Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
der Benachrichtigung der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §<br />
4(2) BauGB i.V. § 13a BauGB <strong>und</strong> der der öffentlichen <strong>Aus</strong>legung nach § 3(2) BauGB<br />
i.V.m. § 13a BauGB werden zur Kenntnis genommen.<br />
Ohne weitere Diskussion beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> einstimmig die Satzung des Bebauungsplans<br />
„Lindenstraße – Längendornstraße – 1. Änderung“ sowie die Örtlichen<br />
Bauvorschriften.<br />
TOP 6<br />
Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „<strong>Wellendingen</strong> Ortskern“<br />
- Beschlussfassung über die 5. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes<br />
Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium, dass der Bewilligungszeitraum der<br />
städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „<strong>Wellendingen</strong> Ortskern“ bis Ende Dezember<br />
2011 verlängert wurde. Somit haben auch private Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes<br />
einen längeren Durchführungszeitraum für die Umsetzung ihrer Maßnahmen.<br />
Der Eigentümer des Gebäudes Wilflinger Straße 8 (Flst. 297/2) hat Sanierungsinteresse<br />
angemeldet. Das Gebäude liegt an der Ortsdurchfahrt, jedoch knapp außerhalb des<br />
Sanierungsgebietes. Die Erneuerung des Gebäudes entspricht den Sanierungszielen.<br />
Daher soll das Sanierungsgebiet förmlich erweitert werden. Um eine sinnvolle Abr<strong>und</strong>ung<br />
des Sanierungsgebietes zu erreichen, wird auch das Nachbargebäude Wilflinger<br />
Straße 6 (Flst. 295/2) mit in die Erweiterung einbezogen.<br />
Es wird einstimmig beschlossen, dass der Geltungsbereich des förmlich festgelegten<br />
Sanierungsgebiets "Ortskern" um die Flurstücke 295/2 <strong>und</strong> 297/2 erweitert wird. Die<br />
geänderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus <strong>dem</strong> Lageplan der STEG<br />
Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 21. Mai 2010 (Originalmaßstab M 1:1000).<br />
Hierzu wird die beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die förmliche<br />
Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern“ vom 14. Dezember 2001 beschlossen.<br />
Gemeinde <strong>Wellendingen</strong><br />
Kreis Rottweil<br />
SATZUNG<br />
zur 5. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des<br />
Sanierungsgebietes "Ortskern"<br />
Aufgr<strong>und</strong> von § 142 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September<br />
2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember<br />
2008 (BGBl. I S. 3018), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-<br />
Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert