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de - Vorwerk

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Der Geschäfts- o<strong>de</strong>r Firmenwert <strong>de</strong>r JAFRA Gruppe wird nach<br />

§ 253 Abs. 3 HGB über die individuelle betriebliche Nutzungsdauer<br />

von mehr als fünf Jahren abgeschrieben. Diese leitet sich<br />

ab aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Marke und markenähnlichen Vorteilen,<br />

die neben <strong>de</strong>m Vertriebssystem und <strong>de</strong>m Know-how <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />

im Entwicklungsbereich wesentliche Bestandteile <strong>de</strong>s Firmenwertes<br />

sind. Die übrigen aktiven Unterschiedsbeträge aus<br />

Vorjahren wur<strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>s Eigenkapitals separat erfasst.<br />

Soweit sich bei <strong>de</strong>r Aufrechnung in Vorjahren passive Unterschiedsbeträge<br />

ergaben, wur<strong>de</strong>n diese bereits in Vorjahren<br />

wegen ihres Rücklagencharakters mit <strong>de</strong>n Rück lagen zusammengefasst.<br />

Bei <strong>de</strong>r Entkonsolidierung <strong>de</strong>r im Geschäftsjahr<br />

veräußerten Tochterunternehmen wur<strong>de</strong> die im Rahmen <strong>de</strong>r<br />

Erstkonsolidierung erfolgte erfolgsneutrale Verrechnung <strong>de</strong>r<br />

Geschäfts- o<strong>de</strong>r Firmenwerte mit <strong>de</strong>n Rücklagen beibehalten.<br />

Die Anteile an<strong>de</strong>rer Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen<br />

Eigenkapital und an <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r einbezogenen<br />

Tochterunternehmen wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m Ausgleichsposten<br />

für Anteile an<strong>de</strong>rer Gesellschafter ausgewiesen.<br />

Die Konsolidierung einer ausländischen Logistikgesellschaft<br />

nach <strong>de</strong>r Equity-Metho<strong>de</strong> erfolgte nach <strong>de</strong>r Buchwertmetho<strong>de</strong>.<br />

Dabei wur<strong>de</strong>n die Bewertungsmetho<strong>de</strong>n dieses assoziierten<br />

Unternehmens unverän<strong>de</strong>rt übernommen. Der <strong>Vorwerk</strong><br />

Anteil am Jahresergebnis <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Equity-Metho<strong>de</strong> konsolidierten<br />

Unternehmen wird in <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustrechnung<br />

als Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen.<br />

2. Schul<strong>de</strong>nkonsolidierung<br />

Bei <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>nkonsolidierung (§ 303 HGB) sind die For<strong>de</strong>rungen<br />

gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen<br />

<strong>de</strong>s Konsolidierungskreises gegeneinan<strong>de</strong>r aufgerechnet<br />

wor<strong>de</strong>n.<br />

3. Erfolgskonsolidierung<br />

Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung <strong>de</strong>r Posten <strong>de</strong>r<br />

Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 305 HGB.<br />

Aus <strong>de</strong>n Gewinn- und Verlustrechnungen <strong>de</strong>r Konzernunternehmen<br />

wur<strong>de</strong>n die Innenumsätze und die diesen entsprechen<strong>de</strong>n<br />

Aufwendungen sowie die übrigen gegenseitigen Aufwendungen<br />

und Erträge gegeneinan<strong>de</strong>r aufgerechnet.<br />

4. Latente Steuern<br />

Konzernabschluss / Konzernanhang und Anlage / 57<br />

Latente Steuern wer<strong>de</strong>n auf Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Ansätzen<br />

in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls- und Steuerbilanz angesetzt, soweit diese zu<br />

einer zukünftigen Steuerbe- bzw. -entlastung führen. Zu<strong>de</strong>m<br />

wer<strong>de</strong>n latente Steuern auf eventuelle Verlust- und Zinsvorträge<br />

angesetzt, soweit <strong>de</strong>ren Nutzung innerhalb <strong>de</strong>r nächsten<br />

fünf Jahre zu erwarten ist.<br />

Im Jahresabschluss wird ein Überhang <strong>de</strong>r aktiven über die<br />

passiven latenten Steuern nicht angesetzt. Abweichend davon<br />

wird im Konzernabschluss vom Wahlrecht zum Ansatz dieses<br />

Überhanges gem. § 274 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 300 Abs. 2 S. 2 HGB<br />

Gebrauch gemacht. Aktive und passive latente Steuern wer<strong>de</strong>n,<br />

bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen, saldiert ausgewiesen.<br />

Für <strong>de</strong>n Konzernabschluss erfolgt ein zusammengefasster<br />

Ausweis mit <strong>de</strong>n Posten nach § 274 HGB (§ 306 S. 6 HGB).<br />

Latente Steuern auf Differenzen aus <strong>de</strong>m erstmaligen Ansatz<br />

eines Geschäfts- o<strong>de</strong>r Firmenwertes wer<strong>de</strong>n nicht angesetzt.<br />

Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n keine latenten Steuern auf Differenzen zwischen<br />

<strong>de</strong>m steuerlichen Wertansatz an Tochterunternehmen<br />

o<strong>de</strong>r assoziierten Unternehmen und <strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />

Wertansatz <strong>de</strong>s im Konzernabschluss bilanzierten Nettovermögens<br />

angesetzt.<br />

Zum 31. Dezember 2011 errechneten sich künftige Steuerbeund<br />

-entlastungen im Saldo aus Unterschie<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bilanzansätzen<br />

<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz und <strong>de</strong>r Steuerbilanz im Wesentlichen<br />

bei <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen und Verbindlichkeiten gegen verbun<strong>de</strong>ne<br />

Unternehmen, <strong>de</strong>n Vorräten und <strong>de</strong>n Pensionsrückstellungen.<br />

Bei <strong>de</strong>r Steuerberechnung für ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen<br />

nach § 306 HGB wur<strong>de</strong> grundsätzlich bei <strong>de</strong>r<br />

Schul<strong>de</strong>nkonsolidierung und bei <strong>de</strong>r Zwischengewinneliminierung<br />

ein konzerneinheitlicher Durchschnittssteuersatz von<br />

30 Prozent angesetzt, ansonsten wur<strong>de</strong>n unternehmensindividuelle<br />

Steuersätze zugrun<strong>de</strong> gelegt. Die Ermittlung <strong>de</strong>r latenten<br />

Steuern in <strong>de</strong>n Einzelabschlüssen erfolgte auf Basis unternehmensindividueller<br />

Steuersätze.

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