Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
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durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), hat der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong><br />
in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 folgende Sanierungssatzung beschlossen:<br />
Erweiterung der Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortskern" wird um<br />
die Flurstücke 295/2 <strong>und</strong> 297/2 erweitert. Die geänderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes<br />
ergibt sich aus <strong>dem</strong> Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum<br />
vom 21. Mai 2010 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle<br />
Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten<br />
Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung zur 5. Änderung der Satzung<br />
über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die Satzung zur 5. Änderung<br />
der Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus<br />
von jedermann eingesehen werden.<br />
Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) <strong>und</strong> die Vorschriften<br />
der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets<br />
vom 14. Dezember 2001 (Öffentliche Bekanntmachung vom 20. Dezember 2001)<br />
bleiben von der Satzung zur 5. Änderung der Sanierungssatzung unberührt <strong>und</strong> sind<br />
auch für den Erweiterungsbereich anzuwenden.<br />
Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß<br />
§143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />
<strong>Wellendingen</strong>, den 17. Juni 2010<br />
gez. Albrecht<br />
-Bürgermeister-<br />
TOP 7<br />
Benutzungsordnung für die gemeindlichen Hallen mit Neufassung der Benutzungsgebühren<br />
Bürgermeister Albrecht erläutert die Notwendigkeit einer Benutzungsordnung für die<br />
bald fertiggestellte Lemberghalle in Wilflingen.<br />
Die Verwaltung hat eine neue Benutzungsordnung für sämtliche gemeindeeigenen Hallen<br />
erstellt. Ziel dieser Benutzungsordnung <strong>und</strong> Benutzungsgebühren ist, für alle Hallen<br />
eine einheitliche Regelung festzulegen, da es sich nunmehr um gleichwertige Hallen<br />
in beiden Ortsteilen handelt.<br />
Die Benutzungsgebühren wurden in diesem Zuge vereinfacht: der Zuschlag für die<br />
Nutzung nach 01:00 Uhr fällt weg, ebenso wird die Hausmeisterpauschale heruntergesetzt<br />
<strong>und</strong> die Vergünstigung bei Mehrtagesveranstaltungen von Vereinen steigt auf<br />
50%. Des Weiteren wird der Begriff der Küchennutzung definiert.<br />
Seitens des Gremiums ist man sich einig, dass man nunmehr keine Unterscheidung<br />
mehr zwischen den Hallen machen könne, wenn auch bisher die Gebühren in der Wilflinger<br />
Halle niedriger waren.