Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
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o Mauern aus Natursein / Natursteinverkleidung (Kalkstein)<br />
Baumpflanzungen<br />
Baumgröße <strong>und</strong> Baumart ist mit der Gemeinde abzustimmen<br />
Art der Förderung:<br />
Großteils liegen die Gebäude im städtebaulichen Erneuerungsgebiet „Wilflingen Ortskern“.<br />
Im Rahmen einer Erneuerungsmaßnahme am Gebäude soll, soweit erforderlich,<br />
die Umgestaltung des Vorbereichs erfolgen. Die Förderung erfolgt über die Erneuerungsmaßnahme.<br />
Bei Gebäuden, bei denen keine Erneuerungsmaßnahme am Gebäude erfolgt, bzw. Gebäude,<br />
die nicht im Erneuerungsgebiet liegen, kann die Umgestaltung der privaten<br />
Vorbereiche durch die Gemeinde gefördert werden, sofern das Gebäude im abgegrenzten<br />
Bereich des Gestaltungskonzeptes „Berg- / Schörzinger- / Gosheimer Straße“ liegt<br />
(siehe Plan „Private Vorbereiche“ vom 02.06.2010).<br />
Bezuschussung der Neuanlage (Gestaltungsmaßnahmen) zu 30 % der Bausumme<br />
bis max. 25 € / m².<br />
folgende Maßnahmen:<br />
o Belagsflächen<br />
o Vorbereitung der Vegetationsflächen bis zu einem pflanzfertigen Stadium (Erdeinbau,<br />
Feinplanie)<br />
o Baumpflanzungen<br />
Abstimmung mit der Gemeinde<br />
Die Maßnahmen müssen mit der Gemeinde abgestimmt werden bezüglich Gestaltung,<br />
Materialauswahlwahl, Farbgebung, <strong>Aus</strong>wahl der Baumsorte (anhand von Skizzen).<br />
Vor Beginn der Maßnahme ist eine schriftliche Sanierungsvereinbarung mit der Gemeinde<br />
<strong>und</strong> der STEG abzuschließen.<br />
Die Kosten sind durch Rechnungen / Belege nachzuweisen.<br />
Bei Eigenleistung werden entsprechend der Sanierungsdurchführung 8 € / Std. der<br />
Berechnung zugr<strong>und</strong>e gelegt.