Niederschrift (öff. Teil) - Verbandsgemeinde Jockgrim
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NIEDERSCHRIFT<br />
Seite: 1<br />
07.03.2012<br />
zur <strong>öff</strong>entlichen/nicht<strong>öff</strong>entlichen Sitzung des Gemeinderates Neupotz am 07.03.2012, um<br />
19:00 Uhr.<br />
Alle Ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />
Kein Ratsmitglied hat entgegen den Bestimmungen des § 9 der Geschäftsordnung an<br />
der Beratung und Abstimmung teilgenommen.<br />
An der Sitzung nahmen teil:<br />
Ortsbürgermeister und Vorsitzender<br />
Heid, Emil<br />
1. Ortsbeigeordneter<br />
Sand, Gerfried<br />
2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied<br />
Antoni, Manfred<br />
Ratsmitglieder<br />
Bellaire, Roland<br />
Burger, Friedel<br />
Burger, Helmut<br />
Burk, Horst<br />
Burk, Reinhold<br />
Fischer, Michael<br />
Gehrlein, Stefan<br />
Heid, Andrea<br />
Heid, Gerald<br />
Heid, Walter<br />
Hoffmann, Erich<br />
Hoffmann, Irmgard<br />
Hoffmann, Peter<br />
Nuber, Markus<br />
Vorpahl, Gisela<br />
Verwaltung<br />
Schwind, Uwe Bürgermeister der <strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Jockgrim</strong>,<br />
Träutlein, Ralf<br />
Presse<br />
Schwab, Lutz<br />
Zuhörer<br />
Es war 1 Zuhörer anwesend.<br />
ab TOP 3<br />
Beginn der Sitzung: 19:00 Uhr<br />
Ende der Sitzung: 21:05 Uhr<br />
von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung <strong>Jockgrim</strong><br />
als Schriftführer<br />
von der Tageszeitung "Die Rheinpfalz" zu TOP3 und 4
Gemeinderat Neupotz Seite: 2<br />
07.03.2012<br />
V O R B E R I C H T :<br />
1.) Ortsbürgermeister Emil Heid er<strong>öff</strong>net die Sitzung und stellt fest, dass die Ratsmitglieder<br />
ordnungsgemäß eingeladen sind.<br />
2.) Die Tagesordnung wurde im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten festgelegt.<br />
3.) Die Tagesordnung zur heutigen Sitzung wurde im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
<strong>Jockgrim</strong> vom 02.03.2012, Nr. 9/2012, bekannt gemacht.<br />
4.) Der 2. Ortsbeigeordnete Manfred Antoni ist gewähltes Ratsmitglied. Auf seine<br />
Eigenschaft als Ortsbeigeordneter wird bei den Beschlüssen zu den einzelnen<br />
Tagesordnungspunkten nicht mehr besonders hingewiesen.<br />
5.) Änderungen zur Tagesordnung wurden nicht gewünscht.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 3<br />
07.03.2012<br />
zu 1 <strong>Teil</strong>fortschreibung des Landesentwicklungsprogrammes (LEP IV)<br />
Das im November 2008 in Kraft getretene LEP IV soll in mehreren<br />
<strong>Teil</strong>bereichen fortgeschrieben werden.<br />
In einem ersten Schritt werden die die Nutzung der Erneuerbaren Energien<br />
betreffenden Ziele und Grundsätze des LEP IV ergänzt und überarbeitet.<br />
Danach soll erreicht werden, bis zum Jahr 2030 bilanziell einhundert Prozent<br />
des Strombedarfs aus Erneuerbaren Energien zu decken und die<br />
Stromerzeugung aus Windkraft bis zum Jahre 2020 zu verfünffachen, u.a.<br />
sollen ca. zwei Prozent der Landesfläche für die Windenergienutzung zur<br />
Verfügung gestellt werden.<br />
In der vorliegenden <strong>Teil</strong>fortschreibung werden als verbindliche Ziele der<br />
