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Ambulante Versicherungszusätze im Vergleich Neutraler Test

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Alternativmedizin<br />

Das zahlt die Grundversicherung<br />

Komplementärmedizinische Behandlungen gehören seit dem 1. Juli 2005 nicht mehr zu den Pflichtleistungen<br />

der Grundversicherung. Der Bundesrat Pascal Couchepin hat sie aus dem Grundleistungskatalog<br />

gestrichen. Dies betrifft die Homöopathie, die traditionelle chinesische Medizin, die anthroposophische<br />

Medizin, die Phytotherapie sowie die Neuraltherapie. Weiterhin kassenpflichtig bleibt<br />

die Akupunktur. Voraussetzung ist jedoch, dass sie von einem Arzt oder einer Ärztin mit anerkannter<br />

Zusatzausbildung angewandt wird. Etliche Medikamente, die für eine der fünf Therapieformen<br />

benötigt werden, bleiben auf der Spezialitätenliste. Sie werden damit – zumindest vorläufig – weiterhin<br />

von der Grundversicherung übernommen.<br />

Dafür ist der Krankenpflegezusatz nützlich<br />

Bisher brauchte nur eine Zusatzversicherung, wer auch komplementärmedizinische Behandlungen<br />

beanspruchen wollte, die nicht <strong>im</strong> Grundleistungskatalog enthalten waren, oder wenn man für diese<br />

Behandlungen nicht nur zugelassene Schulmediziner aufsuchen wollte. Seit Mitte 2005 benötigen<br />

auch Personen eine Zusatzversicherung, welche die in der Grundversicherung gestrichenen Behandlungsmethoden<br />

weiterhin nutzen möchten.<br />

Neu gibt es zwei Kategorien von Zusatzversicherungen für Alternativmedizin: Die herkömmlichen<br />

Zusatzversicherungen, die eine grosse Anzahl an verschiedenen Therapieformen und Therapeuten abdeckt,<br />

und ein Light-Angebot, das nur gerade jene fünf Methoden umfasst, die aus der Grundversicherung<br />

gestrichen wurden. Die meisten Krankenkassen haben nur die komplette Variante <strong>im</strong><br />

Angebot. Zusätzlich die Light-Variante bieten z.B. die Groupe Mutuel sowie die Helsana-Gruppe an.<br />

Nachteil der Light-Variante: Versicherte müssen wie bisher zu einem zugelassenen Schulmediziner<br />

mit Zusatzausbildung. Naturärzte und nichtärztliche Therapeuten sind hier wie bis anhin nicht zugelassen.<br />

Herkömmliche Zusatzversicherungen für Alternativmedizin lassen Heilbehandlungen auch bei nichtärztlichen<br />

Therapeuten zu, und die Zahl der zugelassenen Methoden liegt je nach Kasse bei über 100.<br />

Die fünf gestrichenen Methoden sind bei den allermeisten Zusatzversicherungen gedeckt. Nachteil:<br />

Diese Zusatzversicherungen sind entsprechend teurer.<br />

Tipp!<br />

Verlangen Sie eine Liste der Therapieformen und Therapeuten, welche die Krankenkasse bezahlt.<br />

Klären Sie auch ab, wie viele Therapiesitzungen pro Behandlung übernommen werden. Oft ist die<br />

Zahl der Sitzungen begrenzt. Die Kassen können ihre Liste der anerkannten Therapien und Therapeuten<br />

jederzeit ändern. Verlangen Sie <strong>im</strong>mer eine schriftliche Bestätigung für die Kostenübernahme,<br />

bevor Sie eine Therapie beginnen.<br />

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