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Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum

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MUSTERKAUFVERTRAG<br />

Verzögerungen, welche der Verkäufer nicht zu vertreten hat (wie z. B. Streik, höhere<br />

Gewalt, Ausführung von Sonderwünschen, außergewöhnlichen Witterungseinfl üssen,<br />

welche nicht vorhersehbar sind oder anhaltende Lieferengpässe z. B. auf dem Stahl-<br />

und Dämmstoffmarkt), können die vorgenannten Termine entsprechend verschieben.<br />

d) Sonderwünsche, Eigenleistungen<br />

Die Ausführung von Sonderwünschen wurde nicht vereinbart.<br />

Hiervon unberührt bleiben die Ergänzungen zur Baubeschreibung am Schluss der Urkunde.<br />

Änderungen am Vertragsobjekt<br />

Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung vorzunehmen,<br />

soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche Maßnahmen<br />

veranlasst werden, nicht Wert mindernd und für den Käufer zumutbar sind. Darüberhinausgehende<br />

Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Käufer zulässig.<br />

Aufträge, Vollmachten<br />

Der Verkäufer ist ferner beauftragt und bevollmächtigt, alle erforderlichen oder zweckdienlichen<br />

Erklärungen gegenüber Behörden und Privaten abzugeben und Anträge zu<br />

stellen, die im Zuge der Sanierung des Gebäudes erforderlich oder zweckdienlich sein<br />

sollten.<br />

Der Bevollmächtigte ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.<br />

Der Käufer verpfl ichtet sich, bei einer Weiterveräußerung des heutigen Vertragsobjektes<br />

die vorstehend erteilten Aufträge und Vollmachten seinen Rechtsnachfolgern<br />

mit entsprechender Weitergabeverpfl ichtung bestätigen zu lassen.<br />

Betreten der Baustelle<br />

Der Käufer darf die Baustelle vor Übergabe nach Vereinbarung mit dem Verkäufer<br />

und in Absprache mit der Bauleitung betreten, um sich vom Bautenstand und Baufortschritt<br />

zu überzeugen und sich über die Ausführung seiner Sonderwünsche zu<br />

informieren. Er hat dabei die Anweisungen der Bauleitung zu beachten. Außer für<br />

Körperschäden haftet der Verkäufer bei Unfällen auf der Baustelle nur bei Vorsatz und<br />

grober Fahrlässigkeit.<br />

III. Kaufpreis<br />

Höhe<br />

Zusammensetzung<br />

Der gesamte Kaufpreis für das heutige Vertragsobjekt beträgt<br />

(in Worten: EURO ***).<br />

EUR **.***.**<br />

Hiervon entfallen:<br />

auf Grund und Boden EUR **.***.**<br />

auf die Altsubstanz EUR **.***.**<br />

auf die Sanierungsleistungen EUR **.***.**<br />

auf den Kfz.-Stellplatz (Carport) EUR **.***.**<br />

auf den Gartenanteil EUR **.***.**<br />

Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für die steuerliche Anerkennung der Werte.<br />

Die Kaufpreise für Wohnung und Kfz.-Stellplatz sind getrennt zur Zahlung fällig. Die<br />

Kaufpreisfälligkeit wird durch ein Schreiben des Notariates festgestellt.<br />

Festpreis<br />

Der Kaufpreis ist im Übrigen ein Festpreis.<br />

Er enthält die Kosten für die vertraglich geschuldete Herstellung des Vertragsgegenstandes<br />

sowie die Bau- und Baunebenkosten, ferner die für die Erteilung der Baugenehmigung<br />

bzw. der Freistellungserklärung anfallenden Gebühren.<br />

Im Kaufpreis ferner enthalten sind die auf den Grundstückseigentümer umzulegenden<br />

einmaligen öffentlichen Lasten (Erschließungsbeiträge, Erschließungskosten, Hausanschlusskosten,<br />

