Aufbaurichtlinie Amarok - Aufbaurichtlinien
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2.5.2.5 Mobile Kommunikationssysteme<br />
2 Technische Daten für die Planung<br />
Um spätere Betriebsstörungen zu vermeiden, sind bei nachträglicher Montage mobiler Kommunikationssysteme (z. B.<br />
Telefon, CB-Funk) folgende Punkte zu beachten:<br />
– Die Geräte müssen eine Typgenehmigung nach der EU Richtlinie72/245/EWG in der aktuellen Fassung besitzen und mit<br />
dem e-Kennzeichen versehen sein.<br />
– Alle zu verbauenden Geräte benötigen Typgenehmigung nach der EU Richtlinie 72/245/EWG in der aktuellen Fassung und<br />
müssen mit dem e-Kennzeichen gekennzeichnet sein.<br />
– Die maximale Sendeleistung darf nicht überschritten werden.<br />
– Die Geräte und Halterungen müssen außerhalb des Entfaltungsbereichs der Airbags liegen.<br />
– Sie müssen fest installiert sein.<br />
– Für den Betrieb von mobilen Geräten innerhalb des Fahrerhauses ist nur über eine reflexionsfrei angebrachte<br />
Außenantenne zulässig.<br />
– Der Sendeteil ist räumlich getrennt von der Fahrzeug-Elektronik einzubauen.<br />
– Das Gerät ist vor Nässe und starken mechanischen Erschütterungen zu schützen; die zulässige Betriebstemperatur ist zu<br />
beachten.<br />
2.5.2.6 CAN-Bus<br />
Eingriffe in den CAN-BUS und die angeschlossenen Komponenten sind unzulässig.<br />
2.5.3 Fahrzeugbatterie / Schutz der Fahrzeugbatterie bei längeren Standzeiten<br />
Wird ein Fahrzeug längere Zeit nicht betrieben, wird die Batterie durch Verbraucher (Zeituhr, Fahrtenschreiber,<br />
Zigarettenanzünder oder Radio) nach und nach tief entladen und damit dauerhaft geschädigt.<br />
Zur Vermeidung dieser Schädigung wird der Leitungsstrang mit einer Steckverbindung produktionsseitig getrennt und bei<br />
Überführungsfahrten bzw. Übergabe-Service wieder zusammengesteckt.<br />
Sollten Fahrzeuge bei Aufbauherstellern längere Zeit stehen, muss die Steckverbindung wieder getrennt werden.<br />
Volkswagen Nutzfahrzeuge – <strong>Aufbaurichtlinie</strong>n Der <strong>Amarok</strong> – Seite 36 von 80