Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum
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MUSTERKAUFVERTRAG<br />
Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat (wie z. B. Streik, höhere<br />
Gewalt, Ausführung von Sonderwünschen, außergewöhnlichen Witterungseinfl üssen,<br />
welche nicht vorhersehbar sind oder anhaltende Lieferengpässe z. B. auf dem Stahl-<br />
und Dämmstoffmarkt), können die vorgenannten Termine entsprechend verschieben.<br />
d) Sonderwünsche, Eigenleistungen<br />
Die Ausführung von Sonderwünschen wurde nicht vereinbart.<br />
Hiervon unberührt bleiben die Ergänzungen zur Baubeschreibung am Schluss der Urkunde.<br />
Änderungen am Vertragsobjekt<br />
Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung vorzunehmen,<br />
soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche Maßnahmen<br />
veranlasst werden, nicht Wert mindernd und für den Käufer zumutbar sind. Darüberhinausgehende<br />
Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Käufer zulässig.<br />
Aufträge, Vollmachten<br />
Der Verkäufer ist ferner beauftragt und bevollmächtigt, alle erforderlichen oder zweckdienlichen<br />
Erklärungen gegenüber Behörden und Privaten abzugeben und Anträge zu<br />
stellen, die im Zuge der Sanierung des Gebäudes erforderlich oder zweckdienlich sein<br />
sollten.<br />
Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />
Der Käufer verpfl ichtet sich, bei einer Weiterveräußerung des heutigen Vertragsobjektes<br />
die vorstehend erteilten Aufträge und Vollmachten seinen Rechtsnachfolgern<br />
mit entsprechender Weitergabeverpfl ichtung bestätigen zu lassen.<br />
Betreten der Baustelle<br />
Der Käufer darf die Baustelle vor Übergabe nach Vereinbarung mit dem Verkäufer<br />
und in Absprache mit der Bauleitung betreten, um sich vom Bautenstand und Baufortschritt<br />
zu überzeugen und sich über die Ausführung seiner Sonderwünsche zu<br />
informieren. Er hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten. Außer für<br />
Körperschäden haftet der Verkäufer bei Unfällen auf der Baustelle nur bei Vorsatz und<br />
grober Fahrlässigkeit.<br />
III. Kaufpreis<br />
Höhe<br />
Zusammensetzung<br />
Der gesamte Kaufpreis für das heutige Vertragsobjekt beträgt<br />
(in Worten: EURO ***).<br />
EUR **.***.**<br />
Hiervon entfallen:<br />
auf Grund und Boden EUR **.***.**<br />
auf die Altsubstanz EUR **.***.**<br />
auf die Sanierungsleistungen EUR **.***.**<br />
auf den Kfz.-Stellplatz (Carport) EUR **.***.**<br />
auf den Gartenanteil EUR **.***.**<br />
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die steuerliche Anerkennung der Werte.<br />
Die Kaufpreise für Wohnung und Kfz.-Stellplatz sind getrennt zur Zahlung fällig. Die<br />
Kaufpreisfälligkeit wird durch ein Schreiben des Notariates festgestellt.<br />
Festpreis<br />
Der Kaufpreis ist im Übrigen ein Festpreis.<br />
Er enthält die Kosten für die vertraglich geschuldete Herstellung des Vertragsgegenstandes<br />
sowie die Bau- und Baunebenkosten, ferner die für die Erteilung der Baugenehmigung<br />
bzw. der Freistellungserklärung anfallenden Gebühren.<br />
Im Kaufpreis ferner enthalten sind die auf den Grundstückseigentümer umzulegenden<br />
einmaligen öffentlichen Lasten (Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten, Hausanschlusskosten,<br />
Kommunalabgaben und dergleichen), welche durch die erstmalige<br />
Herstellung des Vertragsobjektes anfallen.<br />
· 74 ·<br />
Auf die gesetzliche Haftung des Vertragsobjekts für öffentliche Lasten, das heißt die<br />
mögliche Heranziehung des Käufers durch die Gemeinde bei Leistungsunfähigkeit des<br />
Verkäufers und die Möglichkeit der Risikovermeidung z. B. durch Stellung einer Bürgschaft<br />
durch den Verkäufer wurde vom Notar hingewiesen.<br />
Fälligkeit<br />
Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß<br />
Baufortschritt zu bezahlen.<br />
Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />
Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen sind<br />
der Nachweis des Verkäufers, dass die Baugenehmigung erteilt ist bzw. eine entsprechende<br />
Freistellungsbescheinigung vorliegt, und<br />
die Mitteilung des Notars, dass<br />
der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />
die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen,<br />
die Aufl assungsvormerkung für den Käufer rangrichtig im Grundbuch eingetragen ist,<br />
und<br />
die Lastenfreistellung gesichert ist.<br />
Der Notar wird beauftragt, den Vertragsteilen durch einfachen Brief das Vorliegen der<br />
vorstehenden Voraussetzungen mit Ausnahme der Baugenehmigungserteilung mitzuteilen.<br />
Ratenplan<br />
für die Wohnung samt Abstellraum<br />
Nach Vorliegen der obengenannten allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzung gilt sodann<br />
folgender Ratenplan:<br />
30% nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />
28% nach Rohbaufertigstellung,<br />
6,3% nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen,<br />
13,3% nach Fenstereinbau einschließlich der Verglasung und Fertigstel-<br />
lung von Estrich sowie des Innenputzes, ausgenommen Beiputzar-<br />
beiten,<br />
7,7% nach Herstellung der Dachfl ächen und Dachrinnen sowie<br />
nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten,<br />
11,2% nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich sowie<br />
nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />
3,5% nach vollständiger Fertigstellung.<br />
für den Kfz.-Stellplatz (Carport)<br />
30 % nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />
66,5 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />
3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.<br />
Die einzelnen Raten sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang einer schriftlichen<br />
Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer unter Vorlage einer entsprechenden Baufortschrittsbestätigung<br />
des Bauleiters zur Zahlung fällig. Dem Käufer steht ein Widerspruchsrecht<br />
zu, wenn der mitgeteilte Bautenstand tatsächlich nicht erreicht ist.<br />
Zahlungsweise<br />
Sämtliche Zahlungen des Käufers an den Verkäufer sind ausschließlich auf das Baukonto<br />
bei der Sparkasse Fürth, Kto.-Nr. *****, BLZ 762 500 00 zu leisten.<br />
Verzug und Verzugszinsen<br />
Für Verzug und für Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der gesetzliche<br />
Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />
gemäß § 247 Abs. 1 BGB.<br />
Vollstreckungsunterwerfung<br />
Auf Vollstreckungsunterwerfung wird verzichtet.<br />
IV. Finanzierung<br />
(Belastungsvollmacht für den Käufer)<br />
1. Der Verkäufer erteilt dem Käufer, mehreren je einzeln,