Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum
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5. Baugenehmigung, Baufortschritt<br />
Die Baugenehmigung liegt bereits vor.<br />
II. Bauträgerleistungen<br />
Verkauf, Aufl assung, Vormerkung<br />
Die P&P Wohnbau Fürth GmbH<br />
mit dem Sitz in Fürth<br />
- im folgenden „Verkäufer“ genannt –<br />
verkauft hiermit an<br />
***<br />
- nachstehend „Käufer“ genannt –<br />
zum *** ,<br />
das in Ziffer I. 3. bezeichnete Vertragsobjekt mit allen Bestandteilen, Rechten und<br />
etwaigem Zubehör.<br />
Die Einigung über den Eigentumsübergang (sog. Aufl assung) ist zu erklären, wenn der<br />
vereinbarte Kaufpreis samt etwaiger Zinsen vollständig bezahlt ist.<br />
Der Verkäufer kann die Aufl assung vorher erklären. Er muss dies, wenn sein Unvermögen<br />
zur Fertigstellung des Vertragsobjekts feststeht und bis dahin fällige Raten<br />
bezahlt sind.<br />
Der Käufe***<br />
b e v o l l m ä c h t i g t<br />
den Verkäufer unter Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Aufl assung<br />
zu erklären.<br />
Zur Sicherung des Käuferanspruchs auf Eigentumsverschaffung bewilligen und beantragen<br />
die Beteiligten, eine<br />
Vormerkung<br />
nach § 883 BGB am vorbezeichneten zugunsten des Käufers im angegebenen Berechtigungsverhältnis<br />
im Rang nach den in Ziffer I. angeführten Belastungen in das<br />
Grundbuch einzutragen.<br />
Der Käufer beantragt, die Vormerkung mit der Umschreibung des Eigentums auf ihn<br />
im Grundbuch zu löschen, sofern keine Zwischeneintragungen ohne seine Zustimmung<br />
erfolgt sind.<br />
d) Stellplatzzuweisung<br />
Der Verkäufer weist aufgrund der vorbehaltenen Ermächtigung in der Teilungserklärung<br />
das Sondernutzungsrecht am Kfz-Stellplatz welcher in der Bezugsurkunde mit<br />
Nr. SNR *** bezeichnet ist, der vertragsgegenständlichen Wohnung Nr. *** des Aufteilungsplanes<br />
zu und<br />
bewilligt und beantragt,<br />
dies gleichzeitig mit der Vormerkung in das Grundbuch einzutragen.<br />
2. Sanierungsleistung<br />
a) Sanierungsverpfl ichtung<br />
Die P&P Wohnbau Fürth GmbH mit dem Sitz in Fürth verpfl ichtet sich, die Bauleistungen<br />
gemäß den der Bezugsurkunde bzw. ergänzend und vorrangig dieser Urkunde beigehefteten<br />
Plänen unter Verwendung normgerechter und unter dem geltenden Baurecht<br />
verwendeter Baustoffe technisch einwandfrei und vollständig nach den anerkannten<br />
Regeln der Baukunst und altlastenfrei zu erbringen und das veräußerte Wohnungseigentum<br />
einschließlich der zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörenden Gebäudeteile<br />
gemäß der Baubeschreibung zu sanieren (= vereinbarte Beschaffenheit).<br />
Die Verpfl ichtung reicht hinsichtlich des zu erhaltenden Altbaus jedoch nur soweit,<br />
wie die Gegebenheiten des Altbestandes, der Nutzungsanforderung sowie der Genehmigungsbescheide<br />
der Baubehörde eine größtmögliche Annäherung an den Stand<br />
der Technik und die Bauvorschriften (= ebenfalls vereinbarte Beschaffenheit) es ermöglichen.<br />
· 73 ·<br />
MUSTERKAUFVERTRAG<br />
Der Verkäufer weist den Käufer daraufhin, dass das Vertragsobjekt nach Fertigstellung<br />
aller vom Verkäufer geschuldeten Sanierungsarbeiten bzw. nach Fertigstellung<br />
der durch den Käufer oder durch von ihm zu beauftragende Dritte durchzuführenden<br />
Sanierungsarbeiten unter Umständen nicht den aktuellen baurechtlichen Anforderungen<br />
