05.03.2013 Aufrufe

Handbuch - Mecklenburgische Seenplatte

Handbuch - Mecklenburgische Seenplatte

Handbuch - Mecklenburgische Seenplatte

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

In Kategorie C werden die Anforderungen und Bedürfnisse von blinden Gästen und<br />

solchen mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. mit nur noch einem geringen<br />

Sehrest zusammengefasst. Wesentliche Voraussetzungen für die barrierefreie<br />

Nutzung der gebauten Umwelt stellen für diesen Personenkreis die taktile<br />

Orientierung und/oder die visuell kontrastreiche Gestaltung aller Nutzungsbereiche<br />

dar.<br />

Kategorie D umfasst die Gäste, deren Hörvermögen ganz oder teilweise<br />

eingeschränkt ist. Entscheidend für diese Nutzergruppe kann sowohl die<br />

Unterstützung der sprachlichen Verständigung, bspw. mittels einer induktiven<br />

Höranlage, als auch die Möglichkeit der Information und Kommunikation ohne<br />

unmittelbaren lautsprachlichen Austausch sein.<br />

Kategorie E fasst die Anforderungen aller genannten vier Nutzergruppen<br />

zusammen. Mit ihr werden behinderte Gäste darüber informiert, dass ein hohes Maß<br />

an Barrierefreiheit für alle Personengruppen realisiert wurde.<br />

Die neuen i(Infomations)-Kategorien<br />

Die Erfahrungen, die die Zielvereinbarungspartner seit 2005 in Bezug auf die<br />

Umsetzung ihrer Vereinbarung sammeln konnten, haben ein wesentliches Problem<br />

zum Vorschein gebracht: Viele Beherbergungsbetriebe, die sich um Barrierefreiheit<br />

bemühen und ihre Angebote in eine der genannten Kategorien einordnen möchten,<br />

stehen vor der Situation, dass sie zwar einen Großteil der Anforderungen erfüllen,<br />

aber eben nicht alle.<br />

Da die Zielvereinbarung insbesondere der Informationsvermittlung für behinderte<br />

Gäste dient, erschien es den Zielvereinbarungspartnern daher angebracht, einen<br />

Weg zu finden, auch solche Angebote standardisiert erfassen und für die<br />

zuverlässige Information behinderter Kunden nutzen zu können.<br />

Zukünftig sollen nunmehr Betreiber auch dann ihre Angebote entsprechend den<br />

Kriterien der Zielvereinbarung bewerben können, wenn sie lediglich wesentliche<br />

Grundvoraussetzungen in Bezug auf Barrierefreiheit erfüllen. Dann können sie eines<br />

der Piktogramme, die die o. g. Kategorien ausweisen, mit dem Zusatz „i“ (für<br />

Information) führen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, die Abweichungen zu der<br />

6

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!