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Niederschrift (öff. Teil) - Verbandsgemeinde Jockgrim

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NIEDERSCHRIFT<br />

Seite: 1<br />

06.09.2011<br />

zur <strong>öff</strong>entlichen/nicht<strong>öff</strong>entlichen Sitzung des Gemeinderates Hatzenbühl am 06.09.2011,<br />

um 20:00 Uhr.<br />

Alle Ratsmitglieder wurden ordnungsgemäß eingeladen.<br />

Kein Ratsmitglied hat entgegen den Bestimmungen des § 9 der Geschäftsordnung an<br />

der Beratung und Abstimmung teilgenommen.<br />

An der Sitzung nahmen teil:<br />

Ortsbürgermeister und Vorsitzender<br />

Henigin, Karlheinz<br />

Ratsmitglieder<br />

Beck, Alois<br />

Beck, Walter<br />

Dobler, Konrad<br />

Eichenlaub, Hubert<br />

Glöggler, Reiner<br />

Hinckel, Melanie<br />

Müller, Markus<br />

Nauerth, Karlheinz<br />

Trauth, Torsten<br />

Weigel, Ingrid<br />

Weigel, Otto<br />

Werling, Arnold<br />

Werling, Gertrud<br />

Werling, Pius<br />

Wünstel, Dieter<br />

Wünstel, Ernst<br />

Verwaltung<br />

Hoffmann, Christina von der VG-Verwaltung <strong>Jockgrim</strong> als<br />

Schriftführerin<br />

Presse<br />

Mühl, Werner von der Tageszeitung "Die Rheinpfalz"<br />

zur Berichterstattung<br />

Zuhörer<br />

es waren sieben Personen anwesend


Gemeinderat Hatzenbühl Seite: 2<br />

06.09.2011<br />

An der Sitzung nahmen nicht teil:<br />

1. Ortsbeigeordneter<br />

Rohatyn, Paul<br />

2. Ortsbeigeordneter und Ratsmitglied<br />

Werling, Manfred<br />

Ratsmitglieder<br />

Müller, Thomas<br />

Trauth, Heinz<br />

Wünstel, Karl Dieter<br />

Beginn der Sitzung: 20:00 Uhr<br />

Ende der Sitzung: 21:40 Uhr


Gemeinderat Hatzenbühl Seite: 3<br />

06.09.2011<br />

V O R B E R I C H T :<br />

1.) Ortsbürgermeister Karlheinz Henigin er<strong>öff</strong>net die Sitzung und stellt fest, dass die<br />

Ratsmitglieder ordnungsgemäß eingeladen sind.<br />

Die Sitzung fand im Mehrzwecksaal des Dorfgemeinschaftshauses statt.<br />

2.) Die Tagesordnung wurde im Benehmen mit den Ortsbeigeordneten festgelegt.<br />

3.) Die Tagesordnung zur heutigen Sitzung wurde im Amtsblatt der <strong>Verbandsgemeinde</strong><br />

<strong>Jockgrim</strong> vom 02.09.2011, Nr. 35/2011 bekannt gemacht.<br />

4.) Eine Erweiterung der Tagesordnung wurde nicht gewünscht.


Gemeinderat Hatzenbühl<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

zu 1 Zustimmung zur Annahme von Spenden<br />

Seite: 4<br />

06.09.2011<br />

Zur Unterstützung der Umgestaltung des Schwesternhauses Hatzenbühl,<br />

wurden folgende Spenden angeboten:<br />

Werling Willi-E. 76764 Rheinzabern 500,00 €<br />

Raiffeisenbank Herxheim-Hayna 76863 Herxheim-Hayna 500,00 €<br />

Trauth Gerlinde und Erwin 76770 Hatzenbühl 200,00 €<br />

Burkhart Lucia 76770 Hatzenbühl 280,00 €<br />

Henigin Anton 76770 Hatzenbühl 194,10 €<br />

Sparkasse Germersheim-<br />

Kandel<br />

76870 Hatzenbühl 250,00 €<br />

Über die Annahme der Spenden wäre formal zu entscheiden.<br />

Beschluss:<br />

Der Annahme der Spenden wird zugestimmt.<br />

Anwesend waren: Der Ortsbürgermeister und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 17.<br />

Nein-Stimmen: --.<br />

Enthaltungen: --.


