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Niederschrift (öff. Teil) - Verbandsgemeinde Jockgrim

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NIEDERSCHRIFT<br />

Seite: 1<br />

07.03.2012<br />

zur <strong>öff</strong>entlichen/nicht<strong>öff</strong>entlichen Sitzung des Gemeinderates Neupotz am 07.03.2012, um<br />

19:00 Uhr.<br />

Alle Ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Kein Ratsmitglied hat entgegen den Bestimmungen des § 9 der Geschäftsordnung an<br />

der Beratung und Abstimmung teilgenommen.<br />

An der Sitzung nahmen teil:<br />

Ortsbürgermeister und Vorsitzender<br />

Heid, Emil<br />

1. Ortsbeigeordneter<br />

Sand, Gerfried<br />

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied<br />

Antoni, Manfred<br />

Ratsmitglieder<br />

Bellaire, Roland<br />

Burger, Friedel<br />

Burger, Helmut<br />

Burk, Horst<br />

Burk, Reinhold<br />

Fischer, Michael<br />

Gehrlein, Stefan<br />

Heid, Andrea<br />

Heid, Gerald<br />

Heid, Walter<br />

Hoffmann, Erich<br />

Hoffmann, Irmgard<br />

Hoffmann, Peter<br />

Nuber, Markus<br />

Vorpahl, Gisela<br />

Verwaltung<br />

Schwind, Uwe Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Jockgrim</strong>,<br />

Träutlein, Ralf<br />

Presse<br />

Schwab, Lutz<br />

Zuhörer<br />

Es war 1 Zuhörer anwesend.<br />

ab TOP 3<br />

Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 21:05 Uhr<br />

von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Jockgrim</strong><br />

als Schriftführer<br />

von der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" zu TOP3 und 4


Gemeinderat Neupotz Seite: 2<br />

07.03.2012<br />

V O R B E R I C H T :<br />

1.) Ortsbürgermeister Emil Heid er<strong>öff</strong>net die Sitzung und stellt fest, dass die Ratsmitglieder<br />

ordnungsgemäß eingeladen sind.<br />

2.) Die Tagesordnung wurde im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten festgelegt.<br />

3.) Die Tagesordnung zur heutigen Sitzung wurde im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Jockgrim</strong> vom 02.03.2012, Nr. 9/2012, bekannt gemacht.<br />

4.) Der 2. Ortsbeigeordnete Manfred Antoni ist gewähltes Ratsmitglied. Auf seine<br />

Eigenschaft als Ortsbeigeordneter wird bei den Beschlüssen zu den einzelnen<br />

Tagesordnungspunkten nicht mehr besonders hingewiesen.<br />

5.) Änderungen zur Tagesordnung wurden nicht gewünscht.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 3<br />

07.03.2012<br />

zu 1 <strong>Teil</strong>fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV)<br />

Das im November 2008 in Kraft getretene LEP IV soll in mehreren<br />

<strong>Teil</strong>bereichen fortgeschrieben werden.<br />

In einem ersten Schritt werden die die Nutzung der Erneuerbaren Energien<br />

betreffenden Ziele und Grundsätze des LEP IV ergänzt und überarbeitet.<br />

Danach soll erreicht werden, bis zum Jahr 2030 bilanziell einhundert Prozent<br />

des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken und die<br />

Stromerzeugung aus Windkraft bis zum Jahre 2020 zu verfünffachen, u.a.<br />

sollen ca. zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung zur<br />

Verfügung gestellt werden.<br />

In der vorliegenden <strong>Teil</strong>fortschreibung werden als verbindliche Ziele der<br />

Raumordnung vorgegeben, dass eine geordnete Entwicklung der<br />

Windenergienutzung durch die Aufstellung von Regionalplänen und<br />

Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sicher zu stellen ist.<br />

Die Regionalpläne müssen Vorranggebiete für die Windenergienutzung<br />

ausweisen und den Gemeinden dennoch genügend Raum für die kommunale<br />

Steuerung der Windenergienutzung zur Verfügung lassen.<br />

Die <strong>Teil</strong>fortschreibung des LEP IV ergänzt und ersetzt zahlreiche Ziele und<br />

