Wie fahren wir besser? - Verbandsgemeinde Wallhalben
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<strong>Wallhalben</strong> - 11 - Ausgabe 41/2011<br />
SCHMITSHAUSEN<br />
Ortsbürgermeister: Willi Hunsicker<br />
Sprechstunde nach tel. Vereinbarung, Tel. 06375/307<br />
AMTLICHE MITTEILUNGEN<br />
Haushaltssatzung der<br />
Ortsgemeinde Schmitshausen<br />
für die Jahre 2011 und 2012 vom 30.09.2011<br />
Der Gemeinderat hat aufgrund von § 95 Gemeindeordnung Rheinland-Pfalz<br />
in der Fassung vom 31. Januar 1994 (GVBl. S. 153), folgende<br />
Haushaltssatzung beschlossen, die nach Genehmigung durch<br />
die Kreisverwaltung Südwestpfalz als Aufsichtsbehörde vom<br />
22.09.2011 hiermit bekannt gemacht <strong>wir</strong>d:<br />
§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt<br />
Festgesetzt werden 2011 2012<br />
1. Im Ergebnishaushalt<br />
der Gesamtbetrag<br />
der Erträge auf 352.928,— € 348.109,— €<br />
der Gesamtbetrag der<br />
Aufwendungen auf 448.467,— € 400.716,— €<br />
der Jahresfehlbetrag auf 95.539,— € 52.607,— €<br />
2. Im Finanzhaushalt<br />
die ordentlichen<br />
Einzahlungen auf 312.203,— € 307.620,— €<br />
die ordentlichen<br />
Auszahlungen auf 383.606,— € 336.022,— €<br />
der Saldo der ordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf - 71.403,— € - 28.402,— €<br />
die außerordentlichen<br />
Einzahlungen auf 0,— € 0,— €<br />
die außerordentlichen<br />
Auszahlungen auf 0,— € 0,— €<br />
der Saldo der außerordentlichen<br />
Ein- und Auszahlungen auf 0,— € 0,— €<br />
die Einzahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 570.450,— € 42.200,— €<br />
die Auszahlungen aus<br />
Investitionstätigkeit auf 862.225,— € 0,— €<br />
d. Saldo d. Ein- und Auszahlungen<br />
aus Investitionstätigkeit auf - 291.775,— € + 42.200,— €<br />
die Einzahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 367.778,— € 9.586,— €<br />
die Auszahlungen aus<br />
Finanzierungstätigkeit auf 4.600,— € 23.384,— €<br />
d. Saldo d. Ein- u. Auszahlungen<br />
a. Finanzierungstätigkeit auf + 363.178,— € - 13.798,— €<br />
§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite<br />
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite deren Aufnahme zur Finanzierung<br />
von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen<br />
erforderlich ist, <strong>wir</strong>d festgesetzt für<br />
zinslose Kredite auf 0,— € 0,— €<br />
verzinste Kredite auf 270.000,— € 0,— €<br />
zusammen auf 270.000,— € 0,— €<br />
§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen<br />
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.<br />
§ 4 Steuersätze<br />
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:<br />
- Grundsteuer A (für land- und<br />
forst<strong>wir</strong>tschaftliche Betriebe) auf 285 v.H. 285 v.H.<br />
- Grundsteuer B (für Grundstücke) auf 325 v.H. 325 v.H.<br />
- Gewerbesteuer auf 350 v.H. 350 v.H.<br />
Die Hundesteuer beträgt für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes<br />
gehalten werden:<br />
a) nach § 5 Abs. 1 der Hundesteuersatzung<br />
- für den ersten Hund 36,— € 36,— €<br />
- für den zweiten Hund 48,— € 48,— €<br />
- für jeden weiteren Hund 72,— € 72,— €<br />
b) nach § 5 Abs. 2 der Hundesteuersatzung (gefährliche Hunde)<br />
- für den ersten gefährlichen Hund 432,— € 432,— €<br />
- für den zweiten gefährlichen Hund 576,— € 576,— €<br />
- für jeden weiteren gefährlichen Hund 864,— € 864,— €<br />
§ 5 Gebühren und Beiträge<br />
Die Sätze der Gebühren und Beiträge für ständige Gemeindeeinrichtungen<br />
nach dem Kommunalabgabengesetz vom 20. Juni 1995<br />
(GVBl. S. 175), werden für 2011/2012 wie folgt festgesetzt:<br />
Wirtschaftswegebeitrag 15,— €/ha 15,— €/ha<br />
§ 6 Eigenkapital<br />
Voraussichtlicher Stand<br />
