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Wie fahren wir besser? - Verbandsgemeinde Wallhalben

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<strong>Wallhalben</strong> - 9 - Ausgabe 41/2011<br />

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ab 16.00 Uhr kommen<br />

und sich einzeln beraten lassen. Es werden 2 Mitarbeiter/innen der<br />

Firma Inexio vor Ort sein, die beide getrennt für Beratungsgespräche<br />

zur Verfügung stehen. Die Bürgerinnen und Bürger können getrennt<br />

an den einzelnen Tischen Verträge ausfüllen und bei Bedarf nacheinander<br />

Fragen an die Mitarbeiter/innen stellen. Wichtig ist, dass die<br />

Bürgerinnen und Bürger wissen wie lange ihr derzeitiger Vertrag noch<br />

läuft und bei ISDN-Anschlüssen, welche Telefonnummern sie haben.<br />

Diese Angaben werden unbedingt benötigt, um die Formulare richtig<br />

auszufüllen. Wir bitten die Vermieter ihre amerikanischen Mieter über<br />

diese Veranstaltung zu informieren und ggf. bei Interesse zu dieser<br />

Veranstaltung zwecks Übersetzung zu begleiten. Falls Sie sich im<br />

Vorab schon informieren möchten, schauen Sie einfach im Internet<br />

unter www.myquix.de oder informieren Sie sich unter der kostenlosen<br />

Rufnummer 0800-7849375.<br />

(Gießen) (Martin)<br />

Ortsbürgermeister Bürgermeister<br />

KNOPP-LABACH<br />

Ortsbürgermeister: Emil Schneider<br />

Sprechstunde nach tel. Vereinbarung, Tel. 06375/1393<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />

67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12, Telefon: 0631-36740, Telefax:<br />

0631-3674255, Internet: www.dlr.rlp.de<br />

DLR Westpfalz<br />

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde<br />

Beschleunigtes Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong> Martinshöhe<br />

Aktenzeichen: 21894-HA11.5.<br />

Schlussfeststellung des Beschleunigten<br />

Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong>s Martinshöhe gemäß<br />

§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />

I. Feststellung des Abschlusses des Beschleunigten Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong>s<br />

Martinshöhe<br />

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Beschleunigte Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong><br />

Martinshöhe durch folgende Feststellung ab:<br />

Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist be<strong>wir</strong>kt. Den Beteiligten<br />

stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Beschleunigten Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong><br />

hätten berücksichtigt werden müssen. Die<br />

Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.<br />

II. Hinweise<br />

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft<br />

ist das Beschleunigte Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong><br />

beendet.<br />

Gründe<br />

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG liegen<br />

vor. Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher<br />

und rechtlicher Hinsicht be<strong>wir</strong>kt. Insbesondere sind alle Anträge,<br />

Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt. Das Grundbuch wurde<br />

nach den Ergebnissen der Beschleunigten Zusammenlegung berichtigt.<br />

Die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters<br />

wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt. Die neu<br />

geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind dem jeweils<br />

Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.<br />

Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind<br />

nicht bekannt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde ordnungsgemäß<br />

abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand <strong>wir</strong>d nach<br />

Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Martinshöhe<br />

zur Unterhaltung der neu geschaffenen landespflegerischen Anlagen<br />

zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst. Mit der Unanfechtbarkeit<br />

der Schlussfeststellung ist das Beschleunigte<br />

Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong> beendet und die Teilnehmergemeinschaft<br />

erloschen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Feststellung kann<br />

innerhalb eines Monats ab dem ersten Tag der Bekanntgabe Widerspruch<br />

erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift<br />

bei dem Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz,<br />

Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Neumühle 8,<br />

67728 Münchweiler/A oder wahlweise bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion,<br />

- Obere Flurbereinigungsbehörde - Willy-Brandt-Platz<br />

3, 54290 Trier einzulegen. Bei schriftlicher Einlegung des Widerspruches<br />

ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt, wenn der Widerspruch noch<br />

vor dem Ablauf der Frist bei einer der oben genannten Behörden eingegangen<br />

ist.<br />

Hinweis:<br />

Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.<br />

Im Auftrag<br />

Willi Junk<br />

KRÄHENBERG<br />

Ortsbürgermeister: Thomas Martin<br />

Sprechstunde n. tel. Vereinb., Tel. 06337/209750 o. 06337/6584<br />

ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNGEN<br />

Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum<br />

67655 Kaiserslautern, Fischerstraße 12, Telefon: 0631-36740, Telefax:<br />

0631-3674255, Internet: www.dlr.rlp.de<br />

DLR Westpfalz<br />

Flurbereinigungs- und Siedlungsbehörde<br />

Beschleunigtes Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong> Martinshöhe<br />

Aktenzeichen: 21894-HA11.5.<br />

Schlussfeststellung des Beschleunigten<br />

Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong>s Martinshöhe gemäß<br />

§ 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)<br />

I. Feststellung des Abschlusses des Beschleunigten Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong>s<br />

Martinshöhe<br />

Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Beschleunigte Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong><br />

Martinshöhe durch folgende Feststellung<br />

ab: Die Ausführung nach dem Zusammenlegungsplan ist be<strong>wir</strong>kt. Den<br />

Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Beschleunigten<br />

Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong> hätten berücksichtigt werden müssen.<br />

Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen.<br />

II. Hinweise<br />

Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft<br />

ist das Beschleunigte Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong><br />

beendet.<br />

Gründe<br />

Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 FlurbG<br />

liegen vor.<br />

Die Ausführung des Zusammenlegungsplanes ist in tatsächlicher und<br />

rechtlicher Hinsicht be<strong>wir</strong>kt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche<br />

und Klagen der Beteiligten erledigt. Das Grundbuch wurde<br />

nach den Ergebnissen der Beschleunigten Zusammenlegung berichtigt.<br />

Die Daten zur Berichtigung des amtlichen Liegenschaftskatasters<br />

wurden der Vermessungs- und Katasterverwaltung übersandt. Die<br />

neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind<br />

dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben<br />

worden. Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen<br />

hätte, sind nicht bekannt. Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft<br />

wurde ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand<br />

<strong>wir</strong>d nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der<br />

Ortsgemeinde Martinshöhe zur Unterhaltung der neu geschaffenen<br />

landespflegerischen Anlagen zweckgebunden übergeben und die<br />

Kasse aufgelöst. Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist<br />

das Beschleunigte Zusammenlegungsver<strong>fahren</strong> beendet und die Teilnehmergemeinschaft<br />

erloschen. Rechtsbehelfsbelehrung<br />

Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats ab dem ersten<br />

Tag der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch<br />

ist schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Dienstleistungszentrum<br />

Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655<br />

Kaiserslautern oder Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR<br />

Westpfalz, Neumühle 8, 67728 Münchweiler/A oder wahlweise bei der<br />

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, - Obere Flurbereinigungsbehörde<br />

- Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier einzulegen. Bei schriftlicher<br />

Einlegung des Widerspruches ist die Widerspruchsfrist nur gewahrt,<br />

wenn der Widerspruch noch vor dem Ablauf der Frist bei einer<br />

der oben genannten Behörden eingegangen ist.<br />

Hinweis:<br />

Der Widerspruch kann nicht per E-Mail eingelegt werden.<br />

Im Auftrag<br />

Willi Junk

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