Grundsätze des ursprünglichen Programms.<br />

Für die Träger der Bauleitplanung, d.h. in unserem Fall für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

als Trägerin der Flächennutzungsplanung und die Ortsgemeinden als<br />

diejenigen der Bebauungsplanung, ergeben sich für einige <strong>Teil</strong>bereiche die<br />

nachfolgenden wesentlichen Änderungen:<br />

Grundsatz 162a<br />

Hiernach soll die <strong>Verbandsgemeinde</strong> für ihren Bereich ein Klimaschutzkonzept<br />

aufstellen, um die räumlichen Nutzungskonzepte der Planungsgemeinschaften<br />

zu ergänzen.<br />

Ziel 163<br />

Ein geordneter Ausbau der Windenergienutzung ist durch die Flächennutzungspläne/Bebauungspläne<br />

sicherzustellen.<br />

Ziel 163c<br />

Aufgrund des besonders hohen Waldflächenanteils an der Gesamtfläche von<br />

Rheinland-Pfalz, sind landesweit mindestens zwei Prozent der Waldfläche des<br />

Landes für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen.<br />

Vorteile:<br />

Entlastung sensibler Freiflächen<br />

Inanspruchnahme ökologisch weniger wertvoller Flächen, insbesondere<br />

Nadelwälder<br />

Reduzierung der Sichtverschattung, da bis zu 40 m des unteren<br />

Bereiches der Windkraftanlage verdeckt werden<br />

geringere Lärmbelästigung aufgrund der Entfernung zu Siedlungsflächen<br />

geringere Wahrnehmung durch den Betrachter als bei der Errichtung in<br />

Offenlandbereichen


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 4<br />

07.03.2012<br />

Ziel 163 d<br />

Die Errichtung von Windenergieanlagen ist u.a. in Naturschutzgebieten<br />

auszuschließen. Eine Ausweisung in FFH- und Vogelschutzgebieten ist jedoch<br />

generell möglich, sofern der Schutzzweck des Gebietes nicht beeinträchtigt wird<br />

und eine Ausnahme erteilt werden kann.<br />

Außerhalb dieser Vorranggebiete ist die Steuerung der Räume für die<br />

Windenergie der <strong>Verbandsgemeinde</strong>/Ortsgemeinden durch die Bauleitplanung<br />

in Form von Konzentrationsflächen vorbehalten. (Vorbehaltsgebiete)<br />

Durch sog. Konzentrationszonen wird die planerische Bündelung der<br />

Windkraftanlagen gewährleistet.<br />

Wichtig:<br />

Die Ausweisung von Konzentrationsflächen im Rahmen der Fortschreibung des<br />

Flächennutzungsplanes schließt automatisch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />

auf anderen Flächen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebietes aus.<br />

Vereinfacht bedeutet dies, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong>/Gemeinden durch die<br />

Festlegung von Positivstandorten erreichen, dass die Vorhaben nur dort<br />

realisiert werden können.<br />

Bei Nichtausweisung besteht nach § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB theoretisch die<br />

Möglichkeit, unabhängig der Zustimmung der Gemeinde, auf jeder Fläche im<br />

Außenbereich eine Anlage zu errichten.<br />

Ebenso ist es nicht möglich, die gesamte Fläche der <strong>Verbandsgemeinde</strong> als<br />

Ausschlussfläche auszuweisen.<br />

Hier besteht jedoch die Möglichkeit, mittels einer interkommunalen<br />

Vereinbarung, das Plangebiet auf den gesamten Landkreis zu erweitern.<br />

Bereits im Jahre 2006 haben sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und Städte im<br />

Landkreis dieses Instrumentes bedient und eine Vereinbarung über die<br />

Darstellung von Flächen für die Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung<br />

abgeschlossen.<br />

Danach waren nur Windenergieanlagen in <strong>Teil</strong>flächen der Gemarkungen<br />

Bellheim, Minfeld, Rülzheim und Schwegenheim zulässig. Für alle übrigen<br />

Flächen waren danach ohne Zustimmung der Vertragspartner keine weiteren<br />

Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen möglich.<br />

Diese interkommunale Vereinbarung hat jedoch nur noch bis zur Planreife bzw.<br />

zum Inkrafttreten des Einheitlichen Regionalplanes (voraussichtlich Mitte 2013)<br />

Gültigkeit.<br />

Danach müsste eine neue Vereinbarung abgeschlossen bzw. im Gebiet der<br />

<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Jockgrim</strong> eine Konzentrationszone ausgewiesen werden.<br />

Grundsatz 166<br />

Selbständige Fotovoltaikanlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf<br />

ertragsschwachen Acker- oder Grünlandflächen sowie zivilen<br />

Konversionsflächen (wie z.B. Tanklager <strong>Jockgrim</strong>) errichtet werden.<br />

Eine Errichtung dieser Anlagen im Außenbereich ist jedoch nur im Rahmen der<br />

gemeindlichen Bauleitplanung zulässig.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 5<br />

