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Ambulante Versicherungszusätze im Vergleich Neutraler Test

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Medikamente<br />

Das zahlt die Grundversicherung<br />

Von der obligatorischen Grundversicherung werden die Kosten für Medikamente übernommen,<br />

die von einem Arzt oder einer Ärztin verschrieben werden – vorausgesetzt, sie sind in der so genannten<br />

Spezialitätenliste aufgeführt. Die Spezialitätenliste wird laufend dem medizinischen Fortschritt<br />

angepasst. Die jeweils aktuelle Liste können Sie <strong>im</strong> Internet unter www.bag.admin.ch abrufen.<br />

Hinweis: Seit dem 1. Januar 2001 können die Apothekerinnen und Apotheker anstelle der Originalpräparate<br />

so genannte Generika abgeben, sofern die Ärztin oder der Arzt nicht ausdrücklich ein<br />

Originalmedikament verschrieben hat. Generika sind qualitativ gleichwertige Kopien von Originalmedikamenten,<br />

deren Patentschutz abgelaufen ist. Sie enthalten die gleichen Wirkstoffe, sind aber<br />

deutlich billiger als die Originale.<br />

Unter www.pro-generika.ch oder www.nachahmer.ch können Sie prüfen, ob für ein best<strong>im</strong>mtes<br />

Medikament ein Generika auf dem Markt ist. Ein schriftlicher Ratgeber zum Thema Generika ist bei<br />

der Stiftung für Konsumentenschutz erhältlich (Tel. 031 370 24 24). Auch die meisten Kassen führen<br />

Listen mit den bekanntesten Generika.<br />

Dafür ist der Krankenpflegezusatz nützlich<br />

Es gibt eine Reihe von Medikamenten, welche die Kriterien für eine Zulassung in die amtliche<br />

Spezialitätenliste (noch) nicht erfüllen und die dennoch von den Krankenkassen über eine entsprechende<br />

Zusatzversicherung unter dem Begriff «nichtkassenpflichtige Medikamente» vergütet werden.<br />

Voraussetzung ist jedoch, dass das Medikament vom Arzt verschrieben wird und oft auch, dass es<br />

be<strong>im</strong> Schweizerischen Heilmittelinstitut (Swissmedic) für die betreffende Indikation registriert ist.<br />

Die Kassen führen Listen der von ihnen anerkannten Medikamente; diese sind jedoch keinesfalls einheitlich.<br />

Tipp!<br />

1. Fragen Sie Ihren Arzt, ob das verschriebene Medikament in der Spezialitätenliste aufgeführt ist<br />

Wenn Ihnen Ihr Arzt in der Praxis oder <strong>im</strong> Spital ein nichtkassenpflichtiges Medikament verschreibt<br />

oder verabreicht, muss er Sie gemäss Gesetz darüber informieren. Sonst haftet er für die Kosten, die<br />

Ihre Krankenkasse nicht übern<strong>im</strong>mt. Kaum jemand wird aber seinen Arzt oder seine Ärztin für die<br />

ungenügende Aufklärung belangen. Sie fragen also am besten nach, bevor Ihr Arzt Ihnen ein Medikament<br />

verschreibt.<br />

2. Bestehen Sie auf einem günstigeren Generikum<br />

Schreibt der Arzt das Kürzel «sic» auf das Rezept, darf die Apotheke kein günstigeres Generikum<br />

abgeben. Falls für das verschriebene Präparat ein Generikum erhältlich wäre, sollten Sie Ihren Arzt<br />

fragen, weshalb er die Abgabe des Originalpräparats verlangt.<br />

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