14.06.2012 - Verbandsgemeinde Kandel
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Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und die Notwendigkeit der Maßnahme.<br />
Die Fa. Pfirmann aus Hagenbach wird mit den elektrotechnischen Maßnahmen zum<br />
Angebotspreis von 176.000,- € beauftragt. Der Beschluss wird einstimmig gefasst.<br />
6. Erschließung der Baugebiete „Nord-West K2 und K7“; Abschluss eines<br />
Erschließungsvertrages mit der Kommunalbau Rheinland-Pfalz<br />
Der Vorsitzende verweist auf den der Einladung beiliegenden Vertragsentwurf zur<br />
Erschließung der Baugebiete „K2 und K7“ in <strong>Kandel</strong>. Dabei weist er ausdrücklich darauf hin,<br />
dass für jedes Baugebiet ein eigenständiger Vertrag abgeschlossen wird. Als<br />
Vertragspartner wird die Kommunalbau GmbH vorgeschlagen und die Abrechnung soll nach<br />
tatsächlichen Kosten erfolgen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Stadt die<br />
Folgenkostenregelung für sich selbst klären soll.<br />
Dem Erschließungsvertrag mit Kommunalbau GmbH wird in der vorliegenden Form bei 2<br />
Gegenstimmen zugestimmt.<br />
7. Anschaffung eines Rüstwagens für die Freiwillige Feuerwehr <strong>Kandel</strong>;<br />
Auftragsvergabe<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Folgende Aufträge werden vergeben:<br />
Die Fa. Iveco Magirus erhält den Auftrag für das Fahrgestell zum Preis von<br />
70.808,57 €<br />
Die Fa. Iveco Magirus erhält den Auftrag für den Fahrzeugaufbau zum Preis von<br />
169.710,66 €<br />
Die Fa. Rosenbauer erhält den Auftrag für die Beladung gem. Los 3 zum Preis von<br />
37.959,80 €<br />
Die Fa. Roth erhält den Auftrag für die Beladung gem. Los 4 zum Preis von<br />
4.960,22 €<br />
Darüber hinaus fallen Umbaukosten für die vorhandenen hydraulischen<br />
Rettungsgeräte in Höhe von 7.855,61 € an<br />
Alle Aufträge werden einstimmig erteilt.<br />
8. Änderung der Vergnügungssteuersatzung; Anpassung/Erhöhung des Steuersatzes<br />
für das Halten von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit in Spielhallen<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage. Die Verwaltung schlägt vor, die<br />
Vergnügungssteuersatzung zum 01.01.2013 mit folgendem Inhalt zu ändern: In § 7 Abs. 5<br />
Nr. 1 wird der Steuersatz von 12 % auf 15 % erhöht.<br />
Damit wird für die vorhandenen Spielhallen mit Gewinnmöglichkeiten der Steuersatz um 3 %<br />
erhöht.<br />
Dem Vorschlag der Verwaltung wird einstimmig zugestimmt.<br />
9. Änderung des Drucker- und Kopierkonzeptes innerhalb der Verwaltung;<br />
Neuvergabe der Lieferung, Installation, Wartung und Reparatur von Druckern und<br />
Multifunktionsgeräten<br />
Der Vorsitzende verweist auf die Beschlussvorlage und die Empfehlung des Haupt- und<br />
Finanzausschusses. Demnach erhält die Fa. Töns den Auftrag zu Lieferung, Installation,<br />
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