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Aufbaurichtlinie Amarok - Aufbaurichtlinien

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1.6 Unfallverhütung<br />

1 Allgemeines<br />

Die Aufbauhersteller haben sicher zu stellen, dass die An-, Aus- und Aufbauten (Umrüstungen) den geltenden Gesetzen und<br />

Verordnungen sowie den Arbeitsschutz- oder Unfallverhütungsvorschriften, Sicherheitsregeln und Merkblättern der<br />

Unfallversicherungsträger entsprechen.<br />

Zur Vermeidung von Betriebsunsicherheiten sind alle technischen Möglichkeiten auszunutzen.<br />

Länderspezifische Gesetze, Richtlinien und Zulassungsbestimmungen sind zu beachten.<br />

Der Aufbau- bzw. Gerätehersteller trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Gesetze und Vorschriften.<br />

Auskünfte über den gewerblichen Güterverkehr in der Bundesrepublik Deutschland erteilt:<br />

Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung<br />

Fachausschuss ,,Verkehr"<br />

Sachgebiet ,,Fahrzeuge"<br />

Ottenser Hauptstraße 54<br />

D-22765 Hamburg<br />

Homepage: http://www.bg-verkehr.de<br />

E-Mail: info@bg-verkehr.de<br />

Volkswagen Nutzfahrzeuge – <strong>Aufbaurichtlinie</strong>n Der <strong>Amarok</strong> – Seite 10 von 80

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