Gemeinderat Hatzenbühl<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 5<br />

06.09.2011<br />

zu 2 Änderung der Satzung über die Benutzung der Kindertagesstätte und<br />

Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagesstätte der Ortsgemeinde<br />

Hatzenbühl;<br />

a) Erhöhung des Verpflegungskostenanteils<br />

b) Auslaufen des Hortangebotes 2012<br />

zu a):<br />

Nach § 13 Abs.1 des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz erheben die<br />

Träger der im Bedarfsplan ausgewiesenen Kindertagesstätten einen<br />

gesonderten Beitrag für das Mittagessen.<br />

Der Verpflegungskostenanteil beträgt zurzeit 2,75 €. Im Haushaltsjahr 2010<br />

betrug die Aufwendungen je Mahlzeit in der Kindertagesstätte 2,56 € und im<br />

Hort 2,61 €. Mit Berücksichtigung des Trägeranteils an den Personalkosten der<br />

Wirtschaftskräfte beliefen sich die Kosten auf 2,95 € bzw. 3,18 €.<br />

Aus diesem Grund soll der Verpflegungskostenanteil der Eltern ab dem<br />

01.09.2011 auf 3,00 € angepasst werden.<br />

Beschluss:<br />

Der Verpflegungskostenanteil der Eltern soll ab dem 01.01.2012 wie folgt<br />

angepasst werden:<br />

bei Catering-Essen auf 3,00 €<br />

bei Frischkost auf 4,00 €.<br />

Die Satzung soll entsprechend geändert werden.<br />

Anwesend waren: Ortsbürgermeister und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 17.<br />

Nein-Stimmen: --.<br />

Enthaltungen: --.<br />

zu b):<br />

Mit dem Ende des Kindergartenjahres 2011/2012 läuft der Hort aus. Seit dem<br />

01.08.2010 besteht Beitragsfreiheit für Kinder von der Vollendung des zweiten<br />

Lebensjahres bis zum Schuleintritt. Die Regelungen der §§ 3 – 5 betrifft nur die<br />

Kinder, die den Hort besuchen. Mit der Schließung der Hortgruppe zum Ende<br />

des laufenden Kindergartenjahres werden die Regelungen der §§ 3<br />

Beitragszahlungen, 4 Beitragsermäßigung und 5 Fälligkeit nicht mehr benötigt.<br />

Beschluss:<br />

Der unter b) erläuterten Änderungen der Satzung über die Benutzung der<br />

Kindertagestätte und Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertagestätte der<br />

Ortsgemeinde Hatzenbühl wird zugestimmt.<br />

Anwesend waren: Ortsbürgermeister und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 17.<br />

Nein-Stimmen: --.<br />

Enthaltungen: --.


Gemeinderat Hatzenbühl<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 6<br />

06.09.2011<br />

zu 3 Umfang der Arbeitszeit des Küchenpersonals in der Kindertagesstätte<br />

Wirbelwind Hatzenbühl<br />

In der Kindertagesstätte Wirbelwind Hatzenbühl bestehen zurzeit 60 GZ-Plätze<br />

und 10 Hortplätze. D.h. es werden täglich –mit dem Essen der Mitarbeiter- ca.<br />

80 Essen zubereitet.<br />

Die Ortsgemeinde beschäftigt im Augenblick Küchenpersonal mit 62<br />

Wochenstunden.<br />

Mit dem Amtsblatt 18/2011 vom 03.06.2011 ver<strong>öff</strong>entlicht die Kreisverwaltung<br />

Germersheim die Änderung der Kreisrichtlinien für die Kindertagesstätten im<br />

