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Ambulante Versicherungszusätze im Vergleich Neutraler Test

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Zahnbehandlungen<br />

Das zahlt die Grundversicherung<br />

Die Grundversicherung kommt nur für Zahnbehandlungen auf, wenn es sich um eine «schwere,<br />

nicht vermeidbare Erkrankung des Kausystems» handelt oder wenn sie die Folge einer schweren<br />

Allgemeinerkrankung sind. Die betreffenden Krankheiten sind in der Krankenpflege-Leistungsverordnung<br />

(KLV) abschliessend aufgezählt. Bezahlt wird zum Beispiel auch die vorgängige Behandlung<br />

der Zähne, um den erfolgreichen Verlauf einer Chemotherapie sicherzustellen. Nicht zuständig<br />

ist die Grundversicherung für das Löcherflicken und für Zahnfleischbehandlungen, die auf schlechte<br />

Mundhygiene zurückzuführen sind. Ebenso ausgeschlossen sind Amalgamsanierungen, in den<br />

meisten Fällen das Ziehen von Weisheitszähnen sowie Zahnfehlstellungskorrekturen (Spangen usw.),<br />

von denen viele Kinder und Jugendliche betroffen sind.<br />

Dafür ist der Krankenpflegezusatz nützlich<br />

Häufig kosten Behandlungen von Zahnfehlstellungen über Jahre hinweg Tausende von Franken und<br />

können das Haushaltbudget einer Familie arg strapazieren. Gemäss der Schweizerischen Zahnärzte-<br />

Gesellschaft (SSO) muss man für einfachere Zahnkorrekturen mit Kosten von ca. 4’000 Fr. über zwei<br />

Jahre verteilt rechnen. Bei schwierigeren Fällen betragen die Zahnarztkosten in ländlichen Gebieten<br />

bis 8’000 Fr. und in städtischen Gebieten bis 12’000 Fr. Diese Kosten verteilen sich in der Regel über<br />

zwei bis drei Jahre. Danach sind meist nur noch monatliche Kontrollen nötig, die in etwa 50 Fr.<br />

kosten. Bei komplizierten Kieferfehlstellungen können innert kurzer Zeit Behandlungskosten von<br />

über 15’000 Franken anfallen, da in solchen Fällen oft ein Chirurg hinzugezogen werden muss.<br />

Häufig übern<strong>im</strong>mt in derart schweren Fällen aber die staatliche Invalidenversicherung (IV) die<br />

Kosten.<br />

Tipps!<br />

1. Auf grosszügige Kostendeckung achten<br />

Eltern sollten für ihre Kinder eine möglichst hohe Versicherungsdeckung für Zahnstellungskorrekturen<br />

wählen, damit auch sehr schwierige Behandlungen ausreichend versichert sind.<br />

2. Bei ungenügenden Leistungen lohnt sich zusätzlich eine Zahnversicherung<br />

Die meisten Kassen übernehmen nur 50 oder 75% der Kosten für Zahnstellungskorrekturen. Sie<br />

müssen also 25 bzw. 50% der Kosten selber übernehmen. Und manche Kassen begrenzen die Kostenübernahme<br />

pro Kind zum Beispiel auf 10’000 Franken. Wer den Selbstbehalt reduzieren oder die<br />

Kostenübernahme der Kasse erweitern will, kann bei den meisten Kassen zusätzlich zum Krankenpflegezusatz<br />

eine Zahnversicherung abschliessen.<br />

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