Raumordnung vorgegeben, dass eine geordnete Entwicklung der<br />
Windenergienutzung durch die Aufstellung von Regionalplänen und<br />
Bauleitplänen (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sicher zu stellen ist.<br />
Die Regionalpläne müssen Vorranggebiete für die Windenergienutzung<br />
ausweisen und den Gemeinden dennoch genügend Raum für die kommunale<br />
Steuerung der Windenergienutzung zur Verfügung lassen.<br />
Die <strong>Teil</strong>fortschreibung des LEP IV ergänzt und ersetzt zahlreiche Ziele und<br />
Grundsätze des ursprünglichen Programms.<br />
Für die Träger der Bauleitplanung, d.h. in unserem Fall für die <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />
als Trägerin der Flächennutzungsplanung und die Ortsgemeinden als<br />
diejenigen der Bebauungsplanung, ergeben sich für einige <strong>Teil</strong>bereiche die<br />
nachfolgenden wesentlichen Änderungen:<br />
Grundsatz 162a<br />
Hiernach soll die <strong>Verbandsgemeinde</strong> für ihren Bereich ein Klimaschutzkonzept<br />
aufstellen, um die räumlichen Nutzungskonzepte der Planungsgemeinschaften<br />
zu ergänzen.<br />
Ziel 163<br />
Ein geordneter Ausbau der Windenergienutzung ist durch die Flächennutzungspläne/Bebauungspläne<br />
sicherzustellen.<br />
Ziel 163c<br />
Aufgrund des besonders hohen Waldflächenanteils an der Gesamtfläche von<br />
Rheinland-Pfalz, sind landesweit mindestens zwei Prozent der Waldfläche des<br />
Landes für die Windenergienutzung zur Verfügung zu stellen.<br />
Vorteile:<br />
Entlastung sensibler Freiflächen<br />
Inanspruchnahme ökologisch weniger wertvoller Flächen, insbesondere<br />
Nadelwälder<br />
Reduzierung der Sichtverschattung, da bis zu 40 m des unteren<br />
Bereiches der Windkraftanlage verdeckt werden<br />
geringere Lärmbelästigung aufgrund der Entfernung zu Siedlungsflächen<br />
geringere Wahrnehmung durch den Betrachter als bei der Errichtung in<br />
Offenlandbereichen
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 4<br />
07.03.2012<br />
Ziel 163 d<br />
Die Errichtung von Windenergieanlagen ist u.a. in Naturschutzgebieten<br />
auszuschließen. Eine Ausweisung in FFH- und Vogelschutzgebieten ist jedoch<br />
generell möglich, sofern der Schutzzweck des Gebietes nicht beeinträchtigt wird<br />
und eine Ausnahme erteilt werden kann.<br />
Außerhalb dieser Vorranggebiete ist die Steuerung der Räume für die<br />
Windenergie der <strong>Verbandsgemeinde</strong>/Ortsgemeinden durch die Bauleitplanung<br />
in Form von Konzentrationsflächen vorbehalten. (Vorbehaltsgebiete)<br />
Durch sog. Konzentrationszonen wird die planerische Bündelung der<br />
Windkraftanlagen gewährleistet.<br />
Wichtig:<br />
Die Ausweisung von Konzentrationsflächen im Rahmen der Fortschreibung des<br />
Flächennutzungsplanes schließt automatisch die Errichtung von Windenergieanlagen<br />
auf anderen Flächen des <strong>Verbandsgemeinde</strong>gebietes aus.<br />
Vereinfacht bedeutet dies, dass die <strong>Verbandsgemeinde</strong>/Gemeinden durch die<br />
Festlegung von Positivstandorten erreichen, dass die Vorhaben nur dort<br />
realisiert werden können.<br />
Bei Nichtausweisung besteht nach § 35 Abs.1 Nr. 5 BauGB theoretisch die<br />
Möglichkeit, unabhängig der Zustimmung der Gemeinde, auf jeder Fläche im<br />
