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Aus dem Gemeinderat und Ortschaftsrat - Wellendingen

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der Benachrichtigung der Behörden <strong>und</strong> sonstiger Träger öffentlicher Belange nach §<br />

4(2) BauGB i.V. § 13a BauGB <strong>und</strong> der der öffentlichen <strong>Aus</strong>legung nach § 3(2) BauGB<br />

i.V.m. § 13a BauGB werden zur Kenntnis genommen.<br />

Ohne weitere Diskussion beschließt der <strong>Gemeinderat</strong> einstimmig die Satzung des Bebauungsplans<br />

„Lindenstraße – Längendornstraße – 1. Änderung“ sowie die Örtlichen<br />

Bauvorschriften.<br />

TOP 6<br />

Städtebauliche Erneuerungsmaßnahme „<strong>Wellendingen</strong> Ortskern“<br />

- Beschlussfassung über die 5. Erweiterung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes<br />

Bürgermeister Albrecht informiert das Gremium, dass der Bewilligungszeitraum der<br />

städtebaulichen Erneuerungsmaßnahme „<strong>Wellendingen</strong> Ortskern“ bis Ende Dezember<br />

2011 verlängert wurde. Somit haben auch private Eigentümer innerhalb des Sanierungsgebietes<br />

einen längeren Durchführungszeitraum für die Umsetzung ihrer Maßnahmen.<br />

Der Eigentümer des Gebäudes Wilflinger Straße 8 (Flst. 297/2) hat Sanierungsinteresse<br />

angemeldet. Das Gebäude liegt an der Ortsdurchfahrt, jedoch knapp außerhalb des<br />

Sanierungsgebietes. Die Erneuerung des Gebäudes entspricht den Sanierungszielen.<br />

Daher soll das Sanierungsgebiet förmlich erweitert werden. Um eine sinnvolle Abr<strong>und</strong>ung<br />

des Sanierungsgebietes zu erreichen, wird auch das Nachbargebäude Wilflinger<br />

Straße 6 (Flst. 295/2) mit in die Erweiterung einbezogen.<br />

Es wird einstimmig beschlossen, dass der Geltungsbereich des förmlich festgelegten<br />

Sanierungsgebiets "Ortskern" um die Flurstücke 295/2 <strong>und</strong> 297/2 erweitert wird. Die<br />

geänderte Abgrenzung des Sanierungsgebietes ergibt sich aus <strong>dem</strong> Lageplan der STEG<br />

Stadtentwicklung GmbH mit Datum vom 21. Mai 2010 (Originalmaßstab M 1:1000).<br />

Hierzu wird die beigefügte Satzung zur 5. Änderung der Satzung über die förmliche<br />

Festlegung des Sanierungsgebiets "Ortskern“ vom 14. Dezember 2001 beschlossen.<br />

Gemeinde <strong>Wellendingen</strong><br />

Kreis Rottweil<br />

SATZUNG<br />

zur 5. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des<br />

Sanierungsgebietes "Ortskern"<br />

Aufgr<strong>und</strong> von § 142 Abs. 1 <strong>und</strong> 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September<br />

2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 24. Dezember<br />

2008 (BGBl. I S. 3018), in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung (GemO) für Baden-<br />

Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert

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