des Eigenkapitals zum 31.12.2009 1.747.886,— EUR<br />
Voraussichtlicher Stand<br />
des Eigenkapitals zum 31.12.2010 1.738.267,— EUR<br />
Voraussichtlicher Stand<br />
des Eigenkapitals zum 31.12.2011 1.717.189,— EUR<br />
Voraussichtlicher Stand<br />
des Eigenkapitals zum 31.12.2012 1.695.859,— EUR<br />
§ 7 Wertgrenze für Investitionen<br />
Alle Investitionen sind im jeweiligen Teilhaushalt einzeln darzustellen.<br />
Schmitshausen, den 26.09.2011<br />
(Hunsicker)<br />
Ortsbürgermeister<br />
Hinweis:<br />
I.<br />
Die vorstehende Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2011/2012<br />
<strong>wir</strong>d hiermit öffentlich bekannt gemacht.<br />
Die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde hat folgenden Wortlaut:<br />
Die vom Gemeinderat der Ortsgemeinde Schmitshausen in seiner Sitzung<br />
vom 10.08.2011 beschlossene Haushaltssatzung für die Haushaltsjahre<br />
2011 und 2012 <strong>wir</strong>d gemäß §§ 95 Abs. 4, 118 und 119 GemO<br />
hinsichtlich eines Teilbetrages in Höhe von 193.000,— EUR der<br />
für 2011 festgesetzten Investitionskredite staatsaufsichtlich genehmigt.<br />
Die Entscheidung über die Genehmigung eines weiteren, für 2011<br />
festgesetzten Teilbetrages in Höhe von 77.000,— EUR, <strong>wir</strong>d vorläufig<br />
zurückgestellt. Diesbezüglich besteht noch Aufklärungsbedarf.<br />
Die Kreditgenehmigung erfolgt im Wege einer Ausnahme nach der<br />
VV Nr. 4.1.3 zu § 103 GemO, da die beabsichtigte Kreditaufnahme<br />
nicht in Einklang mit der dauernden Leistungsfähigkeit der Ortsgemeinde<br />
Schmitshausen steht. Die Kreditgenehmigung ergeht unter<br />
folgender Auflage: Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind<br />
zum 01.01.2012 zumindest auf die Nivellierungssätze des § 13 LFAG<br />
festzusetzen. Die Einzelgenehmigung der Kredite behalten <strong>wir</strong> uns<br />
gemäß § 103 Abs. 4 Nr. 2 GemO vor. Der unausgeglichene Haushalt<br />
der Haushaltsjahre 2011 und 2012 <strong>wir</strong>d gemäß §§ 93 Abs. 4 und 121<br />
GemO wegen Rechtsverletzung beanstandet.<br />
II.<br />
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom Montag, dem<br />
17.10.2011 bis Dienstag, den 25.10.2011 während der Dienststunden<br />
montags, dienstags und donnerstags 08.00 bis 12.00 Uhr und von<br />
13.30 Uhr bis 16.00 Uhr, mittwochs 08.00 bis 12.00 Uhr und von<br />
13.30 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 08.00 bis 12.00 Uhr in der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung in 66917 <strong>Wallhalben</strong>, Hauptstr. 26,<br />
Zimmer Nr. 203, öffentlich aus.<br />
III.<br />
Gemäß § 24 Abs. 6 der Gemeindeordnung <strong>wir</strong>d darauf hingewiesen,<br />
dass Satzungen die unter Verletzung von Ver<strong>fahren</strong>s- oder Formvorschriften<br />
der Gemeindeordnung oder aufgrund der Gemeindeordnung<br />
zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung<br />
als von Anfang an gültig zustande gekommen.<br />
Dies gilt nicht, wenn<br />
1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung,<br />
die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung<br />
verletzt worden sind oder<br />
2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den<br />
Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung von Ver<strong>fahren</strong>s-<br />
oder Formvorschriften gegenüber der Verbands-/Gemeindeverwaltung<br />
unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung<br />
begründen soll schriftlich geltend gemacht hat.<br />
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht,<br />
so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann<br />
diese Verletzung geltend machen.<br />
<strong>Wallhalben</strong>, den 30.09.2011<br />
(Martin)<br />
Bürgermeister