Außenbereich eine Anlage zu errichten.<br />
Ebenso ist es nicht möglich, die gesamte Fläche der <strong>Verbandsgemeinde</strong> als<br />
Ausschlussfläche auszuweisen.<br />
Hier besteht jedoch die Möglichkeit, mittels einer interkommunalen<br />
Vereinbarung, das Plangebiet auf den gesamten Landkreis zu erweitern.<br />
Bereits im Jahre 2006 haben sich die <strong>Verbandsgemeinde</strong>n und Städte im<br />
Landkreis dieses Instrumentes bedient und eine Vereinbarung über die<br />
Darstellung von Flächen für die Windenergieanlagen in der Flächennutzungsplanung<br />
abgeschlossen.<br />
Danach waren nur Windenergieanlagen in <strong>Teil</strong>flächen der Gemarkungen<br />
Bellheim, Minfeld, Rülzheim und Schwegenheim zulässig. Für alle übrigen<br />
Flächen waren danach ohne Zustimmung der Vertragspartner keine weiteren<br />
Standorte für die Errichtung von Windenergieanlagen möglich.<br />
Diese interkommunale Vereinbarung hat jedoch nur noch bis zur Planreife bzw.<br />
zum Inkrafttreten des Einheitlichen Regionalplanes (voraussichtlich Mitte 2013)<br />
Gültigkeit.<br />
Danach müsste eine neue Vereinbarung abgeschlossen bzw. im Gebiet der<br />
<strong>Verbandsgemeinde</strong> <strong>Jockgrim</strong> eine Konzentrationszone ausgewiesen werden.<br />
Grundsatz 166<br />
Selbständige Fotovoltaikanlagen sollen flächenschonend, insbesondere auf<br />
ertragsschwachen Acker- oder Grünlandflächen sowie zivilen<br />
Konversionsflächen (wie z.B. Tanklager <strong>Jockgrim</strong>) errichtet werden.<br />
Eine Errichtung dieser Anlagen im Außenbereich ist jedoch nur im Rahmen der<br />
gemeindlichen Bauleitplanung zulässig.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 5<br />
07.03.2012<br />
Gegen die <strong>Teil</strong>fortschreibung des LEP IV, Kapitel 5.2.1 „Erneuerbare Energien“<br />
bestehen keine Bedenken.<br />
Beschluss:<br />
Gegen die <strong>Teil</strong>fortschreibung des LEP IV, Kap. 5.2.1, „Erneuerbaren Energien“<br />
bestehen von Seiten der Gemeinde Neupotz keine Einwendungen.<br />
Anwesend waren: Der Vorsitzende und 16 Ratsmitglieder.<br />
Ja-Stimmen: 17.<br />
Nein-Stimmen: -.<br />
Enthaltungen: -.<br />
Anmerkung:<br />
Der Gemeinderat Neupotz möchte bei der nächsten Sitzung über die weitere<br />
Vorgehensweise bei der Fortschreibung des LEP IV unterrichtet werden.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 6<br />
07.03.2012<br />
zu 2 Antrag der Freien Wählergruppe Neupotz e.V. auf <strong>Teil</strong>nahme an dem<br />
Wettbewerb "Unser Dorf hat Zukunft" 2012<br />
Mit Schreiben vom 19.01.2012 wurde die Ortsgemeinde Neupotz in einem<br />
allgemeinen Rundschreiben durch das Ministerium des Innern, für Sport und<br />
Infrastruktur über den diesjährigen Landeswettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft“<br />
informiert.<br />
Die Ortsgemeinde Neupotz hat an dem Landeswettbewerb bereits viermal,<br />
1985, 1998, 2005 und 2009, teilgenommen.<br />
Aufgrund der besonderen Leistungen wurde 1985 der Ortsgemeinde eine<br />
Silberplakette verliehen. Im Jahr 2009 belegt die Ortsgemeinde den 2. Platz in<br />
der Sonderklasse.<br />
Herr Kindler, Kreisverwaltung, hat in einem persönlichen Gespräch gebeten,<br />