Kommunalabgaben und dergleichen), welche durch die erstmalige<br />

Herstellung des Vertragsobjektes anfallen.<br />

· 74 ·<br />

Auf die gesetzliche Haftung des Vertragsobjekts für öffentliche Lasten, das heißt die<br />

mögliche Heranziehung des Käufers durch die Gemeinde bei Leistungsunfähigkeit des<br />

Verkäufers und die Möglichkeit der Risikovermeidung z. B. durch Stellung einer Bürgschaft<br />

durch den Verkäufer wurde vom Notar hingewiesen.<br />

Fälligkeit<br />

Der Kaufpreis ist nach Vorliegen der allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzungen gemäß<br />

Baufortschritt zu bezahlen.<br />

Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen<br />

Allgemeine Fälligkeitsvoraussetzungen sind<br />

der Nachweis des Verkäufers, dass die Baugenehmigung erteilt ist bzw. eine entsprechende<br />

Freistellungsbescheinigung vorliegt, und<br />

die Mitteilung des Notars, dass<br />

der Kaufvertrag rechtswirksam ist,<br />

die für seinen Vollzug erforderlichen Genehmigungen vorliegen,<br />

die Aufl assungsvormerkung für den Käufer rangrichtig im Grundbuch eingetragen ist,<br />

und<br />

die Lastenfreistellung gesichert ist.<br />

Der Notar wird beauftragt, den Vertragsteilen durch einfachen Brief das Vorliegen der<br />

vorstehenden Voraussetzungen mit Ausnahme der Baugenehmigungserteilung mitzuteilen.<br />

Ratenplan<br />

für die Wohnung samt Abstellraum<br />

Nach Vorliegen der obengenannten allgemeinen Fälligkeitsvoraussetzung gilt sodann<br />

folgender Ratenplan:<br />

30% nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />

28% nach Rohbaufertigstellung,<br />

6,3% nach Rohinstallation der Heizungs-, Sanitär- und Elektroanlagen,<br />

13,3% nach Fenstereinbau einschließlich der Verglasung und Fertigstel-<br />

lung von Estrich sowie des Innenputzes, ausgenommen Beiputzar-<br />

beiten,<br />

7,7% nach Herstellung der Dachfl ächen und Dachrinnen sowie<br />

nach Fertigstellung der Fassadenarbeiten,<br />

11,2% nach Fertigstellung der Fliesenarbeiten im Sanitärbereich sowie<br />

nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />

3,5% nach vollständiger Fertigstellung.<br />

für den Kfz.-Stellplatz (Carport)<br />

30 % nach Fälligkeitsmitteilung des Notars wie vorstehend,<br />

66,5 % nach Bezugsfertigkeit und Zug um Zug gegen Besitzübergabe,<br />

3,5 % nach vollständiger Fertigstellung.<br />

Die einzelnen Raten sind innerhalb von vierzehn Tagen nach Zugang einer schriftlichen<br />

Zahlungsaufforderung durch den Verkäufer unter Vorlage einer entsprechenden Baufortschrittsbestätigung<br />

des Bauleiters zur Zahlung fällig. Dem Käufer steht ein Widerspruchsrecht<br />

zu, wenn der mitgeteilte Bautenstand tatsächlich nicht erreicht ist.<br />

Zahlungsweise<br />

Sämtliche Zahlungen des Käufers an den Verkäufer sind ausschließlich auf das Baukonto<br />

bei der Sparkasse Fürth, Kto.-Nr. *****, BLZ 762 500 00 zu leisten.<br />

Verzug und Verzugszinsen<br />

Für Verzug und für Verzugsfolgen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Der gesetzliche<br />

Verzugszins beträgt fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz<br />

gemäß § 247 Abs. 1 BGB.<br />

Vollstreckungsunterwerfung<br />

Auf Vollstreckungsunterwerfung wird verzichtet.<br />

IV. Finanzierung<br />

(Belastungsvollmacht für den Käufer)<br />

1. Der Verkäufer erteilt dem Käufer, mehreren je einzeln,

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