Landkreis Germersheim.<br />

Danach gilt seit dem 01.08.2010 folgende Regelung für Wirtschaftskräfte:<br />

„Die Versorgung durch ein Catering- oder Tiefkühlsystem für mittägliches Essen<br />

wird als qualitativ gut angesehen und erfordert weniger Küchenpersonal.<br />

Deshalb wird für Auf- und Abräumen sowie andere Küchenarbeiten,<br />

unabhängig vom Versorgungssystem, pro Kindertagesstättenplatz mit<br />

Mittagessen eine halbe Stunde pro Woche anerkannt.<br />

Haben sich Träger für Frischkost oder Mischformen (Catering oder Tiefkühlkost<br />

mit ergänzender Frischkost) entschieden, haben diese die evtl. daraus<br />

resultierenden Mehrkosten beim Küchenpersonal selbst zu tragen.<br />

Für Kindertagesstätten die vor 2003/04 Frischkost angeboten haben, werden<br />

für die ersten 20 Kita-Plätze mit Mittagessen, je eine volle Stunde und ab dem<br />

21. Kind je eine halbe Stunde pro Woche als Bestandsschutz für das<br />

Küchenpersonal anerkannt.<br />

Dieser Bestandsschutz wird so lange aufrecht erhalten, bis die geschützte<br />

Stundenanzahl für das Küchenpersonal durch eine Zunahme der Anzahl der<br />

Mittagessen in der Einrichtung nach der Berechnungsformel für Catering mehr<br />

Personal gewährt wird oder sich der Personalbestand durch Fluktuation<br />

verringert.“<br />

Die Kindertagesstätte Wirbelwind Hatzenbühl kann sich aufgrund der Erhöhung<br />

der Ganzzeitplätze auf 60 nicht mehr auf den Bestandsschutz berufen.<br />

Nach der Kreisrichtlinie wird nur noch die wöchentliche Arbeitszeit von 35<br />

Wochenstunden anerkannt (70 x 0,5 Stunden).<br />

Es gibt keine Vorgaben des Landes bzw. des Landkreises zur Ermittlung des<br />

Personalbedarfs für Wirtschaftskräfte in Kindertagesstätten. Aus diesem Grund<br />

muss die Ortsgemeinde für die Ermittlung der erforderlichen Arbeitsstunden auf<br />

eine Aufstellung aus einer Fortbildung zurückgreifen (Anlage 1). Auf der<br />

Grundlage dieser Aufstellung werden für die Essenszubereitung in der<br />

Kindertagesstätte Wirbelwind Hatzenbühl wöchentlich 74 Stunden benötigt.


Gemeinderat Hatzenbühl<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 7<br />

06.09.2011<br />

Im Jahr 2011 betragen bei 62 Wochenstunden die Personalkosten<br />

voraussichtlich 51.362,59 €.<br />

Davon werden vom Landkreis Germersheim 29.017,05 € anerkannt. Von<br />

diesem Betrag erhält die Ortsgemeinde einen Zuschuss in Höhe von<br />

25.489,89 €.<br />

Der Eigenanteil der Ortsgemeinde beträgt voraussichtlich 25.872,70 €, anstatt<br />

6.220,38 € (Anlage 2).<br />

Es ist zu beraten, ob die Ortsgemeinde weiterhin Frischküche in der jetzigen<br />

Form anbietet und der erhöhte Eigenanteil von 19.652,32 € als freiwillige<br />

Ausgaben getragen wird oder ob das Essensangebot in der Kindertagesstätte<br />

Wirbelwind Hatzenbühl geändert wird.<br />

Die Angelegenheit wurde unter „Verschiedenes“ im Bauausschuss am<br />

30.08.2011 beraten. Der Ausschuss gab die Empfehlung, das Essensgeld auf<br />

3,50 € /je Essen zu erhöhen.<br />

Beschluss:<br />

Es soll eine Elternbefragung durchgeführt werden. In der nächsten Sitzung wird<br />

der Gemeinderat entscheiden, ob weiterhin Frischküche in der jetzigen Form<br />

angeboten wird oder ob das Essensangebot in der Kindertagestätte Wirbelwind<br />

Hatzenbühl geändert wird.<br />

Anwesend waren: Ortsbürgermeister und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 17.<br />

Nein-Stimmen: --.<br />

Enthaltungen: --.


