de - Vorwerk
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Der Geschäfts- o<strong>de</strong>r Firmenwert <strong>de</strong>r JAFRA Gruppe wird nach<br />
§ 253 Abs. 3 HGB über die individuelle betriebliche Nutzungsdauer<br />
von mehr als fünf Jahren abgeschrieben. Diese leitet sich<br />
ab aus <strong>de</strong>r Nutzung <strong>de</strong>r Marke und markenähnlichen Vorteilen,<br />
die neben <strong>de</strong>m Vertriebssystem und <strong>de</strong>m Know-how <strong>de</strong>r Mitarbeiter<br />
im Entwicklungsbereich wesentliche Bestandteile <strong>de</strong>s Firmenwertes<br />
sind. Die übrigen aktiven Unterschiedsbeträge aus<br />
Vorjahren wur<strong>de</strong>n innerhalb <strong>de</strong>s Eigenkapitals separat erfasst.<br />
Soweit sich bei <strong>de</strong>r Aufrechnung in Vorjahren passive Unterschiedsbeträge<br />
ergaben, wur<strong>de</strong>n diese bereits in Vorjahren<br />
wegen ihres Rücklagencharakters mit <strong>de</strong>n Rück lagen zusammengefasst.<br />
Bei <strong>de</strong>r Entkonsolidierung <strong>de</strong>r im Geschäftsjahr<br />
veräußerten Tochterunternehmen wur<strong>de</strong> die im Rahmen <strong>de</strong>r<br />
Erstkonsolidierung erfolgte erfolgsneutrale Verrechnung <strong>de</strong>r<br />
Geschäfts- o<strong>de</strong>r Firmenwerte mit <strong>de</strong>n Rücklagen beibehalten.<br />
Die Anteile an<strong>de</strong>rer Gesellschafter am konsolidierungspflichtigen<br />
Eigenkapital und an <strong>de</strong>n Ergebnissen <strong>de</strong>r einbezogenen<br />
Tochterunternehmen wur<strong>de</strong>n unter <strong>de</strong>m Ausgleichsposten<br />
für Anteile an<strong>de</strong>rer Gesellschafter ausgewiesen.<br />
Die Konsolidierung einer ausländischen Logistikgesellschaft<br />
nach <strong>de</strong>r Equity-Metho<strong>de</strong> erfolgte nach <strong>de</strong>r Buchwertmetho<strong>de</strong>.<br />
Dabei wur<strong>de</strong>n die Bewertungsmetho<strong>de</strong>n dieses assoziierten<br />
Unternehmens unverän<strong>de</strong>rt übernommen. Der <strong>Vorwerk</strong><br />
Anteil am Jahresergebnis <strong>de</strong>r nach <strong>de</strong>r Equity-Metho<strong>de</strong> konsolidierten<br />
Unternehmen wird in <strong>de</strong>r Gewinn- und Verlustrechnung<br />
als Erträge aus Beteiligungen ausgewiesen.<br />
2. Schul<strong>de</strong>nkonsolidierung<br />
Bei <strong>de</strong>r Schul<strong>de</strong>nkonsolidierung (§ 303 HGB) sind die For<strong>de</strong>rungen<br />
gegen und Verbindlichkeiten gegenüber Konzernunternehmen<br />
<strong>de</strong>s Konsolidierungskreises gegeneinan<strong>de</strong>r aufgerechnet<br />
wor<strong>de</strong>n.<br />
3. Erfolgskonsolidierung<br />
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung <strong>de</strong>r Posten <strong>de</strong>r<br />
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung entspricht § 305 HGB.<br />
Aus <strong>de</strong>n Gewinn- und Verlustrechnungen <strong>de</strong>r Konzernunternehmen<br />
wur<strong>de</strong>n die Innenumsätze und die diesen entsprechen<strong>de</strong>n<br />
Aufwendungen sowie die übrigen gegenseitigen Aufwendungen<br />
und Erträge gegeneinan<strong>de</strong>r aufgerechnet.<br />
4. Latente Steuern<br />
Konzernabschluss / Konzernanhang und Anlage / 57<br />
Latente Steuern wer<strong>de</strong>n auf Unterschie<strong>de</strong> zwischen <strong>de</strong>n Ansätzen<br />
in <strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>ls- und Steuerbilanz angesetzt, soweit diese zu<br />
einer zukünftigen Steuerbe- bzw. -entlastung führen. Zu<strong>de</strong>m<br />
wer<strong>de</strong>n latente Steuern auf eventuelle Verlust- und Zinsvorträge<br />
angesetzt, soweit <strong>de</strong>ren Nutzung innerhalb <strong>de</strong>r nächsten<br />
fünf Jahre zu erwarten ist.<br />
Im Jahresabschluss wird ein Überhang <strong>de</strong>r aktiven über die<br />
passiven latenten Steuern nicht angesetzt. Abweichend davon<br />
wird im Konzernabschluss vom Wahlrecht zum Ansatz dieses<br />
Überhanges gem. § 274 Abs. 1 S. 2 i. V. m. § 300 Abs. 2 S. 2 HGB<br />
Gebrauch gemacht. Aktive und passive latente Steuern wer<strong>de</strong>n,<br />
bei Vorliegen <strong>de</strong>r Voraussetzungen, saldiert ausgewiesen.<br />
Für <strong>de</strong>n Konzernabschluss erfolgt ein zusammengefasster<br />
Ausweis mit <strong>de</strong>n Posten nach § 274 HGB (§ 306 S. 6 HGB).<br />
Latente Steuern auf Differenzen aus <strong>de</strong>m erstmaligen Ansatz<br />
eines Geschäfts- o<strong>de</strong>r Firmenwertes wer<strong>de</strong>n nicht angesetzt.<br />
Zu<strong>de</strong>m wer<strong>de</strong>n keine latenten Steuern auf Differenzen zwischen<br />
<strong>de</strong>m steuerlichen Wertansatz an Tochterunternehmen<br />
o<strong>de</strong>r assoziierten Unternehmen und <strong>de</strong>m han<strong>de</strong>lsrechtlichen<br />
Wertansatz <strong>de</strong>s im Konzernabschluss bilanzierten Nettovermögens<br />
angesetzt.<br />
Zum 31. Dezember 2011 errechneten sich künftige Steuerbeund<br />
-entlastungen im Saldo aus Unterschie<strong>de</strong>n in <strong>de</strong>n Bilanzansätzen<br />
<strong>de</strong>r Han<strong>de</strong>lsbilanz und <strong>de</strong>r Steuerbilanz im Wesentlichen<br />
bei <strong>de</strong>n For<strong>de</strong>rungen und Verbindlichkeiten gegen verbun<strong>de</strong>ne<br />
Unternehmen, <strong>de</strong>n Vorräten und <strong>de</strong>n Pensionsrückstellungen.<br />
Bei <strong>de</strong>r Steuerberechnung für ergebniswirksame Konsolidierungsbuchungen<br />
nach § 306 HGB wur<strong>de</strong> grundsätzlich bei <strong>de</strong>r<br />
Schul<strong>de</strong>nkonsolidierung und bei <strong>de</strong>r Zwischengewinneliminierung<br />
ein konzerneinheitlicher Durchschnittssteuersatz von<br />
30 Prozent angesetzt, ansonsten wur<strong>de</strong>n unternehmensindividuelle<br />
Steuersätze zugrun<strong>de</strong> gelegt. Die Ermittlung <strong>de</strong>r latenten<br />
Steuern in <strong>de</strong>n Einzelabschlüssen erfolgte auf Basis unternehmensindividueller<br />
Steuersätze.