dass die Ortsgemeinde Neupotz an dem Wettbewerb teilnimmt.<br />
Bewerbungsende bei der Kreisverwaltung war der 24.02.2012. Von Seiten des<br />
Ortsbürgermeisters und der Verwaltung wurde bereits mündlich die <strong>Teil</strong>nahme<br />
am Landeswettbewerb erteilt.<br />
Der Antrag der Freien Wählergruppe Neupotz e.V. liegt bei.<br />
Beschluss:<br />
Der Gemeinderat befürwortet die <strong>Teil</strong>nahme an dem Landeswettbewerb<br />
„Unser Dorf hat Zukunft“ 2012.<br />
Anwesend waren: Der Vorsitzende und 16 Ratsmitglieder.<br />
Ja-Stimmen: 17.<br />
Nein-Stimmen: -.<br />
Enthaltungen: -.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 7<br />
07.03.2012<br />
zu 3 Nochmalige Beratung des Antrages der Heidelberger Sand und<br />
Kies GmbH, Berliner Str. 6, 69120 Heidelberg, zur Verlegung der<br />
landgestützten Gurtförderanlage im Zuge der Rohstoffgewinnung<br />
"Ehemaliger Kraftwerkstandort" in der Gemarkung Neupotz<br />
Aufgrund der Ablehnung der Verlegung der landgestützten Gurtförderanlage in<br />
der Ausschuss-Sitzung vom 17.01.2012 sowie in der Gemeinderatssitzung vom<br />
25.01.2012 hat am darauffolgenden Tag (26.01.2012) auf Einladung des DLR<br />
Rheinpfalz ein Ortstermin zur Klärung der offenen Fragen stattgefunden.<br />
Bei diesem Ortstermin konnte Einigung bezüglich der landwirtschaftlichen<br />
Nutzung des landseitigen Deichschutzstreifens (Breite 5,0 m) nach Abschluss<br />
der Bodenordnung erzielt werden.<br />
Der Vermerk über den Ortstermin vom 26.01.2012 wurde den Fraktionen und<br />
Ortsbeigeordneten am 31.01.2012 per E-Mail zugesandt und ist zur Information<br />
den Ratsmitgliedern als Anlage beigefügt (Anlage a).<br />
Die Fa. Heidelberger Sand & Kies GmbH hat zwischenzeitlich die Antragsunterlagen<br />
überarbeitet.<br />
Mit Schreiben vom 14.02.2012 bittet die Kreisverwaltung Germersheim um<br />
Kenntnisnahme und kurzfristige Stellungnahme. Dem Antrag auf vorzeitigen<br />
Beginn zur Errichtung der Landbandanlage wird seitens der Kreisverwaltung<br />
vorab zugestimmt.<br />
Ein Auszug aus den überarbeiteten Antragsunterlagen sowie ein Detailplan<br />
zum Bandverlauf sind ebenfalls beigefügt (Anlage b).<br />
Um Beratung und Beschlussfassung wird gebeten.<br />
Beschluss:<br />
Der Verlegung der landgestützten Gurtförderanlage wie vorbeschrieben<br />
wird zugestimmt.<br />
Anwesend waren: Der Vorsitzende und 16 Ratsmitglieder.<br />
Ja-Stimmen: 17.<br />
Nein-Stimmen: -.<br />
Enthaltungen: -.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 8<br />
07.03.2012<br />
zu 4 Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Neupotz, "Ortslage";<br />
hier: Abweichungen innerhalb des Liegenschaftskatasters<br />
Die Ratsmitglieder Peter Hoffmann, Walter Heid, Michael Fischer,<br />
Helmut Burger, Roland Bellaire, Andrea Heid und Elfriede Burger<br />
verlassen wegen Sonderinteresse den Sitzungssaal.<br />
Im Zusammenhang mit der Bekanntmachung der „Vorläufigen Besitzeinweisung“<br />
(13.10.2010) im vereinfachten Flurbereinigungsverfahren Neupotz,<br />
Ortslage, wurde von einem „Am Otterbach“ begünstigten<br />
Grundstückseigentümer Widerspruch gegen die vorläufige Besitzeinweisung<br />
erhoben.<br />
Aus der Begründung des Widerspruchs geht hervor, dass parallel zum<br />
