04.03.2013 Aufrufe

Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum

Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum

Exposé Casabell - Lifestyle Wohneigentum

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

V o l l m a c h t ,<br />

das Vertragsobjekt mit Grundpfandrechten nebst Zinsen und Nebenleistungen in<br />

beliebiger Höhe zu belasten und den Grundbesitz deswegen dinglich der Zwangsvollstreckung<br />

zu unterwerfen.<br />

Eine persönliche Haftung für den Verkäufer darf nicht eingegangen werden.<br />

2. Bei der Bestellung einer Grundschuld kann von der Vollmacht nur Gebrauch gemacht<br />

werden, wenn dabei die Zweckbestimmungserklärung eingeschränkt wird.<br />

Die Grundschuld darf danach bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises nur<br />

zur Sicherung des vom Grundschuldgläubiger fi nanzierten und gemäß dieser Urkunde<br />

geleisteten Kaufpreises verwendet werden.<br />

3. Der Käufer weist seine Gläubiger unwiderrufl ich an, die Darlehensbeträge gemäß<br />

den hier vereinbarten Zahlungsbestimmungen direkt auf das oben genannte Konto<br />

des Verkäufers bzw. an die abzulösende Grundpfandgläubigerin auszuzahlen.<br />

4. Von dieser Vollmacht darf nur in der Notarstelle Prof. Dr. Bengel & Dr. Fleischer in<br />

Fürth Gebrauch gemacht werden.<br />

Die Käufer bevollmächtigen sich ferner gegenseitig unter Befreiung von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB, bei Bestellungen von Grundpfandrechten die persönlichen<br />

Schuldverpfl ichtungen einschließlich persönlicher Zwangsvollstreckungsunterwerfung<br />

vorzunehmen, Zweckbestimmungserklärungen zu unterzeichnen, die<br />

dinglichen Erklärungen als künftige Eigentümer sowie die zur Rangbeschaffung<br />

erforderlichen Erklärungen und Anträge abzugeben.<br />

V. Wirtschaftlicher Übergang, Abnahme<br />

Abnahme<br />

Nach Sanierung des geschuldeten Vertragsobjektes fi ndet eine Abnahme statt. Die<br />

Abnahme kann schon bei Bezugsfertigkeit erfolgen, wenn dem Käufer der Bezug zumutbar<br />

ist. Außenanlagen und sonstige Arbeiten, die erst nach bezugsfertiger Herstellung<br />

zu erbringen sind, werden nach Fertigstellung abgenommen.<br />

Lasten, Gefahr und Verkehrssicherungspfl ichten gehen zum Zeitpunkt der Abnahme<br />

auf den Käufer über.<br />

Der Verkäufer ist berechtigt, den Termin zur Abnahme des Vertragsobjektes mit einer<br />

Frist von vierzehn Tagen festzusetzen. Getrennte Abnahme und Übergabe von Wohnung<br />

und Kfz.-Stellplatz ist zulässig.<br />

Bei der gemeinsamen Besichtigung und Abnahme wird ein von beiden Vertragsteilen<br />

zu unterzeichnendes Abnahmeprotokoll erstellt, in das alle festgestellten Mängel und<br />

fehlenden Leistungen aufzunehmen sind, auch wenn sie eine Partei nicht anerkennt,<br />

was zu vermerken ist.<br />

Im Abnahmeprotokoll vermerkte, noch nicht fertiggestellte Arbeiten und ausstehende<br />

Leistungen, die die Bewohnbarkeit nicht beeinträchtigen, sowie die bei der gemeinsamen<br />

Abnahme festgestellten Mängel – soweit das Werk abnahmefähig ist - hindern<br />

nicht die Zumutbarkeit des Bezugs und die Abnahme des Kaufgegenstandes,<br />

unbeschadet der Verpfl ichtung des Verkäufers zur restlichen Leistung.<br />

Bei verschuldetem Nichterscheinen des Käufers zum Abnahmetermin gilt die Abnahme<br />

eine Woche später als erfolgt, wenn der Käufer nicht innerhalb dieser Frist widerspricht<br />

und der Verkäufer bei der Ladung gesondert hierauf hingewiesen hat. Das<br />

Kaufobjekt darf vor der Übergabe weder bezogen noch in irgendeiner Weise genutzt<br />

werden.<br />

Der Verkäufer kann das Gemeinschaftseigentum gesondert übergeben. Die Abnahme<br />

des gemeinschaftlichen Eigentums erfolgt nach Fertigstellung durch einen öffentlich<br />

bestellten und vereidigten Bausachverständigen, der hierzu vom Käufer beauftragt und<br />

bevollmächtigt wird. Der Sachverständige wird vom Verwalter des Gemeinschaftseigentums,<br />

hilfsweise vom Verkäufer, bestimmt; er führt die Abnahme ausschließlich<br />

im Interesse des Käufers durch. Die Kosten trägt die Eigentümergemeinschaft. Der<br />

Verkäufer ist verpfl ichtet, in angemessener Zeit vor dem Abnahmetermin die Person<br />

des Sachverständigen mitzuteilen. Der Käufer hat das Recht, der Mitwirkung des<br />

Sachverständigen innerhalb von 14 Tagen nach der vorstehenden Mitteilung zu widersprechen.<br />