07.03.2012<br />

Gegen die <strong>Teil</strong>fortschreibung des LEP IV, Kapitel 5.2.1 „Erneuerbare Energien“<br />

bestehen keine Bedenken.<br />

Beschluss:<br />

Gegen die <strong>Teil</strong>fortschreibung des LEP IV, Kap. 5.2.1, „Erneuerbaren Energien“<br />

bestehen von Seiten der Gemeinde Neupotz keine Einwendungen.<br />

Anwesend waren: Der Vorsitzende und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 17.<br />

Nein-Stimmen: -.<br />

Enthaltungen: -.<br />

Anmerkung:<br />

Der Gemeinderat Neupotz möchte bei der nächsten Sitzung über die weitere<br />

Vorgehensweise bei der Fortschreibung des LEP IV unterrichtet werden.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 6<br />

07.03.2012<br />

zu 2 Antrag der Freien Wählergruppe Neupotz e.V. auf <strong>Teil</strong>nahme an dem<br />

Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2012<br />

Mit Schreiben vom 19.01.2012 wurde die Ortsgemeinde Neupotz in einem<br />

allgemeinen Rundschreiben durch das Ministerium des Innern, für Sport und<br />

Infrastruktur über den diesjährigen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“<br />

informiert.<br />

Die Ortsgemeinde Neupotz hat an dem Landeswettbewerb bereits viermal,<br />

1985, 1998, 2005 und 2009, teilgenommen.<br />

Aufgrund der besonderen Leistungen wurde 1985 der Ortsgemeinde eine<br />

Silberplakette verliehen. Im Jahr 2009 belegt die Ortsgemeinde den 2. Platz in<br />

der Sonderklasse.<br />

Herr Kindler, Kreisverwaltung, hat in einem persönlichen Gespräch gebeten,<br />

dass die Ortsgemeinde Neupotz an dem Wettbewerb teilnimmt.<br />

Bewerbungsende bei der Kreisverwaltung war der 24.02.2012. Von Seiten des<br />

Ortsbürgermeisters und der Verwaltung wurde bereits mündlich die <strong>Teil</strong>nahme<br />

am Landeswettbewerb erteilt.<br />

Der Antrag der Freien Wählergruppe Neupotz e.V. liegt bei.<br />

Beschluss:<br />

Der Gemeinderat befürwortet die <strong>Teil</strong>nahme an dem Landeswettbewerb<br />

„Unser Dorf hat Zukunft“ 2012.<br />

Anwesend waren: Der Vorsitzende und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 17.<br />

Nein-Stimmen: -.<br />

Enthaltungen: -.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 7<br />

07.03.2012<br />

zu 3 Nochmalige Beratung des Antrages der Heidelberger Sand und<br />

Kies GmbH, Berliner Str. 6, 69120 Heidelberg, zur Verlegung der<br />

landgestützten Gurtförderanlage im Zuge der Rohstoffgewinnung<br />

"Ehemaliger Kraftwerkstandort" in der Gemarkung Neupotz<br />

Aufgrund der Ablehnung der Verlegung der landgestützten Gurtförderanlage in<br />

der Ausschuss-Sitzung vom 17.01.2012 sowie in der Gemeinderatssitzung vom<br />

25.01.2012 hat am darauffolgenden Tag (26.01.2012) auf Einladung des DLR<br />

Rheinpfalz ein Ortstermin zur Klärung der offenen Fragen stattgefunden.<br />

Bei diesem Ortstermin konnte Einigung bezüglich der landwirtschaftlichen<br />

Nutzung des landseitigen Deichschutzstreifens (Breite 5,0 m) nach Abschluss<br />

der Bodenordnung erzielt werden.<br />

Der Vermerk über den Ortstermin vom 26.01.2012 wurde den Fraktionen und<br />

Ortsbeigeordneten am 31.01.2012 per E-Mail zugesandt und ist zur Information<br />

den Ratsmitgliedern als Anlage beigefügt (Anlage a).<br />

Die Fa. Heidelberger Sand & Kies GmbH hat zwischenzeitlich die Antragsunterlagen<br />

überarbeitet.<br />

Mit Schreiben vom 14.02.2012 bittet die Kreisverwaltung Germersheim um<br />

Kenntnisnahme und kurzfristige Stellungnahme. Dem Antrag auf vorzeitigen<br />

Beginn zur Errichtung der Landbandanlage wird seitens der Kreisverwaltung<br />

vorab zugestimmt.<br />

Ein Auszug aus den überarbeiteten Antragsunterlagen sowie ein Detailplan<br />

zum Bandverlauf sind ebenfalls beigefügt (Anlage b).<br />

Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.<br />

Beschluss:<br />

Der Verlegung der landgestützten Gurtförderanlage wie vorbeschrieben<br />

wird zugestimmt.<br />

Anwesend waren: Der Vorsitzende und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 17.<br />

