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Ambulante Versicherungszusätze im Vergleich Neutraler Test

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Rettungs- und Transportkosten<br />

Das zahlt die Grundversicherung<br />

In der obligatorischen Grundversicherung wird zwischen Rettungs- und Transportkosten unterschieden.<br />

Unter dem Begriff Rettung versteht man die Befreiung aus einer Notlage und den anschliessenden<br />

Nottransport ins Spital, zum Beispiel die Bergung eines Bergsteigers und den anschliessenden<br />

Transport mit einem Helikopter ins nächstgelegene Spital. An die Kosten einer Rettungsaktion in der<br />

Schweiz bezahlt die Grundversicherung die Hälfte, max<strong>im</strong>al 5’000 Fr. pro Kalenderjahr. Nicht vergütet<br />

werden jedoch die Suche nach einem Vermissten, die Bergung und Rettung von unverletzten<br />

Personen sowie die Bergung von Toten.<br />

Als Transportkosten gelten Kosten, die entstehen, wenn eine erkrankte Person zum Arzt oder ins<br />

Spital gebracht werden muss, um sich behandeln zu lassen, und dies aus medizinischen Gründen<br />

weder zu Fuss noch mit einem öffentlichen Verkehrsmittel möglich oder zumutbar ist. In der Regel<br />

sind das Transporte mit dem Ambulanzfahrzeug. Solche Kosten vergütet die Grundversicherung zur<br />

Hälfte, max<strong>im</strong>al aber bis zu 500 Fr. pro Jahr. Gemäss einem Urteil des höchsten Versicherungsgerichts<br />

muss die Grundversicherung auch Taxikosten bis zu diesem Betrag übernehmen, wenn der<br />

Gesundheitszustand des Patienten eine Reise zum Arzt mit den öffentlichen Transportmitteln nicht<br />

zulässt. Wer hingegen zu Fuss, mit dem Privatauto oder mit einem öffentlichen Verkehrsmittel zum<br />

Arzt bzw. ins Spital gehen kann, hat in der Regel keinen Anspruch auf Kostenübernahme.<br />

Wichtig: Wenn Sie aus medizinischen Gründen von einem Schweizer Spital in ein anderes verlegt<br />

werden müssen, zum Beispiel für spezielle Untersuchungen, sind die Kosten des Transports vollumfänglich<br />

durch die Grundversicherung gedeckt.<br />

Dafür ist der Krankenpflegezusatz nützlich<br />

In diesem Bereich sind die Leistungen der Grundversicherung nur spärlich. Insbesondere bei grösseren<br />

Rettungsaktionen können auch in der Schweiz Kosten entstehen, die durch die Grundversicherung<br />

nicht gedeckt sind. Zudem gehen 50% der Kosten für Rettungsaktionen und Transporte zu<br />

Lasten des Versicherten. Vollends ungenügend sind die Leistungen <strong>im</strong> Ausland: Rettungskosten <strong>im</strong><br />

Ausland werden nicht bezahlt. Ebenso wenig reichen die aus der Grundversicherung übernommenen<br />

500 Fr. für einen medizinisch bedingten Rücktransport vom Ausland in die Schweiz. Solche so<br />

genannten Repatriierungen kosten oft mehrere zehntausend Franken. Bei Auslandaufenthalten ist<br />

eine entsprechende Zusatzversicherung daher unerlässlich.<br />

Tipp!<br />

Ins Ausland sollten Sie sich nicht ohne einen ausreichenden Versicherungsschutz bei Krankheit oder<br />

Unfall begeben. Neben ungedeckten Arzt- und Spitalkosten drohen auch hohe Repatriierungskosten.<br />

Diese lassen sich etwa über den Abschluss einer befristeten Ferienversicherung bei der Krankenkasse<br />

abdecken. Wer mehrere Wochen pro Jahr <strong>im</strong> Ausland weilt, sollte einen ganzjährigen Auslandschutz<br />

bei der Krankenkasse beantragen. Repatriierungskosten – meistens jedoch keine Arzt- und Spitalkosten<br />

– sind auch bei den Auslandschutzbriefen der Automobilverbände oder den Jahres-Reiseversicherungen<br />

der Versicherungsgesellschaften gedeckt.<br />

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