Handbuch - Mecklenburgische Seenplatte
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In Kategorie C werden die Anforderungen und Bedürfnisse von blinden Gästen und<br />
solchen mit eingeschränktem Sehvermögen bzw. mit nur noch einem geringen<br />
Sehrest zusammengefasst. Wesentliche Voraussetzungen für die barrierefreie<br />
Nutzung der gebauten Umwelt stellen für diesen Personenkreis die taktile<br />
Orientierung und/oder die visuell kontrastreiche Gestaltung aller Nutzungsbereiche<br />
dar.<br />
Kategorie D umfasst die Gäste, deren Hörvermögen ganz oder teilweise<br />
eingeschränkt ist. Entscheidend für diese Nutzergruppe kann sowohl die<br />
Unterstützung der sprachlichen Verständigung, bspw. mittels einer induktiven<br />
Höranlage, als auch die Möglichkeit der Information und Kommunikation ohne<br />
unmittelbaren lautsprachlichen Austausch sein.<br />
Kategorie E fasst die Anforderungen aller genannten vier Nutzergruppen<br />
zusammen. Mit ihr werden behinderte Gäste darüber informiert, dass ein hohes Maß<br />
an Barrierefreiheit für alle Personengruppen realisiert wurde.<br />
Die neuen i(Infomations)-Kategorien<br />
Die Erfahrungen, die die Zielvereinbarungspartner seit 2005 in Bezug auf die<br />
Umsetzung ihrer Vereinbarung sammeln konnten, haben ein wesentliches Problem<br />
zum Vorschein gebracht: Viele Beherbergungsbetriebe, die sich um Barrierefreiheit<br />
bemühen und ihre Angebote in eine der genannten Kategorien einordnen möchten,<br />
stehen vor der Situation, dass sie zwar einen Großteil der Anforderungen erfüllen,<br />
aber eben nicht alle.<br />
Da die Zielvereinbarung insbesondere der Informationsvermittlung für behinderte<br />
Gäste dient, erschien es den Zielvereinbarungspartnern daher angebracht, einen<br />
Weg zu finden, auch solche Angebote standardisiert erfassen und für die<br />
zuverlässige Information behinderter Kunden nutzen zu können.<br />
Zukünftig sollen nunmehr Betreiber auch dann ihre Angebote entsprechend den<br />
Kriterien der Zielvereinbarung bewerben können, wenn sie lediglich wesentliche<br />
Grundvoraussetzungen in Bezug auf Barrierefreiheit erfüllen. Dann können sie eines<br />
der Piktogramme, die die o. g. Kategorien ausweisen, mit dem Zusatz „i“ (für<br />
Information) führen. Im Gegenzug sind sie verpflichtet, die Abweichungen zu der<br />
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