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Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen

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durch Gesetz vom 14. Oktober 2008 (GBl. S. 343), hat der <strong>Gemeinderat</strong> der Gemeinde <strong>Wellendingen</strong><br />

in seiner Sitzung am 17. Juni 2010 folgende Sanierungssatzung beschlossen:<br />

Erweiterung der Festlegung des Sanierungsgebiets<br />

Der Geltungsbereich des förmlich festgelegten Sanierungsgebiets "Ortskern" wird um<br />

die Flurstücke 295/2 <strong>und</strong> 297/2 erweitert. Die geänderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes<br />

ergibt sich aus <strong>dem</strong> Lageplan der STEG Stadtentwicklung GmbH mit Datum<br />

vom 21. Mai 2010 (Originalmaßstab M 1:1000). Das Sanierungsgebiet umfasst alle<br />

Gr<strong>und</strong>stücke <strong>und</strong> Gr<strong>und</strong>stücksteile innerhalb der im vorgenannten Lageplan abgegrenzten<br />

Fläche. Der Lageplan ist Bestandteil der Satzung zur 5. Änderung der Satzung<br />

über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Die Satzung zur 5. Änderung<br />

der Sanierungssatzung kann während der üblichen Öffnungszeiten im Rathaus<br />

von jedermann eingesehen werden.<br />

Die Bestimmungen des Sanierungsmaßnahmenrechts (§§ 136 ff. BauGB) <strong>und</strong> die Vorschriften<br />

der §§ 2 bis 3 der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets<br />

vom 14. Dezember 2001 (Öffentliche Bekanntmachung vom 20. Dezember 2001)<br />

bleiben von der Satzung zur 5. Änderung der Sanierungssatzung unberührt <strong>und</strong> sind<br />

auch für den Erweiterungsbereich anzuwenden.<br />

Die Satzung zur 4. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung wird gemäß<br />

§143 Abs. 1 BauGB mit ihrer öffentlichen Bekanntmachung rechtsverbindlich.<br />

<strong>Wellendingen</strong>, den 17. Juni 2010<br />

gez. Albrecht<br />

-Bürgermeister-<br />

TOP 7<br />

Benutzungsordnung für die gemeindlichen Hallen mit Neufassung der Benutzungsgebühren<br />

Bürgermeister Albrecht erläutert die Notwendigkeit einer Benutzungsordnung für die<br />

bald fertiggestellte Lemberghalle in Wilflingen.<br />

Die Verwaltung hat eine neue Benutzungsordnung für sämtliche gemeindeeigenen Hallen<br />

erstellt. Ziel dieser Benutzungsordnung <strong>und</strong> Benutzungsgebühren ist, für alle Hallen<br />

eine einheitliche Regelung festzulegen, da es sich nunmehr um gleichwertige Hallen<br />

in beiden Ortsteilen handelt.<br />

Die Benutzungsgebühren wurden in diesem Zuge vereinfacht: der Zuschlag für die<br />

Nutzung nach 01:00 Uhr fällt weg, ebenso wird die Hausmeisterpauschale heruntergesetzt<br />

<strong>und</strong> die Vergünstigung bei Mehrtagesveranstaltungen von Vereinen steigt auf<br />

50%. Des Weiteren wird der Begriff der Küchennutzung definiert.<br />

Seitens des Gremiums ist man sich einig, dass man nunmehr keine Unterscheidung<br />

mehr zwischen den Hallen machen könne, wenn auch bisher die Gebühren in der Wilflinger<br />

Halle niedriger waren.

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