Nein-Stimmen: -.<br />

Enthaltungen: -.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 8<br />

07.03.2012<br />

zu 4 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Neupotz, "Ortslage";<br />

hier: Abweichungen innerhalb des Liegenschaftskatasters<br />

Die Ratsmitglieder Peter Hoffmann, Walter Heid, Michael Fischer,<br />

Helmut Burger, Roland Bellaire, Andrea Heid und Elfriede Burger<br />

verlassen wegen Sonderinteresse den Sitzungssaal.<br />

Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der „Vorläufigen Besitzeinweisung“<br />

(13.10.2010) im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Neupotz,<br />

Ortslage, wurde von einem „Am Otterbach“ begünstigten<br />

Grundstückseigentümer Widerspruch gegen die vorläufige Besitzeinweisung<br />

erhoben.<br />

Aus der Begründung des Widerspruchs geht hervor, dass parallel zum<br />

Otterbach verlaufende „Überhangflurstücke“ die noch Flächenteile zu den<br />

jeweils nördlich des Weges „Am Otterbach“ bestehenden Flurstücke darstellt,<br />

sowohl im Liegenschaftskataster als auch in der Abfindungsgestaltung der<br />

Flurbereinigung fehlen.<br />

Das zur Abhilfe des Widerspruchs eingeschaltete Vermessungs- und<br />

Katasteramt in Landau bezieht sich in seiner Stellungnahme darauf, dass es<br />

sich hier um einen sogenannten „Zeichenfehler“ handelt. Das heißt, dass im<br />

Bereich der Flurstücke „Am Otterbach“ die Liegenschaftskarte nicht mit den<br />

maßgebenden Unterlagen (Vermessungsrisse und Abmarkungsprotokolle usw.)<br />

übereinstimmt.<br />

Insoweit wird dem Widerspruch vom Vermessungs- und Katasteramt Landau<br />

dahingehend entsprochen, dass die sogenannten „Überstöße“ in der Flurkarte<br />

nun ausgewiesen werden und im Eigentum der Grundstückseigentümer<br />

nördlich der Straße „Am Otterbach“ zugeschlagen werden.<br />

Zur Verdeutlichung liegen sowohl eine alte Flurkarte, in der die „Überstöße“<br />

enthalten sind (Anlage 1), als auch eine aktuelle Flurkarte, in der die<br />

„Überstöße“ fehlen (Anlage 2), bei.<br />

Aus diesem Grund sind nun ca. 500 m² Fläche über die gesamte Länge des<br />

Otterbachs von der Einmündung der Fuchsstraße bis zur Einmündung der<br />

Tullastraße auf privatem Grund und Boden.<br />

Um diese Problematik zu lösen schlägt das Dienstleistungszentrum Ländlicher<br />

Raum folgende Varianten vor:<br />

Variante 1:<br />

Die Flächenanteile der Überhangflurstücke werden den nördlichen Haus- und<br />

Betriebsflurstücken zugeschlagen. Dies hätte zur Folge, dass der vorhandene<br />

Ortsrandweg „Am Otterbach“ um ca. 1,3 m verschmälert werden würde (siehe<br />

Kartenauszug – Neuer Bestand, teilweise – Anlage 3 - ).<br />

Variante 2:<br />

Die Flächenanteile der Überhangflurstücke werden in alter Lage unverändert<br />

den Privateigentümern zugeteilt. Die Verkehrsfläche besteht somit weiterhin<br />

teilweise aus Flächen im Privateigentum.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 9<br />

07.03.2012<br />

Variante 3:<br />

Als 3. Variante ist denkbar, die Flächenanteile der Überhangflurstücke von der<br />

Ortsgemeinde Neupotz im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens in Geld zu<br />

entschädigen, so dass der Weg in voller Breite in <strong>öff</strong>entliches Eigentum<br />

übergeht.<br />

Zur Preisfindung sollte möglichst eine unabhängige Verkehrswertbestimmung<br />

durch den Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes Landau<br />

heran gezogen werden.<br />

Von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung wird vorgeschlagen, der dritten Variante<br />

zuzustimmen.<br />

Beschluss:<br />

Die Ortsgemeinde Neupotz stimmt der Variante 3 zu und übernimmt die Kosten<br />

für die Entschädigung der „Überstöße“.<br />

Anwesend waren: Der Vorsitzende und 9 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 10.<br />

