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Ambulante Versicherungszusätze im Vergleich Neutraler Test

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Brillen und Kontaktlinsen<br />

Das zahlt die Grundversicherung<br />

Die obligatorische Grundversicherung bezahlt periodisch Beiträge an Brillengläser und Kontaktlinsen<br />

– nicht aber an das Brillengestell. Erwachsene erhalten aus der Grundversicherung pro fünf<br />

Jahre 180 Fr., Kinder bis 18 Jahren 180 Fr. pro Jahr. Je nachdem ist für die Kostenübernahme der<br />

Besuch eines Augenarztes nötig (siehe nachfolgende Tabelle).<br />

Kostenbeitrag aus der Grundversicherung<br />

Bei sehr starken Sehfehlern oder bei Vorliegen best<strong>im</strong>mter Erkrankungen bezahlt die obligatorische<br />

Grundversicherung auch höhere Beiträge als die gesetzlich vorgesehenen (bis zu 630 Fr. pro Auge).<br />

Fragen Sie Ihren Augenarzt oder die Krankenkasse.<br />

Der Kostenbeitrag aus der Grundversicherung ist wie die übrigen Leistungen franchisepflichtig.<br />

Fallen also <strong>im</strong> Jahr des Bezuges keine weiteren Arzt- oder Spitalrechnungen an, müssen Sie die<br />

Kosten <strong>im</strong> Umfang der gewählten Franchise zunächst selber übernehmen.<br />

Dafür ist der Krankenpflegezusatz nützlich<br />

Über eine entsprechende Zusatzversicherung leisten die Krankenkassen zusätzliche Kostenbeiträge an<br />

Brillen und Kontaktlinsen. Oft wird auf ein augenärztliches Rezept verzichtet; es genügt ein Besuch<br />

be<strong>im</strong> Optiker.<br />

Tipp!<br />

Die Kostenbeiträge der Krankenkassen sind gering. Der Abschluss einer Zusatzversicherung lohnt<br />

sich meistens nur, wenn Sie neben dem Beitrag an Brillen oder Kontaktlinsen noch weitere Leistungen<br />

beanspruchen.<br />

6<br />

Alter<br />

Bis zum<br />

18. Altersjahr<br />

Ab dem<br />

19. Altersjahr<br />

Leistungen<br />

180 Fr. pro Jahr<br />

180 Fr. alle<br />

fünf Jahre<br />

Bedingungen<br />

Jeweils mit ärztlicher Verordnung<br />

Erste Verordnung vom Arzt, danach genügt<br />

ein Sehtest be<strong>im</strong> Optiker

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