Gemeinderat Hatzenbühl<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

Seite: 8<br />

06.09.2011<br />

zu 4 Kommunaler Entschuldungsfonds Rheinland-Pfalz (KEF-RP);<br />

hier: Zustimmung zum Konsolidierungsvertrag<br />

Mit Beschluss vom 24.05.2011 hatte der Gemeinderat Hatzenbühl bereits den<br />

Grundsatzbeschluss über die <strong>Teil</strong>nahme am Kommunalen Entschuldungsfonds<br />

des Landes Rheinland-Pfalz gefasst.<br />

Von Seiten der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung wurde zwischenzeitlich ein<br />

Entwurf eines Konsolidierungsvertrages gefertigt, der am 22.08.11 in einem<br />

Gespräch mit der Kommunalaufsicht bei der Kreisverwaltung Germersheim<br />

besprochen wurde. Die Kommunalaufsicht hat diesem Vertragsentwurf<br />

grundsätzlich zugestimmt. Jedoch kann derzeit noch nicht der konkrete<br />

Konsolidierungsbeitrag für die Ortsgemeinde Hatzenbühl ermittelt werden, da<br />

von Seiten des Landes noch Daten ausgewertet werden müssen. Eine größere<br />

Abweichung zum derzeit festgestellten Konsolidierungsbeitrag von ca. 5.100 €<br />

für die Gemeinde Hatzenbühl wird jedoch nicht mehr erfolgen.<br />

Da als Konsoliderungsmaßnahme unter anderem auch<br />

Grundstücksveräußerungen anerkannt werden können, hat die Gemeinde<br />

Hatzenbühl bereits aufgrund der getätigten Veräußerungen im Neubaugebiet<br />

„Hinter dem Unterdorf“ sowie aufgrund der bereits zum 01.01.2011 erfolgten<br />

Anhebung der Grundsteuerhebesätze ihren Konsolidierungsbeitrag bis zum<br />

Jahr 2026 erfüllt.<br />

Der Vertragsentwurf war als Anlage zur Einladung beigefügt.<br />

Beschluss:<br />

Dem Entwurf des Konsolidierungsvertrages zur <strong>Teil</strong>nahme am Kommunalen<br />

Entschuldungsfonds wird zugestimmt. In Bezug auf den jährlichen<br />

Konsolidierungsbeitrag können sich noch geringfüge Abweichungen ergeben.<br />

Auf eine erneute Beschlussfassung wird diesbezüglich jedoch verzichtet.<br />

Anwesend waren: Ortsbürgermeister und 16 Ratsmitglieder.<br />

Ja-Stimmen: 16.<br />

Nein-Stimmen: --.<br />

Enthaltungen: 1.


Gemeinderat Hatzenbühl<br />

Öffentlicher <strong>Teil</strong><br />

zu 5 Verschiedenes<br />

Seite: 9<br />

06.09.2011<br />

- Ortsbürgermeister Henigin gibt folgende Sitzungstermine bekannt:<br />

18.10.2011<br />

15.11.2011<br />

13.12.2011<br />

- Herr Völkel von der Bauabteilung der <strong>Verbandsgemeinde</strong>verwaltung<br />

<strong>Jockgrim</strong> soll den Gemeinderat in der nächsten Sitzung über den<br />

Bebauungsplan der Gemeinde Herxheim informieren.<br />

Ende des <strong>öff</strong>entlichen <strong>Teil</strong>s der Sitzung 20:45 Uhr.<br />

Der Vertreter der Presse, Herr Mühl, und die Zuhörer verlassen die Sitzung.

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