Nein-Stimmen: -.<br />

Enthaltungen: -.<br />

Die Ratsmitglieder Peter Hoffmann, Walter Heid, Michael Fischer, Helmut<br />

Burger, Roland Bellaire, Andrea Heid und Elfriede Burger kommen wieder in<br />

den Sitzungssaal zurück.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 10<br />

07.03.2012<br />

zu 5 Auftragsvergabe der Estricharbeiten für das Rückgebäude<br />

"Haus Leben am Strom"<br />

Von der Verwaltung wurde im Einvernehmen mit dem Architekturbüro Henrich<br />

die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 6 Fachfirmen zur<br />

Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Submission am 23.02.2012 lag<br />

jedoch nur 1 Angebot der Firma Brosch GmbH, Biedesheim, mit einer<br />

Angebotssumme vom 14.968,21 € vor.<br />

Das Angebot wurde vom Architekturbüro geprüft. Gegen die Auftragsvergabe<br />

an die Firma Brosch GmbH aus Biedesheim bestehen keine Bedenken.<br />

Die Angebotssumme liegt im Bereich der erwarteten Kosten für die<br />

Estricharbeiten.<br />

Gründe für eine evtl. Aufhebung der Ausschreibung (§ 17 VOB / A) liegen nicht<br />

vor.<br />

Es wird deshalb vorgeschlagen, der Firma Brosch GmbH den Auftrag zu<br />

erteilen.<br />

Beschluss:<br />

Den Auftrag für die Estricharbeiten für das Rückgebäude „Haus Leben am<br />

Strom“ erhält die Firma Brosch GmbH, Biedesheim, zum Angebotspreis von<br />

14.968,21 €.<br />

Anwesend waren: Der Vorsitzende und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 17.<br />

Nein-Stimmen: -.<br />

Enthaltungen: -.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 11<br />

07.03.2012<br />

zu 6 Auftragsvergabe zur Überdachung des Eingangsbereiches (Treppe)<br />

Hauptstraße 27 (Gaststätte "Zur Krone")<br />

Ratsmitglied Roland Bellaire verlässt wegen Sonderinteresse den Sitzungssaal.<br />

Mit Beschluss vom 09.11.2011 wurde das Büro Flügel beauftragt, das Vordach<br />

an der Gaststätte „Zur Krone“ auszuschreiben. Das Vordach sollte eine Länge<br />

von 3,50 m und eine Breite von 1,40 m mit Stützen im Hofbereich erhalten.<br />

Nunmehr liegen 3 Angebote vor.<br />

Bei der Prüfung der Angebote wurde festgestellt, dass die Fa. Bellaire,<br />

Neupotz, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 5.057,50 € incl.<br />

MwSt. die günstigste Bieterin war.<br />

Die Fa. Scozia GmbH, Herxheim, war mit einer Angebotssumme in Höhe von<br />

5.176,50 € brutto zweitgünstigste Bieterin.<br />

Das Angebot der Fa. MSI Ltd. & Co KG, Sondershausen (3.658,80 € brutto), ist<br />

nicht zu werten, da die geforderten Stützen zur Befestigung des Vordaches an<br />

der Treppenabgangswand fehlen.<br />

Das Büro Flügel empfiehlt den Auftrag an die Neupotzer Firma Frank Bellaire<br />

zu vergeben.<br />

Beschluss:<br />

Das Angebot der Fa. Frank Bellaire entspricht der gewünschten Ausführung.<br />

Der Fa. Frank Bellaire, Neupotz, wird aufgrund dem vorliegenden Angebot mit<br />

der geprüften Angebotssumme in Höhe von 5.057,50 € brutto der Auftrag zum<br />

Anbau eines Vordaches an der Gaststätte „Zur Krone“ erteilt.<br />

Anwesend waren: Der Vorsitzende und 15 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 16.<br />

Nein-Stimmen: -.<br />

Enthaltungen: -.<br />

Ratsmitglied Roland Bellaire kommt wieder in den Sitzungssaal zurück.


Gemeinderat Neupotz<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

zu 7 Verschiedenes<br />

Unter diesem Tagesordnungspunkt fand keine Beratung statt.<br />

Ende des <strong>öff</strong>entlichen <strong>Teil</strong>s der Sitzung.<br />

Der Zuhörer verlässt den Sitzungssaal.<br />

Seite: 12<br />

07.03.2012

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