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14.06.2012 - Verbandsgemeinde Kandel

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Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und die Notwendigkeit der Maßnahme.<br />

Die Fa. Pfirmann aus Hagenbach wird mit den elektrotechnischen Maßnahmen zum<br />

Angebotspreis von 176.000,- € beauftragt. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />

6. Erschließung der Baugebiete „Nord-West K2 und K7“; Abschluss eines<br />

Erschließungsvertrages mit der Kommunalbau Rheinland-Pfalz<br />

Der Vorsitzende verweist auf den der Einladung beiliegenden Vertragsentwurf zur<br />

Erschließung der Baugebiete „K2 und K7“ in <strong>Kandel</strong>. Dabei weist er ausdrücklich darauf hin,<br />

dass für jedes Baugebiet ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen wird. Als<br />

Vertragspartner wird die Kommunalbau GmbH vorgeschlagen und die Abrechnung soll nach<br />

tatsächlichen Kosten erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt die<br />

Folgenkostenregelung für sich selbst klären soll.<br />

Dem Erschließungsvertrag mit Kommunalbau GmbH wird in der vorliegenden Form bei 2<br />

Gegenstimmen zugestimmt.<br />

7. Anschaffung eines Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Kandel</strong>;<br />

Auftragsvergabe<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Folgende Aufträge werden vergeben:<br />

Die Fa. Iveco Magirus erhält den Auftrag für das Fahrgestell zum Preis von<br />

70.808,57 €<br />

Die Fa. Iveco Magirus erhält den Auftrag für den Fahrzeugaufbau zum Preis von<br />

169.710,66 €<br />

Die Fa. Rosenbauer erhält den Auftrag für die Beladung gem. Los 3 zum Preis von<br />

37.959,80 €<br />

Die Fa. Roth erhält den Auftrag für die Beladung gem. Los 4 zum Preis von<br />

4.960,22 €<br />

Darüber hinaus fallen Umbaukosten für die vorhandenen hydraulischen<br />

Rettungsgeräte in Höhe von 7.855,61 € an<br />

Alle Aufträge werden einstimmig erteilt.<br />

8. Änderung der Vergnügungssteuersatzung; Anpassung/Erhöhung des Steuersatzes<br />

für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Die Verwaltung schlägt vor, die<br />

Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2013 mit folgendem Inhalt zu ändern: In § 7 Abs. 5<br />

Nr. 1 wird der Steuersatz von 12 % auf 15 % erhöht.<br />

Damit wird für die vorhandenen Spielhallen mit Gewinnmöglichkeiten der Steuersatz um 3 %<br />

erhöht.<br />

Dem Vorschlag der Verwaltung wird einstimmig zugestimmt.<br />

9. Änderung des Drucker- und Kopierkonzeptes innerhalb der Verwaltung;<br />

Neuvergabe der Lieferung, Installation, Wartung und Reparatur von Druckern und<br />

Multifunktionsgeräten<br />

Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und die Empfehlung des Haupt- und<br />

Finanzausschusses. Demnach erhält die Fa. Töns den Auftrag zu Lieferung, Installation,<br />

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