de - Vorwerk
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schuss mit <strong>de</strong>n sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu <strong>de</strong>m<br />
Sammelposten „Sonstige, nicht separat ausgewiesene Posten“<br />
zusammengefasst.<br />
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze <strong>de</strong>r <strong>Vorwerk</strong> &<br />
Co. KG gelten auch für <strong>de</strong>n Konzernabschluss. Wertansätze <strong>de</strong>r<br />
akf-Gruppe sind gemäß § 308 Abs. 2 S. 2 HGB unverän<strong>de</strong>rt<br />
übernommen wor<strong>de</strong>n. Nach abweichen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>s rechtlichen<br />
Vorschriften erstellte Abschlüsse einbezogener Auslandstochtergesellschaften<br />
wur<strong>de</strong>n über die sog. Han<strong>de</strong>lsbilanz II<br />
angepasst. Die Bewertungsmetho<strong>de</strong>n entsprechen einer einheitlichen<br />
Bewertung i. S. <strong>de</strong>s § 308 Abs. 1 HGB. Sie blieben<br />
gegenüber <strong>de</strong>m Vorjahr unverän<strong>de</strong>rt. Erworbene immaterielle<br />
Vermögensgegenstän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n zu Anschaffungskosten aktiviert<br />
und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend<br />
linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.<br />
Der Zeitraum <strong>de</strong>r planmäßigen linearen Abschreibung für<br />
entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte beträgt<br />
30 Jahre.<br />
Beim Sachanlage- und Vermietvermögen (unter Berücksichtigung<br />
von Vertragslaufzeiten und Restbuchwerten), <strong>de</strong>ssen<br />
Nutzung zeitlich begrenzt ist, wur<strong>de</strong>n die Anschaffungs- o<strong>de</strong>r<br />
Herstellungskosten um <strong>de</strong>r voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />
entsprechen<strong>de</strong> planmäßige lineare Abschreibungen gemin<strong>de</strong>rt.<br />
Zu <strong>de</strong>n Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren<br />
Kosten durch <strong>de</strong>n Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme<br />
von Diensten sowie angemessene Teile <strong>de</strong>r<br />
Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Abschreibungen<br />
auf Zugänge <strong>de</strong>s Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich<br />
zeitanteilig. Soweit die beizulegen<strong>de</strong>n Werte einzelner Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />
ihren Buchwert unterschreiten, wer<strong>de</strong>n<br />
zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich<br />
dauern<strong>de</strong>r Wertmin<strong>de</strong>rung vorgenommen.<br />
Finanzanlagen wur<strong>de</strong>n zu Anschaffungskosten und Ausleihungen<br />
zum Nominalwert o<strong>de</strong>r zum niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n<br />
Wert bewertet.<br />
Die Entwicklung <strong>de</strong>s Anlagevermögens ergibt sich aus <strong>de</strong>m<br />
Konzernanlagenspiegel.<br />
Konzernabschluss / Konzernanhang und Anlage / 55<br />
Die Vorräte wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Anschaffungskosten bzw. mit <strong>de</strong>n<br />
Herstellungskosten unter Beachtung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rstwertprinzips<br />
bewertet. Die Ermittlung <strong>de</strong>r Anschaffungskosten bei <strong>de</strong>n<br />
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand<br />
<strong>de</strong>s Durchschnittswertverfahrens. In <strong>de</strong>n Herstellungskosten<br />
<strong>de</strong>r fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind<br />
neben <strong>de</strong>n Einzelkosten nur die angemessenen Teile <strong>de</strong>r notwendigen<br />
Material- und Fertigungsgemeinkosten und die<br />
Abschreibungen <strong>de</strong>s Anlagevermögens, soweit sie durch die<br />
Fertigung veranlasst sind, enthalten.<br />
For<strong>de</strong>rungen und sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n<br />
mit <strong>de</strong>n Nennwerten abzüglich ausreichen<strong>de</strong>r Wertberichtigungen<br />
angesetzt. For<strong>de</strong>rungen gegen Kun<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Factoring-<br />
und Mietkaufgeschäft wur<strong>de</strong>n zum Barwert abzüglich<br />
Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bilanziert.<br />
Wertpapiere <strong>de</strong>s Umlaufvermögens wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />
bzw. niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n Werten zum<br />
Bilanzstichtag bewertet. Flüssige Mittel wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m<br />
Nominalwert angesetzt.<br />
Geschäftsvorfälle in frem<strong>de</strong>r Währung wer<strong>de</strong>n grundsätzlich<br />
mit <strong>de</strong>m historischen Kurs zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstverbuchung<br />
erfasst. For<strong>de</strong>rungen, sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, Verbindlichkeiten<br />
und flüssige Mittel in frem<strong>de</strong>r Währung wur<strong>de</strong>n<br />
mit <strong>de</strong>m Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag<br />
bewertet. Bei Fremdwährungspositionen mit einer Restlaufzeit<br />
von mehr als einem Jahr wer<strong>de</strong>n das Anschaffungskostenund<br />
das Realisationsprinzip angewandt. Bei Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n<br />
und Schul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaften <strong>de</strong>r akf-Gruppe<br />
erfolgt die Fremdwährungsumrechnung unter Anwendung<br />
<strong>de</strong>r Vorschrift <strong>de</strong>s § 340 h HGB.<br />
Wertaufholungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB wur<strong>de</strong>n gegebenenfalls<br />
vorgenommen.<br />
Die Rückstellungen wur<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>s nach vernünftiger<br />
kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages<br />
angesetzt.