Otterbach verlaufende „Überhangflurstücke“ die noch Flächenteile zu den<br />
jeweils nördlich des Weges „Am Otterbach“ bestehenden Flurstücke darstellt,<br />
sowohl im Liegenschaftskataster als auch in der Abfindungsgestaltung der<br />
Flurbereinigung fehlen.<br />
Das zur Abhilfe des Widerspruchs eingeschaltete Vermessungs- und<br />
Katasteramt in Landau bezieht sich in seiner Stellungnahme darauf, dass es<br />
sich hier um einen sogenannten „Zeichenfehler“ handelt. Das heißt, dass im<br />
Bereich der Flurstücke „Am Otterbach“ die Liegenschaftskarte nicht mit den<br />
maßgebenden Unterlagen (Vermessungsrisse und Abmarkungsprotokolle usw.)<br />
übereinstimmt.<br />
Insoweit wird dem Widerspruch vom Vermessungs- und Katasteramt Landau<br />
dahingehend entsprochen, dass die sogenannten „Überstöße“ in der Flurkarte<br />
nun ausgewiesen werden und im Eigentum der Grundstückseigentümer<br />
nördlich der Straße „Am Otterbach“ zugeschlagen werden.<br />
Zur Verdeutlichung liegen sowohl eine alte Flurkarte, in der die „Überstöße“<br />
enthalten sind (Anlage 1), als auch eine aktuelle Flurkarte, in der die<br />
„Überstöße“ fehlen (Anlage 2), bei.<br />
Aus diesem Grund sind nun ca. 500 m² Fläche über die gesamte Länge des<br />
Otterbachs von der Einmündung der Fuchsstraße bis zur Einmündung der<br />
Tullastraße auf privatem Grund und Boden.<br />
Um diese Problematik zu lösen schlägt das Dienstleistungszentrum Ländlicher<br />
Raum folgende Varianten vor:<br />
Variante 1:<br />
Die Flächenanteile der Überhangflurstücke werden den nördlichen Haus- und<br />
Betriebsflurstücken zugeschlagen. Dies hätte zur Folge, dass der vorhandene<br />
Ortsrandweg „Am Otterbach“ um ca. 1,3 m verschmälert werden würde (siehe<br />
Kartenauszug – Neuer Bestand, teilweise – Anlage 3 - ).<br />
Variante 2:<br />
Die Flächenanteile der Überhangflurstücke werden in alter Lage unverändert<br />
den Privateigentümern zugeteilt. Die Verkehrsfläche besteht somit weiterhin<br />
teilweise aus Flächen im Privateigentum.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 9<br />
07.03.2012<br />
Variante 3:<br />
Als 3. Variante ist denkbar, die Flächenanteile der Überhangflurstücke von der<br />
Ortsgemeinde Neupotz im Rahmen des Flurbereinigungsverfahrens in Geld zu<br />
entschädigen, so dass der Weg in voller Breite in <strong>öff</strong>entliches Eigentum<br />
übergeht.<br />
Zur Preisfindung sollte möglichst eine unabhängige Verkehrswertbestimmung<br />
durch den Gutachterausschuss des Vermessungs- und Katasteramtes Landau<br />
heran gezogen werden.<br />
Von der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung wird vorgeschlagen, der dritten Variante<br />
zuzustimmen.<br />
Beschluss:<br />
Die Ortsgemeinde Neupotz stimmt der Variante 3 zu und übernimmt die Kosten<br />
für die Entschädigung der „Überstöße“.<br />
Anwesend waren: Der Vorsitzende und 9 Ratsmitglieder.<br />
Ja-Stimmen: 10.<br />
Nein-Stimmen: -.<br />
Enthaltungen: -.<br />
Die Ratsmitglieder Peter Hoffmann, Walter Heid, Michael Fischer, Helmut<br />
Burger, Roland Bellaire, Andrea Heid und Elfriede Burger kommen wieder in<br />
den Sitzungssaal zurück.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 10<br />