einer Neubauwohnung, insbesondere hinsichtlich Wärme- und Schall-schutz<br />
entsprechen kann.<br />
Der Verkäufer ist berechtigt, Änderungen in der Planung und Bauausführung vorzunehmen,<br />
soweit diese technisch notwendig sind oder durch behördliche Maßnahmen<br />
veranlasst werden, nicht Wert mindernd und für den Käufer zumutbar sind. Darüberhinausgehende<br />
Änderungen sind nur im Einvernehmen mit dem Käufer zulässig.<br />
Der Verkäufer ist insoweit insbesondere berechtigt, aus statischen bzw. konstruktiven<br />
Gründen notwendige Stützen, Unterzüge, Stufen und Leitungsschachtverkofferungen<br />
einzubauen, auch wenn diese in den Plänen nicht dargestellt sind.<br />
Die Baubeschreibung ist enthalten in der vorgenannten Bezugsurkunde. Sie stellt keine<br />
eigenständige Garantieerklärung dar, sondern eine Vereinbarung über die Beschaffenheit<br />
des zu sanierenden Bauwerks.<br />
Gegebenenfalls dargestellte Möblierungen sind unverbindliche Einrichtungsvorschläge<br />
des Architekten und nicht Vertragsgegenstand. Die Aufteilung der Sondereigentumseinheit<br />
und die technische Gebäudeausrüstung (Heizung, Sanitär, usw.) sind schematisch<br />
dargestellt.<br />
Sofern in den Plänen die Umgebung oder der an den Kaufgegenstand angrenzende<br />
Bereich dargestellt ist, ist dies für diesen Vertrag unverbindlich.<br />
Der Käufer erklärt, dass der Verkäufer ihm außerhalb der Urkunde in Anzeigen oder<br />
anderen öffentlichen Äußerungen keine Zusagen zur Beschaffenheit des Bauwerks<br />
gemacht hat, die nicht in der Baubeschreibung, in den Bauzeichnungen oder in dieser<br />
Urkunde ihren Niederschlag gefunden haben.<br />
Geringfügige Änderungen, insbesondere in der Wohnfl äche, haben keinen Einfl uss auf<br />
den sonstigen Vertragsinhalt und auf den Preis. Als geringfügig gelten nur Änderungen<br />
bis zu 1,5 % der vereinbarten Wohnfl äche von ca. *** qm, berechnet nach der Wohnfl<br />
ächenverordnung.<br />
Sollte sich die Wohnfl äche der heute vertragsgegenständlichen Wohnung um mehr<br />
als 1,5 % – eineinhalb vom Hundert - verändern, so ist der Kaufpreis für die Wohnung,<br />
nach Abzug der oben genannten 1,5 %, prozentual zwischen den heutigen Vertragsteilen<br />
auszugleichen.<br />
Bei der Flächenberechnung werden die Flächen für die Loggien, für Dachterrassen und<br />
für Gartenterrassen im Erdgeschoß zur Hälfte berücksichtigt.<br />
Zum Umfang der geschuldeten Arbeiten gemäß Baubeschreibung wird klargestellt,<br />
dass sich die zu erbringenden Leistungen auf diejenigen beschränken, die in der oben<br />
genannten Baubeschreibung aufgeführt sind, insbesondere ist keine Totalsanierung<br />
geschuldet.<br />
Wurde eine Bemusterung des Vertragsgegenstandes hinsichtlich der Wahlrechte gemäß<br />
Baubeschreibung nicht bereits mit dieser Urkunde ausgeübt, so hat der Käufer<br />
seine Auswahl bis spätestens vierzehn Tage nach Vorauswahl und Bekanntgabe der<br />
Muster durch den Verkäufer zu treffen und dem Verkäufer schriftlich mitzuteilen; andernfalls<br />
erfolgt die Wahl durch den Verkäufer.<br />
Besteht laut Baubeschreibung ein Wahlrecht, das über den Rahmen des Bemusterungsrechts<br />
hinausgeht, steht dieses Wahlrecht dem Verkäufer zu.<br />
Fertigstellung<br />
Die bezugsfertige Herstellung ist angestrebt bis **.**.**** sie hat jedoch spätestens<br />
bis zum<br />
**.**.****<br />
zu erfolgen.<br />
Die vollständige Fertigstellung (auch der Außenanlagen) hat bis zum<br />
zu erfolgen.<br />
**.**.****