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schuss mit <strong>de</strong>n sonstigen betrieblichen Aufwendungen zu <strong>de</strong>m<br />

Sammelposten „Sonstige, nicht separat ausgewiesene Posten“<br />

zusammengefasst.<br />

Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze <strong>de</strong>r <strong>Vorwerk</strong> &<br />

Co. KG gelten auch für <strong>de</strong>n Konzernabschluss. Wertansätze <strong>de</strong>r<br />

akf-Gruppe sind gemäß § 308 Abs. 2 S. 2 HGB unverän<strong>de</strong>rt<br />

übernommen wor<strong>de</strong>n. Nach abweichen<strong>de</strong>n lan<strong>de</strong>s rechtlichen<br />

Vorschriften erstellte Abschlüsse einbezogener Auslandstochtergesellschaften<br />

wur<strong>de</strong>n über die sog. Han<strong>de</strong>lsbilanz II<br />

angepasst. Die Bewertungsmetho<strong>de</strong>n entsprechen einer einheitlichen<br />

Bewertung i. S. <strong>de</strong>s § 308 Abs. 1 HGB. Sie blieben<br />

gegenüber <strong>de</strong>m Vorjahr unverän<strong>de</strong>rt. Erworbene immaterielle<br />

Vermögensgegenstän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n zu Anschaffungskosten aktiviert<br />

und ihrer voraussichtlichen Nutzungsdauer entsprechend<br />

linear, im Zugangsjahr zeitanteilig, abgeschrieben.<br />

Der Zeitraum <strong>de</strong>r planmäßigen linearen Abschreibung für<br />

entgeltlich erworbene Geschäfts- und Firmenwerte beträgt<br />

30 Jahre.<br />

Beim Sachanlage- und Vermietvermögen (unter Berücksichtigung<br />

von Vertragslaufzeiten und Restbuchwerten), <strong>de</strong>ssen<br />

Nutzung zeitlich begrenzt ist, wur<strong>de</strong>n die Anschaffungs- o<strong>de</strong>r<br />

Herstellungskosten um <strong>de</strong>r voraussichtlichen Nutzungsdauer<br />

entsprechen<strong>de</strong> planmäßige lineare Abschreibungen gemin<strong>de</strong>rt.<br />

Zu <strong>de</strong>n Herstellungskosten zählen die einzeln zurechenbaren<br />

Kosten durch <strong>de</strong>n Verbrauch von Gütern und die Inanspruchnahme<br />

von Diensten sowie angemessene Teile <strong>de</strong>r<br />

Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Abschreibungen<br />

auf Zugänge <strong>de</strong>s Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich<br />

zeitanteilig. Soweit die beizulegen<strong>de</strong>n Werte einzelner Vermögensgegenstän<strong>de</strong><br />

ihren Buchwert unterschreiten, wer<strong>de</strong>n<br />

zusätzlich außerplanmäßige Abschreibungen bei voraussichtlich<br />

dauern<strong>de</strong>r Wertmin<strong>de</strong>rung vorgenommen.<br />

Finanzanlagen wur<strong>de</strong>n zu Anschaffungskosten und Ausleihungen<br />

zum Nominalwert o<strong>de</strong>r zum niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n<br />

Wert bewertet.<br />

Die Entwicklung <strong>de</strong>s Anlagevermögens ergibt sich aus <strong>de</strong>m<br />

Konzernanlagenspiegel.<br />

Konzernabschluss / Konzernanhang und Anlage / 55<br />

Die Vorräte wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Anschaffungskosten bzw. mit <strong>de</strong>n<br />

Herstellungskosten unter Beachtung <strong>de</strong>s Nie<strong>de</strong>rstwertprinzips<br />

bewertet. Die Ermittlung <strong>de</strong>r Anschaffungskosten bei <strong>de</strong>n<br />

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren erfolgt anhand<br />

<strong>de</strong>s Durchschnittswertverfahrens. In <strong>de</strong>n Herstellungskosten<br />

<strong>de</strong>r fertigen und unfertigen Leistungen und Erzeugnisse sind<br />

neben <strong>de</strong>n Einzelkosten nur die angemessenen Teile <strong>de</strong>r notwendigen<br />

Material- und Fertigungsgemeinkosten und die<br />

Abschreibungen <strong>de</strong>s Anlagevermögens, soweit sie durch die<br />

Fertigung veranlasst sind, enthalten.<br />

For<strong>de</strong>rungen und sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong> wur<strong>de</strong>n<br />

mit <strong>de</strong>n Nennwerten abzüglich ausreichen<strong>de</strong>r Wertberichtigungen<br />

angesetzt. For<strong>de</strong>rungen gegen Kun<strong>de</strong>n aus <strong>de</strong>m Factoring-<br />

und Mietkaufgeschäft wur<strong>de</strong>n zum Barwert abzüglich<br />

Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bilanziert.<br />

Wertpapiere <strong>de</strong>s Umlaufvermögens wur<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>n Anschaffungskosten<br />

bzw. niedrigeren beizulegen<strong>de</strong>n Werten zum<br />

Bilanzstichtag bewertet. Flüssige Mittel wer<strong>de</strong>n mit <strong>de</strong>m<br />

Nominalwert angesetzt.<br />

Geschäftsvorfälle in frem<strong>de</strong>r Währung wer<strong>de</strong>n grundsätzlich<br />

mit <strong>de</strong>m historischen Kurs zum Zeitpunkt <strong>de</strong>r Erstverbuchung<br />

erfasst. For<strong>de</strong>rungen, sonstige Vermögensgegenstän<strong>de</strong>, Verbindlichkeiten<br />

und flüssige Mittel in frem<strong>de</strong>r Währung wur<strong>de</strong>n<br />

mit <strong>de</strong>m Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag<br />

bewertet. Bei Fremdwährungspositionen mit einer Restlaufzeit<br />

von mehr als einem Jahr wer<strong>de</strong>n das Anschaffungskostenund<br />

das Realisationsprinzip angewandt. Bei Vermögensgegenstän<strong>de</strong>n<br />

und Schul<strong>de</strong>n <strong>de</strong>r Gesellschaften <strong>de</strong>r akf-Gruppe<br />

erfolgt die Fremdwährungsumrechnung unter Anwendung<br />

<strong>de</strong>r Vorschrift <strong>de</strong>s § 340 h HGB.<br />

Wertaufholungen gemäß § 253 Abs. 5 HGB wur<strong>de</strong>n gegebenenfalls<br />

vorgenommen.<br />

Die Rückstellungen wur<strong>de</strong>n in Höhe <strong>de</strong>s nach vernünftiger<br />

kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages<br />

angesetzt.

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