Handbuch - Mecklenburgische Seenplatte
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Nutzungsbereiche und Räume<br />
3. Zugang zu den Zimmern und zum Speisebereich<br />
B = Gäste, die auf den Rollstuhl angewiesen sind<br />
3.1 Der Zugang zu den Zimmern muss stufenlos sein.<br />
Als Alternative kann der Zugang der oben genannten Bereiche auch über eine<br />
Rampe mit einer Steigung von maximal 6 % (= max. 6 cm auf einen Meter, Beispiel:<br />
eine Stufe von 18 cm Höhe entspricht einer Rampe von 3 Metern Länge) oder über<br />
einen Aufzug geführt werden.<br />
3.2 Die lichte / freie Durchgangsbreite der Türen, die zu den Zimmern führen und die sich<br />
in den Zimmern befinden muss mindestens 90 cm betragen.<br />
3.3 Der Zugang zum Speisebereich muss stufenlos sein.<br />
Als Alternative kann der Zugang zu dem Speisebereich auch über eine Rampe mit<br />
einer Steigung von maximal 6 % (= max. 6 cm auf einen Meter, Beispiel: eine Stufe<br />
von 18 cm Höhe entspricht einer Rampe von 3 Metern Länge) oder über einen<br />
Aufzug geführt werden.<br />
3.4 Die lichte / freie Durchgangsbreite der Türen zu dem Speisesaal muss mindestens 90<br />
cm betragen.<br />
C = Sehbehinderte und blinde Gäste<br />
Zu 3. Farblich kontrastreiche Gestaltung<br />
3.1 Es sollen Eingänge, Durchgänge (z.B. Flurverengungen) und Türen, wie auch<br />
Türrahmen von ihrer Umgebung farblich kontrastreich abgesetzt werden.<br />
Sehbehinderte Gäste „merken“ sich markante Kontraste um sich zurechtzufinden. Sie<br />
können z. B. eine weiße Türe mit weißem Türrahmen in einer hellen oder weißen<br />
Wandfläche nicht erkennen.<br />
Als Farbbeispiel könnte folgendes gelten:<br />
Schwarz, Purpur, blau oder rot - auf - weiß oder auch schwarz, Purpur oder blau - auf<br />
- gelb sowie weiß, Purpur, cyan, grün oder gelb - auf - schwarz<br />
3.2 Sind Ganzglastüren eingebaut, sollten sie im „Sichtbereich“ mit Kontraststreifen<br />
versehen werden. Es ist auch auf die Sichtbarkeit für kleinwüchsige Menschen und<br />
Kinder zu achten.<br />
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