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Aus der Arbeit des Gemeinderates Öffentliche ... - Bermatingen

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BM Rupp erklärte, dass bei <strong>der</strong> vorhandenen provisorischen Lösung das Dach im Winter<br />

aufgrund von Schneelast an die Belastungsgrenze kommen könnte. Zur Sicherung sei eine<br />

weitere Stütze erfor<strong>der</strong>lich.<br />

Ein Gemein<strong>der</strong>at schlug vor, eine weitere Stütze im mittleren Bereich anzubringen um das<br />

Dach weiter zu entlasten.<br />

Ein an<strong>der</strong>er Gemein<strong>der</strong>at war <strong>der</strong> Auffassung, dass man mit einer weiteren Stütze die<br />

weitere Entwicklung abwarten und man sich in aller Ruhe Gedanken über die weitere<br />

Vorgehensweise machen könne.<br />

BM Rupp schlug vor, dass Herr Gläser beauftragt wird, zu untersuchen, ob eine weitere<br />

Stütze die erfor<strong>der</strong>liche Entlastung für das auskragende Dach bringen würde. Dann könnte<br />

im Spätherbst die 2. Stütze eingezogen werden und eine weitergehende, nachhaltige Lösung<br />

in Ruhe angegangen werden.<br />

Beschluss<br />

Herr Gläser wurde beauftragt, die Entlastungswirkung einer weiteren Stütze zu untersuchen.<br />

TOP 7: Gesplittete Abwassergebühren<br />

- Informationen zu den <strong>Aus</strong>wirkungen <strong>des</strong> VGH-Urteils<br />

- Grundsatzbeschluss über das weitere Vorgehen<br />

BM Rupp erläuterte, dass zukünftig aufgrund eines Urteils <strong>des</strong> Verwaltungsgerichtshofs<br />

keine einheitliche Abwassergebühr mehr erhoben werden kann. Hintergrund <strong>des</strong> Urteils ist,<br />

dass in <strong>der</strong> Vergangenheit Schmutz- und Nie<strong>der</strong>schlagswasser einheitlich zum Abwasser<br />

gezählt wurde und basierend auf dem Frischwasserverbrauch bemessen wurde. Und dies<br />

wurde vom VGH für unzulässig erklärt. Dementsprechend muss die Abwassergebühr<br />

angepasst werden. Es gibt verschiedene Alternativen den Versiegelungsgrad <strong>der</strong> Fläche zu<br />

berücksichtigen, die jedoch allesamt einen enormen Verwaltungsaufwand bedeuten. Der<br />

Umstellungsaufwand auf das neue Modell, das bis zum 01.01.2011 erfolgen muss ist<br />

umlagefähig, so dass insgesamt die Kosten <strong>der</strong> Abwasserversorgung steigen werden.<br />

Letztendlich wird es eine Umverteilung geben von den Personen, <strong>der</strong>en Grundstücksfläche<br />

gering versiegelt ist zu denen, die einen hohen Versiegelungsgrad aufweisen.<br />

RAL Krause verdeutlichte ebenfalls, dass es sich um keine Gebührenerhöhung handelt,<br />

son<strong>der</strong>n um eine Umverteilung. Bislang wurde unterstellt, dass die Haushalte, die<br />

Trinkwasser beziehen in gleicher Menge Fäkal- und Regenwasser beziehen. Der Verbrauch<br />

<strong>des</strong> Trinkwassers lässt jedoch keinen Rückschluss darüber zu, welche Menge Regenwasser<br />

vom Grundstück in den Kanal eingeleitet wurde. <strong>Aus</strong> diesem Grund muss nun die Einleitung<br />

<strong>des</strong> Regenwassers separat erhoben werden. Bei dem neuen System muss nun differenziert<br />

werden zwischen wasserdurchlässigen und wasserundurchlässigen Flächen. Dadurch sollen<br />

natürlich auch Anreize geschaffen werden, versiegelte Flächen wasserdurchlässig zu<br />

gestalten, da diese Maßnahme sich dann auf die Abwassergebühr auswirkt.<br />

BM Rupp erklärte, dass das neue System sicherlich gerechter ist als das System <strong>der</strong><br />

einheitlichen Abwassergebühr, aber <strong>der</strong> Erhebungsaufwand für die Kommunen in Zeiten<br />

klammer Kassen wird enorm sein und sich zwangsläufig auf die Abwassergebühr auswirken.<br />

Ein Gemein<strong>der</strong>at ist vom Sinn <strong>der</strong> Regenwasserbewirtschaftung überzeugt. Er kritisiert<br />

hingegen, dass jede Gemeinde eine eigenständige Lösung anstrebt anstatt dies einheitlich z.<br />

B. im Gemeindeverwaltungsverband zu behandeln. Wenn sich alle 4 am GVV beteiligten<br />

Gemeinden zusammenschlössen, hätte man gegenüber den zweifellos zu beauftragenden<br />

Fachbüros eine bessere Verhandlungsposition.

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