Die Bevollmächtigung des Sachverständigen ist widerrufl ich.<br />

Wirtschaftlicher Übergang<br />

Besitz und Nutzen gehen mit Bezugsfreigabe über. Der Käufer kann diese erst verlangen,<br />

wenn er bis dahin geschuldete Kaufpreisraten bezahlt hat.<br />

VI. Pfl ichtverletzungen<br />

· 75 ·<br />

MUSTERKAUFVERTRAG<br />

Rechtsmängel<br />

Der Verkäufer schuldet den lastenfreien Besitz- und Eigentumsübergang des Vertragsgegenstandes,<br />

soweit nicht Rechte ausdrücklich in diesem Vertrag übernommen<br />

werden; ausgeschlossen werden alle Rechte und Ansprüche des Käufers wegen<br />

altrechtlicher Dienstbarkeiten.<br />

Der Käufer übernimmt die in Ziffer I. genannten, in Abt. II eingetragenen bzw. noch zur<br />

Eintragung gelangenden Belastungen, ferner in Abt. II und III des Grundbuches solche<br />

Belastungen, die unter seiner Mitwirkung oder aufgrund von ihm erteilter Vollmacht<br />

noch bestellt werden, zur weiteren dinglichen Haftung. Die Beteiligten stimmen der<br />

Löschung von Grundpfandrechten zu und bewilligen deren Vollzug im Grundbuch, gegebenenfalls<br />

auch bei mithaftendem Grundbesitz. Der Verkäufer tritt mit Wirkung zum<br />

Zeitpunkt vollständiger Kaufpreiszahlung alle Rückgewähransprüche und Eigentümerrechte<br />

an künftig bestellten Grundpfandrechten an den Käufer ab.<br />

Sachmängel<br />

a) Sachmängel Grundstück und Altbausubstanz<br />

Alle Ansprüche und Rechte des Käufers wegen Sachmängeln am Grundstück sowie<br />

derjenigen Teile des Vertragsobjektes, hinsichtlich derer der Verkäufer keine Arbeiten<br />

schuldet, insbesondere hinsichtlich der unverändert bleibenden Altbausubstanz,<br />

werden ausgeschlossen, es sei denn, das Gebäude kann nicht bestimmungsgemäß<br />

genutzt werden oder die Beschaffenheit des Grundstücks führt zu Sachmängeln am<br />

Bauwerk. Der Verkäufer schuldet weder ein bestimmtes Flächenmaß, noch die Eignung<br />

des Grundstücks zur Erreichung steuerlicher Ziele des Käufers, noch dass das<br />

Umfeld des Grundstücks bestimmte Eigenschaften aufweist.<br />

b) Sachmängel am Gebäude<br />

Hinsichtlich der vertragsgegenständlichen Leistungen gilt das werkvertragliche Leistungsstörungsrecht<br />

des BGB. Der Rücktritt ist kraft Gesetzes ausgeschlossen, soweit<br />

die Pfl ichtverletzung unerheblich ist.<br />

c) Schadenersatz<br />

Schadenersatzansprüche des Käufers wegen Sachmängeln werden im gesetzlich<br />

zulässigen Umfang ausgeschlossen (§ 309 Nr. 7 BGB, § 475 III BGB); Schadenersatzansprüche<br />

aus der Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei grobem<br />

Verschulden bleiben daher unberührt.<br />

Allgemeine Regelungen<br />

Von den vorstehenden Rechtsbeschränkungen ausgenommen ist ferner eine Haftung<br />

für Vorsatz oder Arglist. Garantien werden nicht abgegeben.<br />

Abnutzung<br />

Der Verkäufer haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die Mangelfreiheit zum<br />

Zeitpunkt der Abnahme, nicht für normale Abnutzung während dem Gebrauch. Dies<br />

gilt insbesondere für Bauteile und Anlagen, die einem besonderen Verschleiß unterliegen<br />

(wie Dichtstoffe von dauerelastischen Fugen bspw. bei Bodenfugen unter Nassbelastung,<br />

ferner alle mechanisch bewegten Teile bspw. Tür- und Fensterbeschläge,<br />

sowie technische Geräte bspw. Brenner, Pumpen). Es obliegt daher dem Käufer solche<br />

Bauteile und Anlagen durch laufende Wartung in einem ordnungsgemäßen Zustand zu<br />

erhalten, das heißt zu überprüfen und ggf. erneuern.<br />

Abtretung<br />

Wegen des Anspruchs auf Nacherfüllung kann sich der Käufer wahlweise an den Verkäufer<br />

oder direkt an die am Bau beteiligten Unternehmer wenden. Der Verkäufer<br />

tritt mit Wirkung zum Besitzübergang eigene Mängelansprüche bezüglich des Vertragobjektes<br />

an den Käufer ab, bleibt jedoch zur Geltendmachung im eigenen Namen<br />

berechtigt und verpfl ichtet, solange über das Vermögen des Verkäufers kein Insolvenzverfahren<br />

eröffnet wurde. Der Käufer nimmt hiermit die vorstehende Abtretung an.<br />

Immissionen<br />

Im Baugebiet „Steubenstraße“ kann es durch Zeitunterschiede bei der Erstellung<br />

von Bauvorhaben zu Immissionen aus der Bautätigkeit kommen. Der Verkäufer haftet<br />

nicht, wenn aus der Fortsetzung der noch nicht fertig gestellten Bauabschnitte oder<br />

anderer Bauvorhaben im Baugebiet Immissionen verschiedener Art auftreten, die bei<br />

der Durchführung von Bauvorhaben üblich und unvermeidbar sind. Dem Käufer wird<br />

empfohlen, bei Mietverträgen einen ähnlichen Haftungsausschluß zu vereinbaren.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!