw.<br />
Betreibers, an selbigen übereignet und sodann<br />
ebenso auf Mietbasis betrieben.<br />
Die Angaben erfolgen unter dem Vorbehalt,<br />
dass keine Umplanungen erforderlich sind.<br />
Diese können beispielsweise Auswirkungen auf<br />
die Raumaufteilung und Raumgröße haben.<br />
Insofern werden diesbezüglich keine Zusicherungen<br />
abgegeben. Maßgeblich sind die Angaben<br />
im Kaufvertrag.