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Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum

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5. Baugenehmigung, Baufortschritt<br />

Die Baugenehmigung liegt bereits vor.<br />

II. Bauträgerleistungen<br />

Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />

Die P&P Wohnbau Fürth GmbH<br />

mit dem Sitz in Fürth<br />

- im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />

verkauft hiermit an<br />

***<br />

- nachstehend „Käufer“ genannt –<br />

zum *** ,<br />

das in Ziffer I. 3. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten und<br />

etwaigem Zubehör.<br />

Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären, wenn der<br />

vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />

Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein Unvermögen<br />

zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin fällige Raten<br />

bezahlt sind.<br />

Der Käufe***<br />

b e v o l l m ä c h t i g t<br />

den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Aufl assung<br />

zu erklären.<br />

Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligen und beantragen<br />

die Beteiligten, eine<br />

Vormerkung<br />

nach § 883 BGB am vorbezeichneten zugunsten des Käufers im angegebenen Berechtigungsverhältnis<br />

im Rang nach den in Ziffer I. angeführten Belastungen in das<br />

Grundbuch einzutragen.<br />

Der Käufer beantragt, die Vormerkung mit der Umschreibung des Eigentums auf ihn<br />

im Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen ohne seine Zustimmung<br />

erfolgt sind.<br />

d) Stellplatzzuweisung<br />

Der Verkäufer weist aufgrund der vorbehaltenen Ermächtigung in der Teilungserklärung<br />

das Sondernutzungsrecht am Kfz-Stellplatz welcher in der Bezugsurkunde mit<br />

Nr. SNR *** bezeichnet ist, der vertragsgegenständlichen Wohnung Nr. *** des Aufteilungsplanes<br />

zu und<br />

bewilligt und beantragt,<br />

dies gleichzeitig mit der Vormerkung in das Grundbuch einzutragen.<br />

2. Sanierungsleistung<br />

a) Sanierungsverpfl ichtung<br />

Die P&P Wohnbau Fürth GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die Bauleistungen<br />

gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig dieser Urkunde beigehefteten<br />

Plänen unter Verwendung normgerechter und unter dem geltenden Baurecht<br />

verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei und vollständig nach den anerkannten<br />

Regeln der Baukunst und altlastenfrei zu erbringen und das veräußerte Wohnungseigentum<br />

einschließlich der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Gebäudeteile<br />

gemäß der Baubeschreibung zu sanieren (= vereinbarte Beschaffenheit).<br />

Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur soweit,<br />

wie die Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung sowie der Genehmigungsbescheide<br />

der Baubehörde eine größtmögliche Annäherung an den Stand<br />

der Technik und die Bauvorschriften (= ebenfalls vereinbarte Beschaffenheit) es ermöglichen.<br />

· 73 ·<br />

MUSTERKAUFVERTRAG<br />

Der Verkäufer weist den Käufer daraufhin, dass das Vertragsobjekt nach Fertigstellung<br />

aller vom Verkäufer geschuldeten Sanierungsarbeiten bzw. nach Fertigstellung<br />

der durch den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende Dritte durchzuführenden<br />

Sanierungsarbeiten unter Umständen nicht den aktuellen baurechtlichen Anforderungen<br />

einer Neubauwohnung, insbesondere hinsichtlich Wärme- und Schall-schutz<br />

entsprechen kann.<br />

Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung vorzunehmen,<br />

soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche Maßnahmen<br />

veranlasst werden, nicht Wert mindernd und für den Käufer zumutbar sind. Darüberhinausgehende<br />

Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Käufer zulässig.<br />

Der Verkäufer ist insoweit insbesondere berechtigt, aus statischen bzw. konstruktiven<br />

Gründen notwendige Stützen, Unterzüge, Stufen und Leitungsschachtverkofferungen<br />

einzubauen, auch wenn diese in den Plänen nicht dargestellt sind.<br />

Die Baubeschreibung ist enthalten in der vorgenannten Bezugsurkunde. Sie stellt keine<br />

eigenständige Garantieerklärung dar, sondern eine Vereinbarung über die Beschaffenheit<br />

des zu sanierenden Bauwerks.<br />

Gegebenenfalls dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge<br />

des Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit<br />

und die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.) sind schematisch<br />

dargestellt.<br />

Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende<br />

Bereich dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />

Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen oder<br />

anderen öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur Beschaffenheit des Bauwerks<br />

gemacht hat, die nicht in der Baubeschreibung, in den Bauzeichnungen oder in dieser<br />

Urkunde ihren Niederschlag gefunden haben.<br />

Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl uss auf<br />

den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten nur Änderungen<br />

bis zu 1,5 % der vereinbarten Wohnfl äche von ca. *** qm, berechnet nach der Wohnfl<br />

ächenverordnung.<br />

Sollte sich die Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen Wohnung um mehr<br />

als 1,5 % – eineinhalb vom Hundert - verändern, so ist der Kaufpreis für die Wohnung,<br />

nach Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual zwischen den heutigen Vertragsteilen<br />

auszugleichen.<br />

Bei der Flächenberechnung werden die Flächen für die Loggien, für Dachterrassen und<br />

für Gartenterrassen im Erdgeschoß zur Hälfte berücksichtigt.<br />

Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten gemäß Baubeschreibung wird klargestellt,<br />

dass sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die in der oben<br />

genannten Baubeschreibung aufgeführt sind, insbesondere ist keine Totalsanierung<br />

geschuldet.<br />

Wurde eine Bemusterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich der Wahlrechte gemäß<br />

Baubeschreibung nicht bereits mit dieser Urkunde ausgeübt, so hat der Käufer<br />

seine Auswahl bis spätestens vierzehn Tage nach Vorauswahl und Bekanntgabe der<br />

Muster durch den Verkäufer zu treffen und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen; andernfalls<br />

erfolgt die Wahl durch den Verkäufer.<br />

Besteht laut Baubeschreibung ein Wahlrecht, das über den Rahmen des Bemusterungsrechts<br />

hinausgeht, steht dieses Wahlrecht dem Verkäufer zu.<br />

Fertigstellung<br />

Die bezugsfertige Herstellung ist angestrebt bis **.**.**** sie hat jedoch spätestens<br />

bis zum<br />

**.**.****<br />

zu erfolgen.<br />

Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum<br />

zu erfolgen.<br />

**.**.****

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