07.03.2012<br />
zu 5 Auftragsvergabe der Estricharbeiten für das Rückgebäude<br />
"Haus Leben am Strom"<br />
Von der Verwaltung wurde im Einvernehmen mit dem Architekturbüro Henrich<br />
die Arbeiten beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 6 Fachfirmen zur<br />
Abgabe eines Angebotes aufgefordert. Bei der Submission am 23.02.2012 lag<br />
jedoch nur 1 Angebot der Firma Brosch GmbH, Biedesheim, mit einer<br />
Angebotssumme vom 14.968,21 € vor.<br />
Das Angebot wurde vom Architekturbüro geprüft. Gegen die Auftragsvergabe<br />
an die Firma Brosch GmbH aus Biedesheim bestehen keine Bedenken.<br />
Die Angebotssumme liegt im Bereich der erwarteten Kosten für die<br />
Estricharbeiten.<br />
Gründe für eine evtl. Aufhebung der Ausschreibung (§ 17 VOB / A) liegen nicht<br />
vor.<br />
Es wird deshalb vorgeschlagen, der Firma Brosch GmbH den Auftrag zu<br />
erteilen.<br />
Beschluss:<br />
Den Auftrag für die Estricharbeiten für das Rückgebäude „Haus Leben am<br />
Strom“ erhält die Firma Brosch GmbH, Biedesheim, zum Angebotspreis von<br />
14.968,21 €.<br />
Anwesend waren: Der Vorsitzende und 16 Ratsmitglieder.<br />
Ja-Stimmen: 17.<br />
Nein-Stimmen: -.<br />
Enthaltungen: -.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
Seite: 11<br />
07.03.2012<br />
zu 6 Auftragsvergabe zur Überdachung des Eingangsbereiches (Treppe)<br />
Hauptstraße 27 (Gaststätte "Zur Krone")<br />
Ratsmitglied Roland Bellaire verlässt wegen Sonderinteresse den Sitzungssaal.<br />
Mit Beschluss vom 09.11.2011 wurde das Büro Flügel beauftragt, das Vordach<br />
an der Gaststätte „Zur Krone“ auszuschreiben. Das Vordach sollte eine Länge<br />
von 3,50 m und eine Breite von 1,40 m mit Stützen im Hofbereich erhalten.<br />
Nunmehr liegen 3 Angebote vor.<br />
Bei der Prüfung der Angebote wurde festgestellt, dass die Fa. Bellaire,<br />
Neupotz, mit einer geprüften Angebotssumme in Höhe von 5.057,50 € incl.<br />
MwSt. die günstigste Bieterin war.<br />
Die Fa. Scozia GmbH, Herxheim, war mit einer Angebotssumme in Höhe von<br />
5.176,50 € brutto zweitgünstigste Bieterin.<br />
Das Angebot der Fa. MSI Ltd. & Co KG, Sondershausen (3.658,80 € brutto), ist<br />
nicht zu werten, da die geforderten Stützen zur Befestigung des Vordaches an<br />
der Treppenabgangswand fehlen.<br />
Das Büro Flügel empfiehlt den Auftrag an die Neupotzer Firma Frank Bellaire<br />
zu vergeben.<br />
Beschluss:<br />
Das Angebot der Fa. Frank Bellaire entspricht der gewünschten Ausführung.<br />
Der Fa. Frank Bellaire, Neupotz, wird aufgrund dem vorliegenden Angebot mit<br />
der geprüften Angebotssumme in Höhe von 5.057,50 € brutto der Auftrag zum<br />
Anbau eines Vordaches an der Gaststätte „Zur Krone“ erteilt.<br />
Anwesend waren: Der Vorsitzende und 15 Ratsmitglieder.<br />
Ja-Stimmen: 16.<br />
Nein-Stimmen: -.<br />
Enthaltungen: -.<br />
Ratsmitglied Roland Bellaire kommt wieder in den Sitzungssaal zurück.
Gemeinderat Neupotz<br />
Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />
zu 7 Verschiedenes<br />
Unter diesem Tagesordnungspunkt fand keine Beratung statt.<br />
Ende des <strong>öff</strong>entlichen <strong>Teil</strong>s der Sitzung.<br />
Der Zuhörer verlässt den Sitzungssaal.<br />
Seite: 12<br />
07.03.2012