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Wie fahren wir besser? - Verbandsgemeinde Wallhalben

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<strong>Wallhalben</strong> - 11 - Ausgabe 41/2011<br />

SCHMITSHAUSEN<br />

Ortsbürgermeister: Willi Hunsicker<br />

Sprechstunde nach tel. Vereinbarung, Tel. 06375/307<br />

AMTLICHE MITTEILUNGEN<br />

Haushaltssatzung der<br />

Ortsgemeinde Schmitshausen<br />

für die Jahre 2011 und 2012 vom 30.09.2011<br />

Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />

in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), folgende<br />

Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch<br />

die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde vom<br />

22.09.2011 hiermit bekannt gemacht <strong>wir</strong>d:<br />

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />

Festgesetzt werden 2011 2012<br />

1. Im Ergebnishaushalt<br />

der Gesamtbetrag<br />

der Erträge auf 352.928,— € 348.109,— €<br />

der Gesamtbetrag der<br />

Aufwendungen auf 448.467,— € 400.716,— €<br />

der Jahresfehlbetrag auf 95.539,— € 52.607,— €<br />

2. Im Finanzhaushalt<br />

die ordentlichen<br />

Einzahlungen auf 312.203,— € 307.620,— €<br />

die ordentlichen<br />

Auszahlungen auf 383.606,— € 336.022,— €<br />

der Saldo der ordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf - 71.403,— € - 28.402,— €<br />

die außerordentlichen<br />

Einzahlungen auf 0,— € 0,— €<br />

die außerordentlichen<br />

Auszahlungen auf 0,— € 0,— €<br />

der Saldo der außerordentlichen<br />

Ein- und Auszahlungen auf 0,— € 0,— €<br />

die Einzahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 570.450,— € 42.200,— €<br />

die Auszahlungen aus<br />

Investitionstätigkeit auf 862.225,— € 0,— €<br />

d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen<br />

aus Investitionstätigkeit auf - 291.775,— € + 42.200,— €<br />

die Einzahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 367.778,— € 9.586,— €<br />

die Auszahlungen aus<br />

Finanzierungstätigkeit auf 4.600,— € 23.384,— €<br />

d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen<br />

a. Finanzierungstätigkeit auf + 363.178,— € - 13.798,— €<br />

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite deren Aufnahme zur Finanzierung<br />

von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />

erforderlich ist, <strong>wir</strong>d festgesetzt für<br />

zinslose Kredite auf 0,— € 0,— €<br />

verzinste Kredite auf 270.000,— € 0,— €<br />

zusammen auf 270.000,— € 0,— €<br />

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />

§ 4 Steuersätze<br />

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />

- Grundsteuer A (für land- und<br />

forst<strong>wir</strong>tschaftliche Betriebe) auf 285 v.H. 285 v.H.<br />

- Grundsteuer B (für Grundstücke) auf 325 v.H. 325 v.H.<br />

- Gewerbesteuer auf 350 v.H. 350 v.H.<br />

Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />

gehalten werden:<br />

a) nach § 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung<br />

- für den ersten Hund 36,— € 36,— €<br />

- für den zweiten Hund 48,— € 48,— €<br />

- für jeden weiteren Hund 72,— € 72,— €<br />

b) nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)<br />

- für den ersten gefährlichen Hund 432,— € 432,— €<br />

- für den zweiten gefährlichen Hund 576,— € 576,— €<br />

- für jeden weiteren gefährlichen Hund 864,— € 864,— €<br />

§ 5 Gebühren und Beiträge<br />

Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />

nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />

(GVBl. S. 175), werden für 2011/2012 wie folgt festgesetzt:<br />

Wirtschaftswegebeitrag 15,— €/ha 15,— €/ha<br />

§ 6 Eigenkapital<br />

Voraussichtlicher Stand<br />

des Eigenkapitals zum 31.12.2009 1.747.886,— EUR<br />

Voraussichtlicher Stand<br />

des Eigenkapitals zum 31.12.2010 1.738.267,— EUR<br />

Voraussichtlicher Stand<br />

des Eigenkapitals zum 31.12.2011 1.717.189,— EUR<br />

Voraussichtlicher Stand<br />

des Eigenkapitals zum 31.12.2012 1.695.859,— EUR<br />

§ 7 Wertgrenze für Investitionen<br />

Alle Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />

Schmitshausen, den 26.09.2011<br />

(Hunsicker)<br />

Ortsbürgermeister<br />

Hinweis:<br />

I.<br />

Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2011/2012<br />

<strong>wir</strong>d hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />

Die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:<br />

Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmitshausen in seiner Sitzung<br />

vom 10.08.2011 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre<br />

2011 und 2012 <strong>wir</strong>d gemäß §§ 95 Abs. 4, 118 und 119 GemO<br />

hinsichtlich eines Teilbetrages in Höhe von 193.000,— EUR der<br />

für 2011 festgesetzten Investitionskredite staatsaufsichtlich genehmigt.<br />

Die Entscheidung über die Genehmigung eines weiteren, für 2011<br />

festgesetzten Teilbetrages in Höhe von 77.000,— EUR, <strong>wir</strong>d vorläufig<br />

zurückgestellt. Diesbezüglich besteht noch Aufklärungsbedarf.<br />

Die Kreditgenehmigung erfolgt im Wege einer Ausnahme nach der<br />

VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO, da die beabsichtigte Kreditaufnahme<br />

nicht in Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde<br />

Schmitshausen steht. Die Kreditgenehmigung ergeht unter<br />

folgender Auflage: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind<br />

zum 01.01.2012 zumindest auf die Nivellierungssätze des § 13 LFAG<br />

festzusetzen. Die Einzelgenehmigung der Kredite behalten <strong>wir</strong> uns<br />

gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO vor. Der unausgeglichene Haushalt<br />

der Haushaltsjahre 2011 und 2012 <strong>wir</strong>d gemäß §§ 93 Abs. 4 und 121<br />

GemO wegen Rechtsverletzung beanstandet.<br />

II.<br />

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem<br />

17.10.2011 bis Dienstag, den 25.10.2011 während der Dienststunden<br />

montags, dienstags und donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und von<br />

13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr und von<br />

13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr in der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung in 66917 <strong>Wallhalben</strong>, Hauptstr. 26,<br />

Zimmer Nr. 203, öffentlich aus.<br />

III.<br />

Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung <strong>wir</strong>d darauf hingewiesen,<br />

dass Satzungen die unter Verletzung von Ver<strong>fahren</strong>s- oder Formvorschriften<br />

der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung<br />

zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />

als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />

Dies gilt nicht, wenn<br />

1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />

die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />

verletzt worden sind oder<br />

2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />

Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Ver<strong>fahren</strong>s-<br />

oder Formvorschriften gegenüber der Verbands-/Gemeindeverwaltung<br />

unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />

begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.<br />

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,<br />

so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />

diese Verletzung geltend machen.<br />

<strong>Wallhalben</strong>, den 30.09.2011<br />

(Martin)<br />

Bürgermeister

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